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Charta
der
Deutschen Heimatvertriebenen
gegeben zu Stuttgart
am 5. August 1950
Im
Bewusstsein
ihrer Verantwortung vor Gott und den Menschen,
im Bewusstsein ihrer Zugehörigkeit zum christlich-abendländischen Kulturkreis,
im Bewusstsein ihres deutschen Volkstums und in der Erkenntnis der
gemeinsamen Aufgabe aller europäischen Völker,
haben die erwählten Vertreter von Millionen Heimatvertriebenen nach
reiflicher Überlegung und nach Prüfung ihres Gewissens beschlossen,
dem deutschen Volk und der Weltöffentlichkeit gegenüber eine feierliche
Erklärung abzugeben, die die Pflichten und Rechte festlegt, welche
die deutschen Heimatvertriebenen als ihr Grundgesetz und als unumgängliche
Voraussetzung für die Herbeiführung eines freien und geeinten Europas
ansehen.
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Wir Heimatvertriebenen
verzichten auf Rache und Vergeltung. Dieser Entschluss ist uns ernst
und heilig im Gedenken an das unendliche Leid, welches im besonderen
das letzte Jahrzehnt über die Menschheit gebracht hat.
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Wir werden
jedes Beginnen mit allen Kräften unterstützen, das auf die Schaffung
eines geeinten Europas gerichtet ist, in dem die Völker ohne Furcht
und Zwang leben können.
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Wir werden
durch harte, unermüdliche Arbeit teilnehmen am Wiederaufbau Deutschlands
und Europas.
Wir haben unsere
Heimat verloren. Heimatlose sind Fremdlinge auf dieser Erde. Gott
hat die Menschen in ihre Heimat hineingestellt. Den Menschen mit Zwang
von seiner Heimat trennen, bedeutet, ihn im Geiste töten.
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