ps Pressedienst Schlesien
Presseinformationen
der Landsmannschaft Schlesien - Nieder- und Oberschlesien e.V.
Bundesgeschäftsführung:
Dollendorfer Str. 412, 53639 Königswinter, Tel.: (02244) 9259-0, Fax: (02244)
9259-290
Nr. 01/2005 06.Januar 2005
Deutsches Kulturgut muss zurückgegeben werden
Durch öffentlichen Protest hatte Farmer es erreicht,
dass die USA ihre Entscheidung rückgängig machten, mehr als 200 Gemälde
aus deutschem Museumsbesitz endgültig zu behalten. Auf Weisung von Präsident
Truman erfolgte bereits 1948 ein Rücktransport nach Berlin, nachdem diese
in der „National Gallery Washington“ ausgestellt waren.
Vorausgegangen war das von Farmer initiierte „Wiesbadener
Manifest“, das am 07. November 1945 von den aus allen Teilen Deutschlands
und Österreichs herbeigerufenen amerikanischen Kunstschutzoffizieren in
seinem Dienstzimmer unterzeichnet wurde.
In dem Dokument wird u. a. darauf hingewiesen, dass
die Alliierten sich gegenwärtig darauf vorbereiten, einzelne Personen wegen
der Beschlagnahme kultureller Schätze in den von Deutschland besetzten Ländern
vor Gericht zu stellen. Dabei gingen die Anklagen gegen Deutsche davon aus,
dass diese die Ausführung militärischer Befehle im Namen eines höheren moralischen
Gesetzes zu verweigern gehabt hätten. Die Kunstschutzoffiziere weisen deshalb
darauf hin, bei Ausführung der erhaltenen eigenen Befehle nicht weniger
schuldig dazustehen als deutsche Angeklagte. Die Wegnahme eines Teils des
kulturellen Erbes wird in dem Manifest als historische Kränkung von besonderer
Langlebigkeit bezeichnet, die viel gerechtfertigte Verbitterung hervorruft.
Die Verpflichtungen zu allgemeiner Gerechtigkeit und Anstand sowie zur Etablierung
der Macht des Rechts, nicht der Gewalt, unter zivilisierten Nationen werden
angemahnt.
Auch im Januar 1995 hatte Farmer bei einer Konferenz
in New York in einer vielbeachteten Rede gefordert, alle Kunstwerke an ihren
ursprünglichen Aufbewahrungsort zurückzubringen. Damit spielte er auf die
Beutekunst in Russland an. Während dieses Thema auch von der deutschen Politik,
allerdings sehr zaghaft, angesprochen wurde, gibt es derlei Verstöße gegenüber
Polen oder andere Vertreiberstaaten nicht. Aber gerade die Frage des Kunstbesitzes
Polen betreffend ist vom Ausmaß her das größte Problem. Dabei geht es um
die aus anderen Teilen Deutschlands in die späteren Vertreibungsgebiete
wegen der Bombardierungen ausgelagerten Kulturgüter und um die gewaltigen
Bestände, die dort schon immer vorhanden waren.
In seinem kanzlertreuen Gutachten zu den Vermögensfragen
der Vertriebenen hatte Prof. Frowein das Problem der Kulturgüter anders
bewertet als die übrige Eigentumsfrage. Während er letztere insbesondere
wegen des Potsdamer Protokolls, so seine abwegige Meinung, für abgeschlossen
hält, sieht Frowein aufgrund des Art. 28 Abs. 3 des deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrages
von 1991 hinsichtlich der Kulturgüter noch Regelungsbedarf. Der Vertrag
bestimmt, diese Frage im Geiste der Verständigung und der Versöhnung, beginnend
mit Einzelfällen, zu lösen.
Nachdem nunmehr 14 Jahre vergangen sind, fragt man
sich, was denn inzwischen geschehen ist. Angeblich gibt es Verhandlungen,
irgendein Ergebnis ist jedoch nicht bekannt. Ob jemals eine zufriedenstellende
Regelung zustande kommt, darf aufgrund jahrzehntelanger Erfahrungen bezweifelt
werden. Bisher galt stets die deutsche Demutshaltung: Entschuldigungen,
Erfüllung aller Forderungen, Geldzahlungen und Zurückweisung der Anliegen
deutscher Vertriebener. Dieses Gebaren hat, wie der tschechische Politikwissenschaftler
Dolezal im September in Berlin feststellte, Spannungen erst verschärft als
abgebaut. Die deutsche Seite wird in Anknüpfung an ihr bisheriges Verhalten
sich kaum trauen, weitgehende Forderungen zu stellen. Die Gegenseite, an
ständiges deutsches Nachgeben gewöhnt, wird nicht bereit sein, in essentiellen
Fragen nachzugeben.
Inzwischen bestehende gesetzliche Regelungen machen
es den östlichen Verhandlungspartnern zudem leicht, die eigene Position
zu behaupten. In Umsetzung einer EU-Richtinie wurden in Deutschland gesetzliche
Regelungen zum Schutz des nationalen Kulturguts und gegen dessen Abwanderung
geschaffen. Eine entscheidende Bestimmung definiert nur das Kulturgut als
deutsches Kulturgut, das sich rechtmäßig und auf Dauer im Bundesgebiet befindet
oder der Nutzung durch eine deutsche öffentliche Einrichtung gewidmet ist.
Somit wird ein beträchtlicher Teil nicht geschützt, nämlich all das, was
gegenwärtig nicht in Deutschland lagert. Deutschland ist in der Sondersituation,
dass ihm durch Gebietsverlust oder durch Raub von Kulturgütern gewaltige
Verluste entstanden sind. Deshalb hätten deutsche Regierungen der EU-Richtlinie
widersprechen müssen, vor allem die Regierung Kohl, die bei Erlass der Bestimmung
im Amt war. Da dies nicht geschehen ist, können andere Nationen die von
Deutschen geschaffenen Kulturgüter für sich beanspruchen. Ein Vorgang, der
einmalig ist.
Während polnische Vertriebene aus Lemberg die Archivbestände
der dortigen Universität nach Breslau überführen durften, im übrigen galt
dies auch für die von den Sowjets aus Wilborg vertriebenen Finnen, gab es
dies für Deutsche nicht. Die Universität Breslau beherbergt heute also zwei
Universitätsarchive, das Lemberger, weil es zum Volk gehörig mitgenommen
wurde, das Breslauer, weil es als zur Stadt gehörig beansprucht wird. Sicher
eine schizophrene Situation, die allerdings durch hiesiges politisches Handeln
kräftig unterstützt wird. Es werden nicht nur Forderungen laut, bei uns
lagernde Exponate in die Vertreibungsgebiete zurückzubringen, sondern derartige
Rückführungen sind auch schon erfolgt (z.B. Buchbestände aus Danzig). Auch
die katholische Kirche in Deutschland hat sich diesem unverständlichen Verhalten
durch Herausgabe von Kirchenbüchern bereits angeschlossen.
In Anbetracht dieser Praxis und der rechtlichen Situation
durch die EU-Richtlinie wird Polen sicher nicht bereit sein, große Zugeständnisse
zu machen, vor allem wird das Kulturgut aus den Vertreibungsgebieten wohl
kaum berücksichtigt werden.
Es war in der Vergangenheit ein Kennzeichen von Barbaren,
die Kultur anderer Völker nach Eroberungen zu zerstören oder sich selbst
anzueignen. Ob der Appell an Polen, sich wie ein zivilisierter Staat zu
verhalten, auf das von Farmer formulierte Wiesbadener Manifest von 1945
sei hingewiesen, helfen wird, muss wohl als vage Hoffnung gesehen werden.
Für uns muss aber weiter gelten: Von Deutschen
geschaffene Kulturgüter gehören in die Hand des eigenen Volkes.
Die deutsche Kultur wird auf Dauer verarmen und deutsche
Kulturtraditionen erfahren einen Bruch, wenn polnischer Kulturfrevel nicht
geheilt wird.
Abdruck, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet.
Belegexemplar erbeten. Erscheint nach Bedarf.