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Nr. 01/2005                                                                                                                                                              06.Januar 2005

Deutsches Kulturgut muss zurückgegeben werden

-zivilisiertes Verhalten wird angemahnt-

 Rudi Pawelka, Bundesvorsitzender der Landsmannschaft Schlesien

Keine Kränkung schmerzt so lange wie der Raub kulturellen Erbes“, so formulierte es der Amerikaner Walter Farmer, 1945 von der amerikanischen Armee zum Kunstoffizier in Wiesbaden ernannt, der sich einst vehement gegen den Kunstraub aus Deutschland nach dem Krieg gewandt hatte. Es waren nicht nur die Sowjets oder Staaten wie Polen, die sich an deutschem Kulturgut bereicherten, auch die Westmächte beteiligten sich an dem völkerrechtswidrigen Handeln. Wir erinnern uns alle, dass erst vor wenigen Jahren der von einem US-Offizier gestohlene Quedlinburger Domschatz aus den USA zurückgekauft werden musste. Gleichwohl gab es beachtenswerte Initiativen unter den Besatzern, die sich gegen die Plünderung des deutschen Kunstbesitzes engagierten. An erster Stelle ist jener Walter Farmer zu nennen, der 1996 als 84jähriger von Bundesaußenminister Klaus Kinkel das Große Verdienstkreuz der Bundesrepublik Deutschland für sein verantwortliches Handeln nach dem Krieg verliehen bekam. In seiner Laudatio lobte Kinkel  den Amerikaner als mutigen und ehrenhaften großen Sohn einer großen Nation, der ein nobles Beispiel dafür gegeben habe, dass zivilisierte, demokratische Staaten ihre Ideale und Werte nur bewahren können, wenn mutige Bürger sie in der Praxis verteidigen.

Durch öffentlichen Protest hatte Farmer es erreicht, dass die USA ihre Entscheidung rückgängig machten, mehr als 200 Gemälde aus deutschem Museumsbesitz endgültig zu behalten. Auf Weisung von Präsident Truman erfolgte bereits 1948 ein Rücktransport nach Berlin, nachdem diese in der „National Gallery Washington“ ausgestellt waren.

Vorausgegangen war das von Farmer initiierte „Wiesbadener Manifest“, das am 07. November 1945 von den aus allen Teilen Deutschlands und Österreichs herbeigerufenen amerikanischen Kunstschutzoffizieren in seinem Dienstzimmer unterzeichnet wurde.

In dem Dokument wird u. a. darauf hingewiesen, dass die Alliierten sich gegenwärtig darauf vorbereiten, einzelne Personen wegen der Beschlagnahme kultureller Schätze in den von Deutschland besetzten Ländern vor Gericht zu stellen. Dabei gingen die Anklagen gegen Deutsche davon aus, dass diese die Ausführung militärischer Befehle im Namen eines höheren moralischen Gesetzes zu verweigern gehabt hätten. Die Kunstschutzoffiziere weisen deshalb darauf hin, bei Ausführung der erhaltenen eigenen Befehle nicht weniger schuldig dazustehen als deutsche Angeklagte. Die Wegnahme eines Teils des kulturellen Erbes wird in dem Manifest als historische Kränkung von besonderer Langlebigkeit bezeichnet, die viel gerechtfertigte Verbitterung hervorruft. Die Verpflichtungen zu allgemeiner Gerechtigkeit und Anstand sowie zur Etablierung der Macht des Rechts, nicht der Gewalt, unter zivilisierten Nationen werden angemahnt.

Auch im Januar 1995 hatte Farmer bei einer Konferenz in New York in einer vielbeachteten Rede gefordert, alle Kunstwerke an ihren ursprünglichen Aufbewahrungsort zurückzubringen. Damit spielte er auf die Beutekunst in Russland an. Während dieses Thema auch von der deutschen Politik, allerdings sehr zaghaft, angesprochen wurde, gibt es derlei Verstöße gegenüber Polen oder andere Vertreiberstaaten nicht. Aber gerade die Frage des Kunstbesitzes Polen betreffend ist vom Ausmaß her das größte Problem. Dabei geht es um die aus anderen Teilen Deutschlands in die späteren Vertreibungsgebiete wegen der Bombardierungen ausgelagerten Kulturgüter und um die gewaltigen Bestände, die dort schon immer vorhanden waren.

In seinem kanzlertreuen Gutachten zu den Vermögensfragen der Vertriebenen hatte Prof. Frowein das Problem der Kulturgüter anders bewertet als die übrige Eigentumsfrage. Während er letztere insbesondere wegen des Potsdamer Protokolls, so seine abwegige Meinung, für abgeschlossen hält, sieht Frowein aufgrund des Art. 28 Abs. 3 des deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrages von 1991 hinsichtlich der Kulturgüter noch Regelungsbedarf. Der Vertrag bestimmt, diese Frage im Geiste der Verständigung und der Versöhnung, beginnend mit Einzelfällen, zu lösen.

Nachdem nunmehr 14 Jahre vergangen sind, fragt man sich, was denn inzwischen geschehen ist. Angeblich gibt es Verhandlungen, irgendein Ergebnis ist jedoch nicht bekannt. Ob jemals eine zufriedenstellende Regelung zustande kommt, darf aufgrund jahrzehntelanger Erfahrungen bezweifelt werden. Bisher galt stets die deutsche Demutshaltung: Entschuldigungen, Erfüllung aller Forderungen, Geldzahlungen und Zurückweisung der Anliegen deutscher Vertriebener. Dieses Gebaren hat, wie der tschechische Politikwissenschaftler Dolezal im September in Berlin feststellte, Spannungen erst verschärft als abgebaut. Die deutsche Seite wird in Anknüpfung an ihr bisheriges Verhalten sich kaum trauen, weitgehende Forderungen zu stellen. Die Gegenseite, an ständiges deutsches Nachgeben gewöhnt, wird nicht bereit sein, in essentiellen Fragen nachzugeben.

Inzwischen bestehende gesetzliche Regelungen machen es den östlichen Verhandlungspartnern zudem leicht, die eigene Position zu behaupten. In Umsetzung einer EU-Richtinie wurden in Deutschland gesetzliche Regelungen zum Schutz des nationalen Kulturguts und gegen dessen Abwanderung geschaffen. Eine entscheidende Bestimmung definiert nur das Kulturgut als deutsches Kulturgut, das sich rechtmäßig und auf Dauer im Bundesgebiet befindet oder der Nutzung durch eine deutsche öffentliche Einrichtung gewidmet ist. Somit wird ein beträchtlicher Teil nicht geschützt, nämlich all das, was gegenwärtig nicht in Deutschland lagert. Deutschland ist in der Sondersituation, dass ihm durch Gebietsverlust oder durch Raub von Kulturgütern gewaltige Verluste entstanden sind. Deshalb hätten deutsche Regierungen der EU-Richtlinie widersprechen müssen, vor allem die Regierung Kohl, die bei Erlass der Bestimmung im Amt war. Da dies nicht geschehen ist, können andere Nationen die von Deutschen geschaffenen Kulturgüter für sich beanspruchen. Ein Vorgang, der einmalig ist.

Während polnische Vertriebene aus Lemberg die Archivbestände der dortigen Universität nach Breslau überführen durften, im übrigen galt dies auch für die von den Sowjets aus Wilborg vertriebenen Finnen, gab es dies für Deutsche nicht. Die Universität Breslau beherbergt heute also zwei Universitätsarchive, das Lemberger, weil es zum Volk gehörig mitgenommen wurde, das Breslauer, weil es als zur Stadt gehörig beansprucht wird. Sicher eine schizophrene Situation, die allerdings durch hiesiges politisches Handeln kräftig unterstützt wird. Es werden nicht nur Forderungen laut, bei uns lagernde Exponate in die Vertreibungsgebiete zurückzubringen, sondern derartige Rückführungen sind auch schon erfolgt (z.B. Buchbestände aus Danzig). Auch die katholische Kirche in Deutschland hat sich diesem unverständlichen Verhalten durch Herausgabe von Kirchenbüchern bereits angeschlossen.

In Anbetracht dieser Praxis und der rechtlichen Situation durch die EU-Richtlinie wird Polen sicher nicht bereit sein, große Zugeständnisse zu machen, vor allem wird das Kulturgut aus den Vertreibungsgebieten wohl kaum berücksichtigt werden.

Es war in der Vergangenheit ein Kennzeichen von Barbaren, die Kultur anderer Völker nach Eroberungen zu zerstören oder sich selbst anzueignen. Ob der Appell an Polen, sich wie ein zivilisierter Staat zu verhalten, auf das von Farmer formulierte Wiesbadener Manifest von 1945 sei hingewiesen, helfen wird, muss wohl als vage Hoffnung gesehen werden. Für uns muss aber weiter gelten: Von Deutschen  geschaffene Kulturgüter gehören in die Hand des eigenen Volkes.

Die deutsche Kultur wird auf Dauer verarmen und deutsche Kulturtraditionen erfahren einen Bruch, wenn polnischer Kulturfrevel nicht geheilt wird.

 

Abdruck, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet. Belegexemplar erbeten. Erscheint nach Bedarf.