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Presseinformationen der Landsmannschaft Schlesien – Nieder- und Oberschlesien e.V.

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Nr. 02/2005                                                                                                                                                              07.Januar 2005

Schuldhaftes Schweigen

I.

Allgemein ist bekannt, dass Bundeskanzler Gerhard Schröder kein Mikrophon unbesprochen lässt, und dies geradezu täglich. Wir erfahren von regelmäßigen Telefonaten zwischen dem deutschen Bundeskanzler und dem russischen Staatspräsidenten Wladimir Putin. Zum deutsch - polnischen Verhältnis und zum Dialog zwischen zwei Nachbarn war zu erfahren, dass man sich gerade in jüngster Zeit oft getroffen hat, zu Gesprächen zwischen Gerhard Schröder und dem polnischen Premierminister Marek Belka in Warschau und Krakau. Das geschah sogar innerhalb einer Vierteljahres. Aber dann, wenn man ein Wort des Bundeskanzler erwartet, weil ein Fall ansteht, über den dringend gesprochen werden müsste, vernimmt man nichts von einem Wort des Bundeskanzlers vor einem Mikrophon, von einem Telefonat, von einer persönlichen Begegnung.

II.

Ein bedrohlicher, dringender Fall ist jetzt gegeben, ein höchst betrüblicher Fall zwischen den beiden Nachbarn Deutschland und Polen, zwischen den beiden Mitgliedern in der Europäischen Union. Vom jüngst, am 4. November 2004 vom polnischen Sejm verabschiedeten Minderheitengesetz ist die Rede. Bei dem anders ausgefallenen Beschluss des polnischen Senats musste nochmals verhandelt werden. Es ist noch nicht endgültig geklärt, ob der Sejm zu einer Korrektur bereit ist. Gerade diese Gegebenheit des Minderheitengesetzes macht das Handeln des deutschen Bundeskanzlers noch notwendiger als es ohnehin schon ist.

Man muss nachdrücklich an die Obhutpflicht der Bundesregierung für das deutsche Volk in seiner Gesamtheit, also auch für die Deutschen jenseits der staatlichen Grenzen erinnern. Für das Oberhaupt der Regierung, den Bundeskanzler, besteht die unter Eid auf das Grundgesetz aufgetragene Pflicht, meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes zu widmen, seinen Nutzen zu mehren, Schaden von ihm abzuwenden.

III.

Das vom Sejm am 4. November 2004 beschlossene Minderheitengesetz ist kein Gesetz für die Minderheiten, sondern ein Gesetz gegen die Minderheiten. Viele Legislaturperioden hindurch war es Gegenstand in den Ausschüssen, aber ein Beschluss des Plenums im polnischen Parlament kam nicht zustande. Der jetzige Vorschlag zur endgültigen Verabschiedung war leider weit entfernt von der vorausgegangenen Vorlage. Bei einer Minderheit von acht Prozent, später schon auf 20 Prozent erhöht, sollten zweisprachige Ortsbezeichnungen gelten. Jetzt ist die vorgesehene Mindestzahl auf 50 Prozent festgesetzt! Die Sprache einer Minderheit sollte offiziell als Hilfssprache gestattet werden. Gestrichen! Geblieben ist lediglich die Befreiung bei Wahlen zum Sejm von der Hürde der für die Parteien sonst gelten fünf Prozent, um ein Mandat zu erringen. Dieses Gesetz ist das schlechteste Gesetz für Minderheiten innerhalb der Europäischen Union. Seit dem 1. Mai 2004 gehört auch Polen zur Europäischen Union. Eine Vorleistung im Sinne europäischer Minderheitenregelungen war eine vom polnischen Innenministerium eingeräumte zweisprachige Bezeichnung der Dienststellen. Auch diese Regelung ist jetzt ausgelöscht worden!

IV.

Verbaler Protest, Konsultationen zwischen den beiden Regierungen, ein für die Bundesregierung sprechender Bundeskanzler oder zumindest Bundesaußenminister - nichts von all dem, sondern Stille, schuldhaftes Schweigen. Die Deutschen, ganz konkret gesprochen, die Deutschen jenseits von Oder und Görlitzer Neiße und deren Existenz unter der polnischen Souveränität interessieren nicht. Wenn der gegenwärtige Bundeskanzler sich in Breslau aufhält und mit dem polnischen Premierminister politischen Gespräche führt, gibt das eine willkommene Nachricht in den Medien, aber von einem miteingeplanten Gespräch mit den Deutschen ist nicht die Rede, weil ein derartiges Gespräch überhaupt nicht stattfindet, aufgrund des Konzepts des Bundeskanzlers auch gar nicht stattfinden darf. Gegenbeispiel: Wenn Polens Staatspräsident sich in Litauen aufhält, ist es für ihn und für Polen eine Selbstverständlichkeit, mit der polnischen Minderheit und für diese Gespräche zu führen. Anderes Beispiel: die Ungarn mit einer ungarischen Minderheit in der Slowakei und in Rumänien würden Proteste im eigenen Lande auslösen, wenn sie ihren verantwortlichen Landsleuten gleich dem finsteren deutschen Beispiel die kalte Schulter zeigten.

V.

Zustimmendes Kopfnicken zum sogenannten Minderheitengesetz findet sich in einer Antwort des Staatssekretärs für Europa, Hans Martin Bury für die Bundesregierung auf die Frage des CDU-Abgeordneten Erwin Marschewski nach einer Reaktion: "Nach Inkrafttreten des Gesetzes wird in Polen erstmalig ein allgemeiner gesetzlicher Rahmen zum Schutz nationaler und ethnischer Minderheiten bestehen". Das klingt sogar ganz nach Zustimmung!

Wiederholt ist aufgrund des "Briefwechsels zum Vertrag über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit" vom 17. Juni 1991 daran erinnert worden, dass Polen bezüglich zweisprachiger Ortsschilder in den Gemeinden mit deutscher Minderheit im Wort steht. Man hatte sich in Warschau auf das Wörtchen "derzeit" zurückgezogen und angekündigt, dass mit Annahme eines Minderheitengesetzes diese Frage der topographischen Bezeichnungen geklärt und gelöst werde. Und nun? Es fällt der Bundesregierung überhaupt nicht ein, darauf zu verweisen, dass hier noch etwas zu geschehen habe.

Es gibt deutsche Interessen, gerade auch mit dem Blick auf das Schicksal unserer Landsleute in der Heimat. Aber diese Bundesregierung will gar nicht Anwalt deutscher Interessen sein und lässt die Deutschen allein, unter dem neuen Anti-Minderheitengesetz zu leben. Der Bundeskanzler, sonst so beredt, schweigt, obwohl er Anwalt sein müsste.                                                                                      Herbert Hupka

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