ps Pressedienst Schlesien
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der Landsmannschaft Schlesien – Nieder- und Oberschlesien e.V.
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II.
Ein bedrohlicher, dringender Fall ist jetzt gegeben, ein höchst betrüblicher
Fall zwischen den beiden Nachbarn Deutschland und Polen, zwischen den beiden
Mitgliedern in der Europäischen Union. Vom jüngst, am 4. November 2004 vom
polnischen Sejm verabschiedeten Minderheitengesetz ist die Rede. Bei dem
anders ausgefallenen Beschluss des polnischen Senats musste nochmals verhandelt
werden. Es ist noch nicht endgültig geklärt, ob der Sejm zu einer Korrektur
bereit ist. Gerade diese Gegebenheit des Minderheitengesetzes macht das
Handeln des deutschen Bundeskanzlers noch notwendiger als es ohnehin schon
ist.
III.
Das vom Sejm am 4. November 2004 beschlossene Minderheitengesetz ist kein
Gesetz für die Minderheiten, sondern ein Gesetz gegen die Minderheiten.
Viele Legislaturperioden hindurch war es Gegenstand in den Ausschüssen,
aber ein Beschluss des Plenums im polnischen Parlament kam nicht zustande.
Der jetzige Vorschlag zur endgültigen Verabschiedung war leider weit entfernt
von der vorausgegangenen Vorlage. Bei einer Minderheit von acht Prozent,
später schon auf 20 Prozent erhöht, sollten zweisprachige Ortsbezeichnungen
gelten. Jetzt ist die vorgesehene Mindestzahl auf 50 Prozent festgesetzt!
Die Sprache einer Minderheit sollte offiziell als Hilfssprache gestattet
werden. Gestrichen! Geblieben ist lediglich die Befreiung bei Wahlen zum
Sejm von der Hürde der für die Parteien sonst gelten fünf Prozent, um ein
Mandat zu erringen. Dieses Gesetz ist das schlechteste Gesetz für Minderheiten
innerhalb der Europäischen Union. Seit dem 1. Mai 2004 gehört auch Polen
zur Europäischen Union. Eine Vorleistung im Sinne europäischer Minderheitenregelungen
war eine vom polnischen Innenministerium eingeräumte zweisprachige Bezeichnung
der Dienststellen. Auch diese Regelung ist jetzt ausgelöscht worden!
IV.
Verbaler Protest, Konsultationen zwischen den beiden Regierungen, ein für die Bundesregierung sprechender Bundeskanzler oder zumindest Bundesaußenminister - nichts von all dem, sondern Stille, schuldhaftes Schweigen. Die Deutschen, ganz konkret gesprochen, die Deutschen jenseits von Oder und Görlitzer Neiße und deren Existenz unter der polnischen Souveränität interessieren nicht. Wenn der gegenwärtige Bundeskanzler sich in Breslau aufhält und mit dem polnischen Premierminister politischen Gespräche führt, gibt das eine willkommene Nachricht in den Medien, aber von einem miteingeplanten Gespräch mit den Deutschen ist nicht die Rede, weil ein derartiges Gespräch überhaupt nicht stattfindet, aufgrund des Konzepts des Bundeskanzlers auch gar nicht stattfinden darf. Gegenbeispiel: Wenn Polens Staatspräsident sich in Litauen aufhält, ist es für ihn und für Polen eine Selbstverständlichkeit, mit der polnischen Minderheit und für diese Gespräche zu führen. Anderes Beispiel: die Ungarn mit einer ungarischen Minderheit in der Slowakei und in Rumänien würden Proteste im eigenen Lande auslösen, wenn sie ihren verantwortlichen Landsleuten gleich dem finsteren deutschen Beispiel die kalte Schulter zeigten.
V.
Zustimmendes Kopfnicken zum sogenannten Minderheitengesetz findet sich
in einer Antwort des Staatssekretärs für Europa, Hans Martin Bury für die
Bundesregierung auf die Frage des CDU-Abgeordneten Erwin Marschewski nach
einer Reaktion: "Nach Inkrafttreten des Gesetzes wird in Polen erstmalig
ein allgemeiner gesetzlicher Rahmen zum Schutz nationaler und ethnischer
Minderheiten bestehen". Das klingt sogar ganz nach Zustimmung!
Abdruck, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet.
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