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Nr.   03/2005                                                                                                                                                           11. Juli 2005

 

Eigentumsentzug ist Teil des Völkerrechtsverbrechens

- junge Menschen gegen altes Unrecht –

Rudi Pawelka, Bundesvorsitzender der Landsmannschaft Schlesien

Das Gutachten der Völkerrechtler Frowein/ Barcz „zu den Ansprüchen aus Deutschland gegen Polen in Zusammenhang mit dem zweiten Weltkrieg“ hat zwischenzeitlich zu erheblicher Kritik, nicht nur im Bund der Vertriebenen und der CDU/CSU (siehe SN Nr. 23/04) , sondern auch in der Rechtswissenschaft geführt. Auf einen wichtigen Aspekt soll deshalb nachfolgend eingegangen werden. Wie wiederholt von Gegnern deutscher Ansprüche vorgetragen wird, so auch von Frowein/Barcz, soll die Europäische Menschenrechtskonvention für Vertriebene nicht anwendbar sein, weil diese erst nach der Vertreibung in Kraft gesetzt wurde und Polen sich erst 1993 dieser Konvention durch Beitritt unterworfen hat. Darauf kommt es jedoch nicht an. Schon im Fall der aus Nordzypern vertriebenen Griechin Loizidou (siehe SN Nr. 2/04) hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte anerkannt, dass die Eigentumsverletzung Dauerwirkung entfalte, weil sie in völkerrechtswidriger Weise erfolgt sei. Obwohl sich die Enteignung und Vertreibung schon 1974 ereigneten und die Türkei als Vertreiberstaat erst später der Europäischen Menschenrechtskonvention beigetreten war, sahen die Straßburger Richter diese Norm verletzt und entschieden zugunsten der Klägerin. Dieses Urteil kam  im übrigen gegen die Rechtsauffassung des deutschen Richters zustande. Dieser vertrat die Meinung, die gerade von deutscher Seite immer wieder zu hören ist, dass mit der Enteignung die Eigentumsverletzung beendet ist und heute keine Rechtswirkung mehr entfaltet.

Völkerrechtsverbrechen gewinnen eine besondere Qualität, wenn sie mit Völkermord einhergehen. Für die Vertriebenen ist das Delikt des Völkermordes deshalb entscheidend, weil dieses unverjährbar ist und damit seine Auswirkungen in die Gegenwart und Zukunft reichen. Enteignungen, die in Zusammenhang mit einem Völkermord stehen, können deshalb auch zu keiner Zeit zum Verlust des Eigentums führen. Wenn Polen heute seine nach dem Krieg getroffenen Maßnahmen bestätigt, ist darin eine neue Verletzung des Eigentumsrechts zu sehen. Ein demokratischer Rechtsstaat wäre verpflichtet, altes Unrecht zu korrigieren und nicht aufrechtzuerhalten.

Der Völkermordtatbestand ist erfüllt, wenn eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe als solche ganz oder teilweise zerstört werden soll, indem Mitglieder der Gruppe getötet oder Mitgliedern der Gruppe schwere körperliche oder seelische Schäden zugefügt werden oder die Gruppe unter Lebensbedingungen gestellt wird, die geeignet sind, deren körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen. Wie viele noch aus leidvoller Erfahrung wissen, waren die vorgeschilderten Maßnahmen wesentliche Bestandteile der Vertreibung. Die von der Bundesregierung erstellte Vertreibungsdokumentation liefert ebenfalls einen umfassenden Beleg. Wer weiß, dass es allein in Polen über 1250 Lager gab, in denen Deutsche nach dem Krieg dahinvegetieren mussten,  was aufgrund der Lebensbedingungen erhebliche Todesraten zur Folge hatte, wird nicht bestreiten können, dass ein Völkermord zugrunde liegt. Lager Lamsdorf mit den vielen toten Frauen und Kindern ist hier in besonderer Erinnerung. Aber auch Abtransport bei der Vertreibung oder die Lebensbedingungen in den Heimatorten waren so angelegt,  dass sie zur Reduzierung der deutschen Bevölkerung führen mussten.

Der einheitliche Sachverhalt, der auch bei den Nürnberger Prozessen als Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt wurde, kann nicht auseinanderdividiert werden, indem der Eigentumsentzug, losgelöst von diesem Tatbestand, isoliert betrachtet wird. Versuche dahingehend können nicht hingenommen werden.

Es ist erfreulich, wenn gerade Menschen der jüngeren Generation der Vertriebenenproblematik heute aufgeschlossener denn je gegenüberstehen. Dies hat vor allem die von dem Magazin GEO vorgenommene repräsentative Umfrage ergeben (nur 31,9 % der Befragten waren über 40 Jahre alt). Wenn danach trotz häufig einseitiger Berichterstattung in den Medien 49,2 % der Befragten die Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen der Vertriebenen gegen Polen für gerechtfertigt halten, ist dies ein gutes Zeichen. Inzwischen haben auch die Schlesische Jugend und der Bund Junges Ostpreußen als anerkannte Jugendorganisationen der Landsmannschaften eigentumsrechtliche Positionen von Vertriebenen durch Erklärungen unterstützt. Die Schlesische Jugend verwahrt sich darin gegen Verzichtserklärungen oder „Null-Lösungen“, ohne dass zuvor jemals ernsthaft versucht wurde, zu friedlichen und gerechten Lösungen zu kommen. Darauf zu bestehen, ist nicht unanständig, sondern dient dem europäischen Rechtsfrieden, der niemals entstehen kann, solange die völkerrechtswidrigen Vertreibungen und Enteignungen der Nachkriegszeit nicht im Rahmen des Möglichen wiedergutgemacht werden, so heißt es weiter (siehe auch SN Nr. 1/05).

In einem Rundbrief des Bund Junges Ostpreußen (BJO) vom 3.1.05 wird die einstige Aussage von BdV-Präsidentin Steinbach vom 9.3.99 zitiert, in der es heißt: „Vertriebenen bleibt nur noch der Rechtsweg“. Der BJO weist in diesem Zusammenhang auf die von führenden Vertretern unserer Verbände gegründete Preußische Treuhand hin, die nun diesen Weg eingeschlagen hat. Es wird auch auf den dadurch aufgebauten juristischen Druck und die mediale Präsenz des Themas in der Öffentlichkeit hingewiesen, die u.a. Polens Außenminister Cimoszewicz im Hinblick auf die Enteignungen deutscher Aussiedler zu dem Eingeständnis gebracht hätten, dass hier Unregelmäßigkeiten von zentralen und lokalen polnischen Behörden begangen worden sind.

Auch bei meinen zahlreichen Kontakten als gewählter Vertreter der CDU stelle ich immer wieder fest, dass insbesondere bei jüngeren Mitgliedern der Partei Zustimmung in der Eigentumsfrage erfolgt. Dies hebt sich positiv ab von manchen Äußerungen führender Vertreter der Partei, aber auch von Verlautbarungen ängstlicher Repräsentanten aus den Vertriebenenverbänden.

Wenn wir ein friedliches und rechtsstaatliches Europa schaffen wollen, dann dürfen wir altes Unrecht unter dem  heute noch viele Menschen zu leiden haben, nicht fortschreiben, sondern wir müssen Probleme gemeinwohlverträglich lösen. Dies scheinen junge Menschen deutlich zu spüren.