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Nr.
04/2005
27. Januar 2005
Der Dichter Gerhart Hauptmann hat gewonnen. Das konnte man am 2. Oktober
1893 sagen, als das Preußische Oberverwaltungsgericht in Berlin das Aufführungsverbot
für das Bühnenwerk “Die Weber“ aufhob. Das Stück war zuvor, da es zur Zensur
und Genehmigung einer Aufführung vorgelegt werden musste, vom Berliner Polizeipräsidium
am 20. Februar 1892 verboten worden. Im „Verein Freie Bühne“ hatte inzwischen
eine nicht-öffentliche Aufführung am 26. Februar 1893 stattgefunden. Aber
jetzt konnte die Uraufführung im Deutschen Theater in Berlin 1894 nachgeholt
werden. Dies hatte jedoch zur Folge, dass Kaiser Wilhelm II. seinen Logenplatz
kündigen ließ.
110 Jahre danach hat wiederum Gerhart Hauptmann gewonnen, denn am 11.
Januar 2005 entschied das Landgericht in Berlin, dass „Die Weber“ in der Regie
von Volker Lösch im Dresdner Staatsschauspiel nicht aufgeführt werden dürfen.
Zuerst war die Freigabe des Schauspiels eine gewonnene Schlacht, heute ist das
Verbot der Sieg.
Um so aktuell wie nur möglich als Regisseur zu operieren, war ein Chor
der Arbeitslosen eigenwillig und eigenmächtig eingefügt worden. Das geschah in
Gestalt der sogenannten Montagsdemonstration gegen Arbeitslosigkeit und Hartz
IV. Da man aggressiv sein wollte, hörte man jetzt innerhalb des Textes von
Gerhart Hauptmann „Verräterschwein Schröder“, gefordert wird „Ausweisung nach
Sibirien oder Verbrennung in Öfen“. „Wen ich sehr schnell erschießen würde, das
wäre Sabine Christiansen“.
Das aber hatte Folgen, musste Folgen haben. Ihr gutes Recht, die
Fernseh-Moderatorin teilte mit, dass sie gerichtlich vorgehen werde. Der über
die Aufführungsrechte der Werke von Gerhart Hauptmann verfügende Verlag Felix
Bloch Erben in Berlin, erreichte eine Einstweilige Verfügung beim Landgericht
in Berlin und ein Verbot weiterer Aufführungen. Der Widerspruch des Dresdner
Schauspiels in der Absicht vorgetragen, dass man bis zur endgültigen
Entscheidung doch das Werk von Gerhart Hauptmann weiter aufführen dürfe, wurde
am 25. November 2004 zurückgewiesen. Jetzt hoffte man auf den endgültigen
Gerichtsbeschluss. Das Urteil beharrt auf dem Verbot der Aufführung, da das
Theater gegen das Urheberrecht verstoßen habe. Korrekturen im Text eines Werkes
müssten durch vorherige Absprachen geklärt werden.
Schon ist zu hören: die Freiheit der Kunst ist in Gefahr, Juristische
Eingriffe töten die Freiheit der Kunst, der Theaterbesucher habe zu
entscheiden, nicht die Justiz und so fort.
Jede Neu-Inszenierung ist eine neue Begegnung mit dem Autor. Jede Inszenierung
trägt die Handschrift des Regisseurs. Aber zur Zeit erleben wir, dass des
Dichters Wort nichts bedeutet, wohl aber der Regisseur alles. Schon oft, und
dies mit gutem Grund, ist vom Regie-Theater gesprochen worden. Und Gerhart
Hauptmann wurde mit seinem großartigen Bühnenwerk “Vor Sonnenuntergang“ aus dem
Jahre 1932 erst jüngst Opfer des Regie-Theaters in Berlin. Regisseure maßen
sich die Rolle des Dichters und Autors an, ohne das Zeug dazu zu haben.
Im vorliegenden Fall „Die Weber“ von Gerhart Hauptmann sollte nicht der
Inhalt, Weberaufstand in den Dörfern des schlesischen Eulengebirges von 1844,
transparent gemacht werden, sondern die aktuelle Politik sollte dank der Folie
„Die Weber“ vorgeführt werden. “Her mit den ‚Webern’, daraus machen wir, der
Regisseur, ein ganz neues Stück!“ Eine Gürtellinie, wo der gute Geschmack, um
es milde auszudrücken, aufhört, gibt es gleichzeitig nicht.
Zweimal ist richtig entschieden worden: 1893, als das Verbot einer
Aufführung “Die Weber“ von Gerhart Hauptmann aufgehoben wurde, 2005, als ein
Verbot gegen die Hinzufügung eines neuen Textes nach eigener Willkür auf Kosten
des Originals ausgesprochen worden ist.
Von C.F.W. Behl, dem Herausgeber der Werke letzter Hand von Gerhart Hauptmann
des Jahres 1942 stammt das Wort: „Das Stück hat öfters im Tumult des Tagesstreites
gestanden. Aber auch gelegentliche Missbräuche tendenziöser Art haben seiner
unversehrbaren menschlichen und dichterischen Substanz nichts anhaben können“.