ps    Pressedienst Schlesien

Presseinformationen der Landsmannschaft Schlesien – Nieder- und Oberschlesien e.V.

Bundesgeschäftsführung: Dollendorfer Str. 412, 53639 Königswinter, Tel.: (02244) 9259-0, Fax: (02244) 9259-290

Nr. 04/2005                                                                                                                                                             27. Januar 2005

Gerhart Hauptmann hat gewonnen

 

Der Dichter Gerhart Hauptmann hat gewonnen. Das konnte man am 2. Oktober 1893 sagen, als das Preußische Oberverwaltungsgericht in Berlin das Aufführungsverbot für das Bühnenwerk “Die Weber“ aufhob. Das Stück war zuvor, da es zur Zensur und Genehmigung einer Aufführung vorgelegt werden musste, vom Berliner Polizeipräsidium am 20. Februar 1892 verboten worden. Im „Verein Freie Bühne“ hatte inzwischen eine nicht-öffentliche Aufführung am 26. Februar 1893 stattgefunden. Aber jetzt konnte die Uraufführung im Deutschen Theater in Berlin 1894 nachgeholt werden. Dies hatte jedoch zur Folge, dass Kaiser Wilhelm II. seinen Logenplatz kündigen ließ.

110 Jahre danach hat wiederum Gerhart Hauptmann gewonnen, denn am 11. Januar 2005 entschied das Landgericht in Berlin, dass „Die Weber“ in der Regie von Volker Lösch im Dresdner Staatsschauspiel nicht aufgeführt werden dürfen. Zuerst war die Freigabe des Schauspiels eine gewonnene Schlacht, heute ist das Verbot der Sieg.

Um so aktuell wie nur möglich als Regisseur zu operieren, war ein Chor der Arbeitslosen eigenwillig und eigenmächtig eingefügt worden. Das geschah in Gestalt der sogenannten Montagsdemonstration gegen Arbeitslosigkeit und Hartz IV. Da man aggressiv sein wollte, hörte man jetzt innerhalb des Textes von Gerhart Hauptmann „Verräterschwein Schröder“, gefordert wird „Ausweisung nach Sibirien oder Verbrennung in Öfen“. „Wen ich sehr schnell erschießen würde, das wäre Sabine Christiansen“.

Das aber hatte Folgen, musste Folgen haben. Ihr gutes Recht, die Fernseh-Moderatorin teilte mit, dass sie gerichtlich vorgehen werde. Der über die Aufführungsrechte der Werke von Gerhart Hauptmann verfügende Verlag Felix Bloch Erben in Berlin, erreichte eine Einstweilige Verfügung beim Landgericht in Berlin und ein Verbot weiterer Aufführungen. Der Widerspruch des Dresdner Schauspiels in der Absicht vorgetragen, dass man bis zur endgültigen Entscheidung doch das Werk von Gerhart Hauptmann weiter aufführen dürfe, wurde am 25. November 2004 zurückgewiesen. Jetzt hoffte man auf den endgültigen Gerichtsbeschluss. Das Urteil beharrt auf dem Verbot der Aufführung, da das Theater gegen das Urheberrecht verstoßen habe. Korrekturen im Text eines Werkes müssten durch vorherige Absprachen geklärt werden.

Schon ist zu hören: die Freiheit der Kunst ist in Gefahr, Juristische Eingriffe töten die Freiheit der Kunst, der Theaterbesucher habe zu entscheiden, nicht die Justiz und so fort.

Jede Neu-Inszenierung ist eine neue Begegnung mit dem Autor. Jede Inszenierung trägt die Handschrift des Regisseurs. Aber zur Zeit erleben wir, dass des Dichters Wort nichts bedeutet, wohl aber der Regisseur alles. Schon oft, und dies mit gutem Grund, ist vom Regie-Theater gesprochen worden. Und Gerhart Hauptmann wurde mit seinem großartigen Bühnenwerk “Vor Sonnenuntergang“ aus dem Jahre 1932 erst jüngst Opfer des Regie-Theaters in Berlin. Regisseure maßen sich die Rolle des Dichters und Autors an, ohne das Zeug dazu zu haben.

Im vorliegenden Fall „Die Weber“ von Gerhart Hauptmann sollte nicht der Inhalt, Weberaufstand in den Dörfern des schlesischen Eulengebirges von 1844, transparent gemacht werden, sondern die aktuelle Politik sollte dank der Folie „Die Weber“ vorgeführt werden. “Her mit den ‚Webern’, daraus machen wir, der Regisseur, ein ganz neues Stück!“ Eine Gürtellinie, wo der gute Geschmack, um es milde auszudrücken, aufhört, gibt es gleichzeitig nicht.

Zweimal ist richtig entschieden worden: 1893, als das Verbot einer Aufführung “Die Weber“ von Gerhart Hauptmann aufgehoben wurde, 2005, als ein Verbot gegen die Hinzufügung eines neuen Textes nach eigener Willkür auf Kosten des Originals ausgesprochen worden ist.

Von C.F.W. Behl, dem Herausgeber der Werke letzter Hand von Gerhart Hauptmann des Jahres 1942 stammt das Wort: „Das Stück hat öfters im Tumult des Tagesstreites gestanden. Aber auch gelegentliche Missbräuche tendenziöser Art haben seiner unversehrbaren menschlichen und dichterischen Substanz nichts anhaben können“. Herbert Hupka

Abdruck, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet. Belegexemplar erbeten. Erscheint nach Bedarf.