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Nr. 11/2005                                                                                                                                                                03. März 2005

Das Verschweigen historischer Tatsachen schadet Europa

- CDU / CSU - Bundestagsfraktion fragt nach Völkermord an den Armeniern -

Rudi Pawelka – Bundesvorsitzender der Landsmannschaft Schlesien

Vor einigen Wochen konnte die Öffentlichkeit erfahren, dass die Regierung des Landes Brandenburg den türkischen Völkermord an den Armeniern aus den Schulbüchern verbannen will. Damit sollte ein Zeichen der Verständigung gegenüber dem EU-Bewerberland Türkei gesetzt werden. Auf Nachfragen äußerte Ministerpräsident Platzeck, dass es nicht opportun sei, das Schicksal der Armenier bzw. das Verhalten der Türkei als einziges Beispiel für einen derartigen Vorgang in den Schulbüchern zu belassen. Auch wenn aufgrund parteiübergreifender Kritik Brandenburg seine Entscheidung inzwischen korrigiert haben soll, bleiben offene Fragen zum grundsätzlichen Umgang mit der historischen Wahrheit.

Wer gedacht hatte, ein Land, das gerade seine Eintrittskarte für eine EU-Mitgliedschaft lösen will, würde alles tun, um Offenheit über seine dunkle Vergangenheit zu zeigen, wird enttäuscht. Indem durch türkische Diplomaten, die bei der brandenburgischen Regierung intervenierten, der Schandfleck türkischer Geschichte verschwiegen werden soll, ließ die Türkei erkennen, dass sie von dem europäischen Wertesystem noch weit entfernt ist. Noch schlimmer ist jedoch das Verhalten Brandenburgs zu bewerten, das durch sein Entgegenkommen das türkische Verlangen unterstützte. War der Regierung nicht bewusst, dass sie damit selbst eine Abkehr von europäischen Wertmaßstäben vollzog ?

Wenn jetzt die CDU / CSU – Bundestagsfraktion beschlossen hat, einen Antrag zum Gedenken an die Vertreibung und die Massaker an den Armeniern einzubringen, so kann dies nur begrüßt werden. Zwar wird in dem Antrag der Begriff Völkermord nicht verwendet und als Ziel allein ein Beitrag zur Versöhnung zwischen Türken und Armeniern, auch jenen, die mitten unter uns leben, genannt, dennoch nimmt dies dem Vorstoß keineswegs die dem Thema innewohnende Brisanz. Schon gleich nach Bekanntwerden des Antrags der Union warf der türkische Botschafter in Berlin der CDU / CSU dann auch erwartungsgemäß vor, sich zum Sprecher des fanatischen armenischen Nationalismus’  zu machen. Wie mit dem Thema umzugehen ist, hatte das französische Parlament bereits vor vier Jahren demonstriert, als es gegen den Völkermord an den Armeniern Stellung bezog und seiner Resolution sogar Gesetzeskraft verlieh.

In der Türkei ist das 1915 an den Armeniern begangene Verbrechen ein Tabuthema, über das zu reden, bis vor einiger Zeit noch mit Gefängnisstrafe bedroht war. Obwohl das entsprechende Gesetz geändert wurde, geblieben ist die Strafbarkeit z. B. für jeden, der mit „ausländischer Unterstützung“ darüber redet. Dazu zählen auch Veranstaltungen von Stiftungen.

Wenn sich am 24. April der Beginn des Völkermordes zum 90. Mal jährt, so blicken wir zurück auf ein grauenhaftes Geschehen, das 1,5 Millionen Menschen das Leben kostete. Ganze Landstriche wurden von der armenischen Bevölkerung „gesäubert“ und die vor allem in Istanbul ansässige armenische Elite verschleppt und ermordet. Dass dies planmäßig durch die osmanische Regierung veranlasst wurde, und es sich damit um Massenmord in staatlichem Auftrag handelte, wird in dem Antrag der CDU / CSU besonders hervorgehoben. Wenn heute das Bestreben der Türkei vorherrscht, diese Taten zu leugnen, so stehe dies im Widerspruch zur Versöhnungsidee der EU, so wird weiter ausgeführt.

Nur als beschämend kann die offizielle deutsche Regierungspolitik zu dem Leidensweg der Armenier bezeichnet werden. Als im April 2000 sechstausend deutsche Armenier und ihre Vertreter, einschließlich der Würdenträger der armenisch – apostolischen Kirche, sich an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages mit der Bitte wandten, die Regierung der Türkei aufzufordern, die Verbrechen von 1915 anzuerkennen, blieben Reaktionen aus. Auch das deutsche Außenministerium unternahm erkennbar nichts. Statt dessen mussten sich die Armenier den Vorwurf gefallen lassen, sie seien zu sehr auf die Vergangenheit fixiert und verlören dabei ihre politischen Ziele aus den Augen. Ein sehr merkwürdiger Vorwurf, wenn man bedenkt, wie ausgeprägt sonst Erinnerungskultur betrieben wird.

Der Vorgang zeigt Parallelen zu der Behandlung der deutschen Vertriebenen. Auch in ihrem Fall gibt es das Bestreben, Verbrechen kleinzureden und die Erinnerung an sie einem falsch verstandenen Harmoniestreben zu opfern. Die verantwortlichen Staaten müssen selbst zu der Erkenntnis kommen, von ihrer Leugnungspolitik abzurücken, Druck von außen würde nur schaden, so die bequeme Ausrede die Armenier oder die deutschen Vertriebenen betreffend. Dass diese Haltung in keinem Fall zu einer positiven Wandlung führt, Deutschland ist aufgrund der inneren Eingriffe durch die ehemaligen Besatzungsmächte ein Sonderfall bei der Aufarbeitung der eigenen Vergangenheit, stört Verfechter der Selbstreinigungsthese nicht. Es geht darum, so der Antrag der Union, Historiker und Verleger in der Türkei zu bestärken, sich mit diesem Teil der nationalen Vergangenheit auseinander zu setzen, und sie gegebenenfalls vor Strafverfolgung zu schützen. Was für die Armenier gilt, muss auch für die Deutschen gelten. Es kann nicht ohne Protest bleiben, wenn der für die Vertreibung verantwortliche tschechische Staatspräsident Beneś heute als verdienter Staatsmann durch das tschechische Parlament geehrt wird oder wenn in Polen in Gutachten von Historikern Aussagen aus der Vertreibungsdokumentation der Bundesregierung in Zweifel gezogen werden.

In allen Fällen muss die Wahrheit und nicht politische Opportunität im Vordergrund stehen. Wenn immer nur die sich durchsetzen, die die Türkei, Polen oder Tschechien nicht verärgern wollen, so muss die Frage erlaubt sein, wie sich Armenier oder Deutsche fühlen müssen, wenn man über sie hinweggeht. Im Sinne der Idee der Versöhnung und der Wertegemeinschaft der Europäischen Union  ist dies nicht.

Abdruck, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet. Belegexemplar erbeten. Erscheint nach Bedarf.