ps Pressedienst Schlesien
Presseinformationen
der Landsmannschaft Schlesien – Nieder- und Oberschlesien e.V.
Bundesgeschäftsführung:
Dollendorfer Str. 412, 53639 Königswinter, Tel.: (02244) 9259-0, Fax: (02244)
9259-290
Nr.
11/2005
03. März 2005
- CDU / CSU - Bundestagsfraktion fragt nach
Völkermord an den Armeniern -
Rudi Pawelka – Bundesvorsitzender der
Landsmannschaft Schlesien
Vor einigen Wochen konnte die Öffentlichkeit erfahren, dass die
Regierung des Landes Brandenburg den türkischen Völkermord an den Armeniern aus
den Schulbüchern verbannen will. Damit sollte ein Zeichen der Verständigung
gegenüber dem EU-Bewerberland Türkei gesetzt werden. Auf Nachfragen äußerte
Ministerpräsident Platzeck, dass es nicht opportun sei, das Schicksal der
Armenier bzw. das Verhalten der Türkei als einziges Beispiel für einen
derartigen Vorgang in den Schulbüchern zu belassen. Auch wenn aufgrund
parteiübergreifender Kritik Brandenburg seine Entscheidung inzwischen
korrigiert haben soll, bleiben offene Fragen zum grundsätzlichen Umgang mit der
historischen Wahrheit.
Wer gedacht hatte, ein Land, das gerade seine Eintrittskarte für eine
EU-Mitgliedschaft lösen will, würde alles tun, um Offenheit über seine dunkle
Vergangenheit zu zeigen, wird enttäuscht. Indem durch türkische Diplomaten, die
bei der brandenburgischen Regierung intervenierten, der Schandfleck türkischer
Geschichte verschwiegen werden soll, ließ die Türkei erkennen, dass sie von dem
europäischen Wertesystem noch weit entfernt ist. Noch schlimmer ist jedoch das
Verhalten Brandenburgs zu bewerten, das durch sein Entgegenkommen das türkische
Verlangen unterstützte. War der Regierung nicht bewusst, dass sie damit selbst
eine Abkehr von europäischen Wertmaßstäben vollzog ?
Wenn jetzt die CDU / CSU – Bundestagsfraktion beschlossen hat, einen
Antrag zum Gedenken an die Vertreibung und die Massaker an den Armeniern
einzubringen, so kann dies nur begrüßt werden. Zwar wird in dem Antrag der
Begriff Völkermord nicht verwendet und als Ziel allein ein Beitrag zur
Versöhnung zwischen Türken und Armeniern, auch jenen, die mitten unter uns
leben, genannt, dennoch nimmt dies dem Vorstoß keineswegs die dem Thema
innewohnende Brisanz. Schon gleich nach Bekanntwerden des Antrags der Union
warf der türkische Botschafter in Berlin der CDU / CSU dann auch
erwartungsgemäß vor, sich zum Sprecher des fanatischen armenischen
Nationalismus’ zu machen. Wie mit dem
Thema umzugehen ist, hatte das französische Parlament bereits vor vier Jahren
demonstriert, als es gegen den Völkermord an den Armeniern Stellung bezog und
seiner Resolution sogar Gesetzeskraft verlieh.
In der Türkei ist das 1915 an den Armeniern begangene Verbrechen ein
Tabuthema, über das zu reden, bis vor einiger Zeit noch mit Gefängnisstrafe
bedroht war. Obwohl das entsprechende Gesetz geändert wurde, geblieben ist die
Strafbarkeit z. B. für jeden, der mit „ausländischer Unterstützung“ darüber
redet. Dazu zählen auch Veranstaltungen von Stiftungen.
Wenn sich am 24. April der Beginn des Völkermordes zum 90. Mal jährt, so
blicken wir zurück auf ein grauenhaftes Geschehen, das 1,5 Millionen Menschen
das Leben kostete. Ganze Landstriche wurden von der armenischen Bevölkerung
„gesäubert“ und die vor allem in Istanbul ansässige armenische Elite
verschleppt und ermordet. Dass dies planmäßig durch die osmanische Regierung
veranlasst wurde, und es sich damit um Massenmord in staatlichem Auftrag
handelte, wird in dem Antrag der CDU / CSU besonders hervorgehoben. Wenn heute
das Bestreben der Türkei vorherrscht, diese Taten zu leugnen, so stehe dies im
Widerspruch zur Versöhnungsidee der EU, so wird weiter ausgeführt.
Nur als beschämend kann die offizielle deutsche Regierungspolitik zu dem
Leidensweg der Armenier bezeichnet werden. Als im April 2000 sechstausend
deutsche Armenier und ihre Vertreter, einschließlich der Würdenträger der
armenisch – apostolischen Kirche, sich an den Petitionsausschuss des Deutschen
Bundestages mit der Bitte wandten, die Regierung der Türkei aufzufordern, die
Verbrechen von 1915 anzuerkennen, blieben Reaktionen aus. Auch das deutsche
Außenministerium unternahm erkennbar nichts. Statt dessen mussten sich die
Armenier den Vorwurf gefallen lassen, sie seien zu sehr auf die Vergangenheit
fixiert und verlören dabei ihre politischen Ziele aus den Augen. Ein sehr
merkwürdiger Vorwurf, wenn man bedenkt, wie ausgeprägt sonst Erinnerungskultur
betrieben wird.
Der Vorgang zeigt Parallelen zu der Behandlung der deutschen
Vertriebenen. Auch in ihrem Fall gibt es das Bestreben, Verbrechen kleinzureden
und die Erinnerung an sie einem falsch verstandenen Harmoniestreben zu opfern.
Die verantwortlichen Staaten müssen selbst zu der Erkenntnis kommen, von ihrer
Leugnungspolitik abzurücken, Druck von außen würde nur schaden, so die bequeme
Ausrede die Armenier oder die deutschen Vertriebenen betreffend. Dass diese
Haltung in keinem Fall zu einer positiven Wandlung führt, Deutschland ist
aufgrund der inneren Eingriffe durch die ehemaligen Besatzungsmächte ein Sonderfall
bei der Aufarbeitung der eigenen Vergangenheit, stört Verfechter der
Selbstreinigungsthese nicht. Es geht darum, so der Antrag der Union, Historiker
und Verleger in der Türkei zu bestärken, sich mit diesem Teil der nationalen
Vergangenheit auseinander zu setzen, und sie gegebenenfalls vor Strafverfolgung
zu schützen. Was für die Armenier gilt, muss auch für die Deutschen gelten. Es
kann nicht ohne Protest bleiben, wenn der für die Vertreibung verantwortliche
tschechische Staatspräsident Beneś heute als verdienter Staatsmann durch
das tschechische Parlament geehrt wird oder wenn in Polen in Gutachten von
Historikern Aussagen aus der Vertreibungsdokumentation der Bundesregierung in
Zweifel gezogen werden.
In allen Fällen muss die Wahrheit und nicht politische Opportunität im
Vordergrund stehen. Wenn immer nur die sich durchsetzen, die die Türkei, Polen
oder Tschechien nicht verärgern wollen, so muss die Frage erlaubt sein, wie
sich Armenier oder Deutsche fühlen müssen, wenn man über sie hinweggeht. Im
Sinne der Idee der Versöhnung und der Wertegemeinschaft der Europäischen Union
ist dies nicht.
Abdruck, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet. Belegexemplar erbeten. Erscheint nach Bedarf.