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Presseinformationen der Landsmannschaft Schlesien - Nieder- und Oberschlesien e.V.

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Nr. 32/2005                                                                                                                                                              24. August 2005



Satzungsanliegen aufs Abstellgleis?
- Geschlossenheit der Verbände nötig -

Rudi Pawelka, Bundesvorsitzender der Landsmannschaft Schlesien

Das letzte Jahr hat gezeigt, wie sehr sich Inhalte der Vertriebenenpolitik ändern können, wie aber auch durch Politiker andere Akzente gesetzt werden. Geändert haben sich nicht unsere Satzungsziele, diese sind seit Jahrzehnten festgeschrieben und verpflichten u.a. zum Einsatz für die Menschenrechte, das Selbstbestimmungsrecht, das Recht auf die Heimat, die Wahrung der Rechte auf Eigentum, die Erhaltung des Volkstums der Deutschen unter fremder Herrschaft und die Entfaltung des heimatlichen Kulturgutes. Bis vor einigen Jahren waren diese Anliegen in den Verbänden unstrittig. Lediglich von einigen wenigen Vertriebenenvertretern, zumeist mit Funktionen in politischen Parteien ausgestattet, kamen abweichende Äußerungen, die leicht als Ausfluss einer Parteisolidarität zu erkennen waren. Das stetige Abrücken der Politik von unseren Positionen brachte dann auch manchen Konflikt, mit der SPD schon Ende der 60er Jahre, mit der Union Jahre später. Wir erinnern uns noch an die Aussage des ehemaligen CDU-Generalsekretärs Volker Rühe, der 1984 von einer Bindewirkung der Ostverträge sprach, die bis dahin als vorläufige Regelung eingestuft wurden. Der Streit um das Motto des Deutschlandstreffens 1985 ( "Schlesien bleibt unser" ) mit Bundeskanzler Helmut Kohl zeigte eine deutliche Abkehr der Union von einer Grundsatzfrage der Vertriebenen, in dessen Folge der Bundesvorsitzende der Landsmannschaft Schlesien, Dr. Herbert Hupka, dann auch sein Bundestagsmandat verlor. Dieses "Aus" enthüllt denn wahren Dissens zwischen Union und Vertriebenen, so titelte die Frankfurter Allgemeine Zeitung am 2. 8. 1986. Sie verwies dabei auf einen Protest der Landsmannschaft Schlesien, in dem von Bestürzung und Empörung und von einem Kurswechsel der Partei die Rede ist. Der BdV, so wird weiter erwähnt, warnte vor Gegenreaktionen der Vertriebenen.

Nach der Wende im Osten beschleunigte sich das Auseinanderdriften zwischen Parteien und Vertriebenen, vor allem auch mit der Union, verursacht durch die ohne Beteiligung der Betroffenen betriebene Vertragspolitik. Eine am 21.6.1990 beschlossene gleichlautende Resolution von Bundestag und Volkskammer zur Oder-Neiße-Linie stieß auf scharfe Kritik der Vertriebenenverbände. So erklärte der Bundesvorsitzende der Landsmannschaft Schlesien am 3.7.1990 vor der Presse in Bonn, dass die Entschließung fundamentalen Rechtspositionen widerspricht. Er forderte eine Wiedergutmachung für das geraubte deutsche Eigentum und die Sicherung des Rechts auf die Heimat.

In einem Leitartikel in den Schlesischen Nachrichten ( Nr. 20/90 vom 15.10.1990) stellte Hupka klar, dass nach seiner Meinung zu Deutschland immer noch Schlesien gehört und die Nordwest-Zeitung berichtete am 11.3.90, dass Hupka mit seinen Aussagen bei den Grenzen von 1937 bleibt.
Fundamentalkritik an der Politik von Bundeskanzler Kohl übte auch der damalige BdV-Präsident Dr. Herbert Czaja auf dem Tag der Oberschlesier 1990. Bei diesem Oberschlesiertreffen, so schrieb das Ostpreußenblatt, seien deutliche Zeichen eines tiefgreifenden Wandels zu der den Kanzler stellenden Partei erkennbar geworden.

Auch in den Folgejahren dominierten Forderungen nach Selbstbestimmungsrecht und Heilung des Vertreibungsverbrechens bei großer Geschlossenheit des BdV. Über die offenen Fragen des Eigentums, die Entschädigung, das Heimatrecht und die Ächtung der Vertreibung vor dem Beitritt Polens zu sprechen, wie Hupka dies auf dem Deutschlandtreffen der Schlesier 1997 forderte, diese Themen fanden allgemeine Zustimmung.

Auch die CDU/CSU konnte an der Geschlossenheit eines wichtigen Klientels nicht einfach vorübergehen. In verschiedenen programmatischen Aussagen wurden deshalb einige wichtige Anliegen der Vertriebenen aufgenommen. So hieß es z.B., die Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union sei ein Schritt zur Verwirklichung des Heimatrechts. Von Regierungsseite wurde in Standardbriefen aus den einzelnen Ministerien an ostdeutsche Eigentümer, und zwar bis August 2004, ein Bekenntnis zu deren Eigentum und zugleich eine Verpflichtung, hierfür politisch einzutreten, abgegeben. Danach erfolgte die völlige Aufgabe der Rechte der Vertriebenen durch die bekannten Erklärungen von Bundeskanzler Schröder, die Prof. Klein in seinem Gutachten für den Deutschen Bundestag als verfassungswidrig bezeichnete.

Gewandelt haben sich auch die Aussagen der CDU/CSU in ihrem Regierungsprogramm 2005. Satzungsanliegen der Vertriebenen finden unter der Kanzlerkandidatin Merkel so gut wie keine Beachtung. Unterstützung findet lediglich ein Zentrum gegen Vertreibungen in Berlin, das zwar von allen gewünscht wird, aber nicht zu den Satzungszielen des BdV gehört. In einer verklauselierten Formulierung werden "die Verantwortung des Bundes für die auswärtige Kulturpolitik, die Förderung von Projekten nationaler Bedeutung und die nationale Erinnerungskultur" im Programm angesprochen, die "zu den Rahmenbedingungen für die Kultur des Bundes gehören". Auch wenn hieraus nicht zweifelsfrei zu entnehmen ist, dass damit die Vertriebenenkultur gemeint sein kann, muss aufgrund der Zusage von Frau Merkel in ihrer Rede am 6.8.2005 in Berlin von einer neuen Zuwendung gegenüber den Vertriebenen in dieser Frage ausgegangen werden. Hier hatte die Kanzlerkandidatin sich eindeutig zu einem Kurswechsel in der Kulturförderung der Vertriebenen und zu einer Weiterentwicklung dieser Kultur bekannt. Wie eine Weiterentwicklung aber geschehen soll, wenn die wesentlichen Kulturgüter der Vertreibungsgebiete uns als Beutekunst nach wie vor vorenthalten bleiben und diese auch mit keinem Wort eingefordert werden, ist eine offene Frage. Auch Frau Merkel hat sich bisher nicht dazu eingelassen und im übrigen auch alle anderen Probleme, die Verhandlungen mit Polen oder Tschechien erforderlich machten, ausgespart. Entschädigungsfragen, obwohl aus der eigenen Bundestagsfraktion stets die bestehenden Rechte am Eigentum der Vertriebenen betont werden, scheinen kein Thema zu sein. Merkel in Berlin am 6.8.2005: Für Entschädigungsforderungen, wie sie etwa die Preußische Treuhand vorträgt, gibt es von uns keine politische Unterstützung. Eine banale Begründung lieferte sie gleich mit, denn Entschädigungsforderungen, so Merkel, rufen in Polen neue Angst hervor.

Die von heutigen Menschenrechtsverletzungen betroffenen Menschen, ich denke insbesondere an die in der Heimat wohnenden Landsleute, dürfen also unwidersprochen weiter diskriminiert werden, nur weil sie polnische Staatsbürger deutscher Abstammung sind.

Besonders enttäuschend ist auch, dass weder in dem Regierungsprogramm von CDU/CSU noch in der angesprochenen Rede von Frau Merkel die Lage der deutschen Volksgruppe in den Heimatgebieten ein Thema ist. Polen hat das schlechteste Minderheitengesetz in der Europäischen Union. Dies müsste allein Grund genug dafür sein, sich für diese Deutschen einzusetzen. Polen zeigt stets, dass es sich vehement für polnische Minderheiten in anderen Ländern engagiert. Übergriffe oder vorenthaltene Rechte gegenüber Polen im Ausland rufen regelmäßig die polnische Führung auf den Plan. Zwei Vorkommnisse aus den letzten Wochen machen dies deutlich. Zu erinnern ist an Überfälle auf polnische Staatsbürger in Moskau oder das Vorgehen staatlicher Organe gegen die organisierte polnische Minderheit in Weißrussland. Gegen die Vorfälle wurde sofort bei den Regierungen der betroffenen Länder protestiert und im Fall Weißrussland das Europäische Parlament und die EU-Kommission um Unterstützung ersucht.

Wenn aber Übergriffe in Polen gegenüber Deutschen zu vermelden sind, bleiben unsere Regierung und die Parteien öffentlich stumm. Als vor einiger Zeit die Geschäftsstelle der deutschen Minderheit in Kattowitz von einem großen Polizeiaufgebot umstellt und durchsucht, die Mitarbeiter in Handschellen gelegt und der Vorsitzende Dietmar Brehmer anschließend für 36 Stunden inhaftiert wurde, regte sich bei uns kein Protest. Die Polizeiaktion war im übrigen erfolgt, weil Brehmer eine Liste mit 10.000 Namen deutscher Zwangsarbeiter aus einem Arbeitslager bei Kattowitz, von denen 3.000 innerhalb kürzester Zeit ums Leben kamen, in seinem Besitz hatte. Nach der Beschlagnahme liegt die Liste inzwischen im polnischen Staatsarchiv. Viele weitere Einzelfälle in Polen zeigen, dass der Schutz deutscher Staatsbürger stark verbesserungsbedürftig ist.

Es gibt nicht nur Anzeichen dafür, dass die wesentlichen Anliegen der Vertriebenen auf Abstellgleis geschoben werden sollen, eine solche Wahrnehmung ist vielmehr durch Tatsachen belegt. Immer wenn ein Verband nicht mehr durch Geschlossenheit auftritt, fällt es Außenstehenden naturgemäß leicht, entscheidenden Einfluss auf dessen Politik zu gewinnen. Alle Vertriebenen sollten sich deshalb wieder auf ihre Satzung besinnen und diese nicht durch eine Abkehr von grundlegenden Aussagen zur Makulatur verkümmern lassen. Der Verband wird so nur gespalten und geschwächt.

Ich hätte mir vom Tag der Heimat am 06.08.2005 in Berlin gewünscht, dass ein klares Bekenntnis zu den Satzungszielen des BdV abgegeben worden wäre. Leider sind wieder nur die "weichen Themen" zur Sprache gekommen, also die Kultur, das Zentrum gegen Vertreibungen, und die Hilfe und Zusammenarbeit in den Heimatgebieten. Präsidentin Steinbach stand damit zwar im Einklang mit Frau Merkel, zukunftsträchtig ist dies für die Vertriebenen allerdings nicht, weder für die Stärkung des Verbandes noch für die Menschen. Ohne den entschlossenen Einsatz für eine Heilung verletzter Rechte wird allen, die heute unter altem Unrecht leiden, keine Perspektive, den Vertreiberstaaten zudem das Signal gegeben, dass Vertreibungen sich lohnen. Eine denkbar schlechte Voraussetzung auch für eine weltweite Ächtung von Vertreibungen in der Zukunft.



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