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Nr. 41/2005                                                                                                                                                              07. November 2005

Deutsche Politik kontra Vertriebene
- Andere Länder zeigen Flagge -

Rudi Pawelka, Bundesvorsitzender der Landsmannschaft Schlesien

Gegensätzlicher hätten die Meldungen über die Verfolgung von Eigentumsansprüchen in den letzten Monaten nicht sein können. Am 14. Oktober meldete die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ), dass die Verhandlungen Österreichs mit Kroatien über die Rückerstattung des Eigentums vertriebener Deutscher (sogenannter Donauschwaben) , die nach dem zweiten Weltkrieg aus Kroatien vertrieben wurden und sich in Österreich angesiedelt haben, noch in diesem Jahr abgeschlossen werden. Auch Italien bemüht sich um eine Regelung der noch offenen eigentumsrechtlichen Fragen für die vertriebenen Italiener aus Kroatien und Slowenien. Wie die FAZ anmerkt, steht das österreichische Bemühen im Gegensatz zu Deutschland, das seine Vertriebenen grundsätzlich nicht unterstützt. So gibt es jetzt unter den vertriebenen Donauschwaben eine Zweiklassengesellschaft: In Deutschland lebende Donauschwaben, die leer ausgehen, weil die eigene Regierung sich nicht um sie kümmert und ihren Verfassungsauftrag verletzt, sowie in Österreich lebende Donauschwaben, deren Rechte wieder hergestellt werden.
Für andere Staaten ist es selbstverständlich, die Interessen eigener Bürger zu vertreten. Dies gilt nicht nur für vorgenannte Fälle. Erst vor kurzem stellte sich der griechische Staatspräsident hinter eine Gruppe Griechen, die Forderungen gegen Deutschland geltend machen, weil Angehörige in einer Vergeltungsaktion durch deutsche Wehrmachtsangehörige erschossen wurden.
Auch wenn Bürger anderer Staaten ihre Rechte vor internationalen oder nationalen Rechten einklagen, so gilt dies als selbstverständlich und wird in keiner Weise kritisiert.
In letzter Zeit haben vertriebene Ostpolen, aber auch vertriebene Griechen aus Nordzypern, erfolgreiche Prozesse vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geführt. Griechen erhielten Entschädigungen und ihre alte Immobilie zugesprochen, Polen, wegen der alten vertraglichen Regelungen mit der Sowjetunion angemessene Entschädigungen, die über die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen in Polen hinausgehen.
In Deutschland sorgte soeben das Bundesverwaltungsgericht für Aufsehen durch ein Urteil für die Entschädigung der in den USA lebenden Erben der Kaufmannsfamilie Wertheim (FAZ v. 26.10.2005). Nachdem Berlin sich bereits vor einigen Wochen in einem Vergleich zu einer Entschädigung von 17,3 Millionen Euro für ein vom Bundestag unerlaubt bebautes Grundstück bereit erklärt hatte, ging es jetzt um weitere hohe Millionenbeträge zu Lasten des Kaufhauskonzerns Karstadt. Der Wertheim-Konzern war nach dem Krieg zunächst von der Firma Hertie übernommen worden, die ihrerseits später in den Besitz von Karstadt-Quelle überging. Gemäß Gerichtsurteil wurden den Wertheim-Erben zunächst für eine Immobilie an der Leipziger Straße in Berlin 15 Millionen Euro zugesprochen. Es zeichnet sich ab, dass auch für eine weitere Immobilie, das Berliner Lenné-Dreieck am Potsdamer Platz, Entschädigung geleistet werden muss, und zwar in Höhe von 145 Millionen Euro.

Eigentlich müsste es völlig normal sein, wenn auch deutsche Opfer, hier speziell die Vertriebenen, die Aussiedler und die Deutschen in den Vertreibungsgebieten, ihre Rechte geltend machen. Wie sich aber zeigt, stoßen diese Forderungen jedoch allgemein auf Ablehnung, nicht nur in Polen oder Tschechien, sondern auch in Deutschland. Wir erinnern uns an den Kotau des noch amtierenden Bundeskanzlers Schröder vor gut einem Jahr mit seiner Vertriebenenschelte aus Polen. "Rechtsgrundlos" sollten die Ansprüche der deutschen Vertriebenen sein, so Schröder, der noch Tage zuvor in Schreiben aus seinen Ministerien die Völkerrechtswidrigkeit der Enteignungen feststellen ließ. Nicht nur die Verweigerung der Unterstützung für Vertriebene waren nach Schröders Aussagen jetzt das politische Ziel, sondern auch die Einwirkung auf nationale und internationale Gerichte.
Auch die bisherige Oppositionsführerin Angela Merkel machte inzwischen klar, dass sie nicht auf Seiten der Vertriebenen steht. Entgegen der Aussagen aus vielen Parteiprogrammen von CDU und CSU stellte sie am 06.08.2005 in ihrer Rede zum Tag der Heimat fest, dass sie Entschädigungsforderungen politisch nicht unterstützen werde. Offenbar um im deutschen Wahlkampf das Thema vom Tisch zu haben, gab sie bei ihrem Besuch in Warschau am 16.08.2005 dieselbe Erklärung ab.
Trotz allem war es die CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die über den wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages ein Rechtsgutachten zur Eigentumsfrage in Auftrag gab, in dem Prof. Klein zu dem Ergebnis kam, dass die Eigentumsrechte der Vertriebenen fortbestehen. Es war auch die CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die Schröders Aussagen zur Eigentumsfrage scharf angegriffen hatte.
Wie der Bundesvorsitzende der Ost- und Mitteldeutschen Vereinigung der CDU/CSU, Helmut Sauer, in einer Presseerklärung am 09.09.2005 verlauten ließ, forderte er die Bundesregierung auf, die Lösung der offenen Vermögensfragen unter Einbeziehung aller Beteiligten anzugehen. Er bezeichnete die Verzichtsäußerungen von Schröder in Warschau als unredlich und unanständig und mahnte den diplomatischen Schutz der Bundesregierung für die Betroffenen an. Sicher sind dies alles wohltuende Worte und Gesten, aber wie verträgt sich das mit der schroffen Ablehnung Merkels, wenn es um die konkrete Umsetzung in Politik geht ?
Die deutsche Nachkriegspolitik war geprägt von Vorleistungen, während die Rechte der eigenen Bürger gegenüber dem Ausland sehr kleingeschrieben wurden. Der alles überbordende Schuldkomplex war ein Grund hierfür, mangelndes Selbstbewusstsein und fehlender Mut gingen einher. Das deutsche Volk hat hierunter zu leiden, Menschenrechte bleiben auf der Strecke. Deutsche werden durch deutsche Regierungen anders behandelt als Österreicher von der österreichischen Regierung oder Italiener von der italienischen Regierung. Um dies zu verwischen, werden deutsche Vertriebene beschimpft und ausgegrenzt. Es wäre ehrlich, ihnen zu sagen, dass sie die letzte Zeche aus dem Krieg für alle zu zahlen haben und dass sie dafür herhalten müssen, den deutschen Schuldkomplex zu befriedigen. Lassen wir dies nicht zu, sondern gehen wir unseren Weg unbeirrt weiter. Es gilt, Diskriminierungen abzubauen und Menschenrechte herzustellen.

 

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