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der Landsmannschaft Schlesien - Nieder- und Oberschlesien e.V.
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Nr. 41/2005 07. November 2005
- Andere Länder zeigen Flagge -
Rudi Pawelka, Bundesvorsitzender der Landsmannschaft Schlesien
Gegensätzlicher hätten die Meldungen über die Verfolgung von
Eigentumsansprüchen in den letzten Monaten nicht sein können. Am
14. Oktober meldete die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ), dass die Verhandlungen
Österreichs mit Kroatien über die Rückerstattung des Eigentums
vertriebener Deutscher (sogenannter Donauschwaben) , die nach dem zweiten
Weltkrieg aus Kroatien vertrieben wurden und sich in Österreich angesiedelt
haben, noch in diesem Jahr abgeschlossen werden. Auch Italien bemüht
sich um eine Regelung der noch offenen eigentumsrechtlichen Fragen für
die vertriebenen Italiener aus Kroatien und Slowenien. Wie die FAZ anmerkt,
steht das österreichische Bemühen im Gegensatz zu Deutschland, das
seine Vertriebenen grundsätzlich nicht unterstützt. So gibt es jetzt
unter den vertriebenen Donauschwaben eine Zweiklassengesellschaft: In Deutschland
lebende Donauschwaben, die leer ausgehen, weil die eigene Regierung sich nicht
um sie kümmert und ihren Verfassungsauftrag verletzt, sowie in Österreich
lebende Donauschwaben, deren Rechte wieder hergestellt werden.
Für andere Staaten ist es selbstverständlich, die Interessen eigener
Bürger zu vertreten. Dies gilt nicht nur für vorgenannte Fälle.
Erst vor kurzem stellte sich der griechische Staatspräsident hinter eine
Gruppe Griechen, die Forderungen gegen Deutschland geltend machen, weil Angehörige
in einer Vergeltungsaktion durch deutsche Wehrmachtsangehörige erschossen
wurden.
Auch wenn Bürger anderer Staaten ihre Rechte vor internationalen oder
nationalen Rechten einklagen, so gilt dies als selbstverständlich und
wird in keiner Weise kritisiert.
In letzter Zeit haben vertriebene Ostpolen, aber auch vertriebene Griechen
aus Nordzypern, erfolgreiche Prozesse vor dem Europäischen Gerichtshof
für Menschenrechte geführt. Griechen erhielten Entschädigungen
und ihre alte Immobilie zugesprochen, Polen, wegen der alten vertraglichen
Regelungen mit der Sowjetunion angemessene Entschädigungen, die über
die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen in Polen hinausgehen.
In Deutschland sorgte soeben das Bundesverwaltungsgericht für Aufsehen
durch ein Urteil für die Entschädigung der in den USA lebenden Erben
der Kaufmannsfamilie Wertheim (FAZ v. 26.10.2005). Nachdem Berlin sich bereits
vor einigen Wochen in einem Vergleich zu einer Entschädigung von 17,3
Millionen Euro für ein vom Bundestag unerlaubt bebautes Grundstück
bereit erklärt hatte, ging es jetzt um weitere hohe Millionenbeträge
zu Lasten des Kaufhauskonzerns Karstadt. Der Wertheim-Konzern war nach dem
Krieg zunächst von der Firma Hertie übernommen worden, die ihrerseits
später in den Besitz von Karstadt-Quelle überging. Gemäß
Gerichtsurteil wurden den Wertheim-Erben zunächst für eine Immobilie
an der Leipziger Straße in Berlin 15 Millionen Euro zugesprochen. Es
zeichnet sich ab, dass auch für eine weitere Immobilie, das Berliner
Lenné-Dreieck am Potsdamer Platz, Entschädigung geleistet werden
muss, und zwar in Höhe von 145 Millionen Euro.
Eigentlich müsste es völlig normal sein, wenn auch deutsche Opfer,
hier speziell die Vertriebenen, die Aussiedler und die Deutschen in den Vertreibungsgebieten,
ihre Rechte geltend machen. Wie sich aber zeigt, stoßen diese Forderungen
jedoch allgemein auf Ablehnung, nicht nur in Polen oder Tschechien, sondern
auch in Deutschland. Wir erinnern uns an den Kotau des noch amtierenden Bundeskanzlers
Schröder vor gut einem Jahr mit seiner Vertriebenenschelte aus Polen.
"Rechtsgrundlos" sollten die Ansprüche der deutschen Vertriebenen
sein, so Schröder, der noch Tage zuvor in Schreiben aus seinen Ministerien
die Völkerrechtswidrigkeit der Enteignungen feststellen ließ. Nicht
nur die Verweigerung der Unterstützung für Vertriebene waren nach
Schröders Aussagen jetzt das politische Ziel, sondern auch die Einwirkung
auf nationale und internationale Gerichte.
Auch die bisherige Oppositionsführerin Angela Merkel machte inzwischen
klar, dass sie nicht auf Seiten der Vertriebenen steht. Entgegen der Aussagen
aus vielen Parteiprogrammen von CDU und CSU stellte sie am 06.08.2005 in ihrer
Rede zum Tag der Heimat fest, dass sie Entschädigungsforderungen politisch
nicht unterstützen werde. Offenbar um im deutschen Wahlkampf das Thema
vom Tisch zu haben, gab sie bei ihrem Besuch in Warschau am 16.08.2005 dieselbe
Erklärung ab.
Trotz allem war es die CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die über den wissenschaftlichen
Dienst des Deutschen Bundestages ein Rechtsgutachten zur Eigentumsfrage in
Auftrag gab, in dem Prof. Klein zu dem Ergebnis kam, dass die Eigentumsrechte
der Vertriebenen fortbestehen. Es war auch die CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
die Schröders Aussagen zur Eigentumsfrage scharf angegriffen hatte.
Wie der Bundesvorsitzende der Ost- und Mitteldeutschen Vereinigung der CDU/CSU,
Helmut Sauer, in einer Presseerklärung am 09.09.2005 verlauten ließ,
forderte er die Bundesregierung auf, die Lösung der offenen Vermögensfragen
unter Einbeziehung aller Beteiligten anzugehen. Er bezeichnete die Verzichtsäußerungen
von Schröder in Warschau als unredlich und unanständig und mahnte
den diplomatischen Schutz der Bundesregierung für die Betroffenen an.
Sicher sind dies alles wohltuende Worte und Gesten, aber wie verträgt
sich das mit der schroffen Ablehnung Merkels, wenn es um die konkrete Umsetzung
in Politik geht ?
Die deutsche Nachkriegspolitik war geprägt von Vorleistungen, während
die Rechte der eigenen Bürger gegenüber dem Ausland sehr kleingeschrieben
wurden. Der alles überbordende Schuldkomplex war ein Grund hierfür,
mangelndes Selbstbewusstsein und fehlender Mut gingen einher. Das deutsche
Volk hat hierunter zu leiden, Menschenrechte bleiben auf der Strecke. Deutsche
werden durch deutsche Regierungen anders behandelt als Österreicher von
der österreichischen Regierung oder Italiener von der italienischen Regierung.
Um dies zu verwischen, werden deutsche Vertriebene beschimpft und ausgegrenzt.
Es wäre ehrlich, ihnen zu sagen, dass sie die letzte Zeche aus dem Krieg
für alle zu zahlen haben und dass sie dafür herhalten müssen,
den deutschen Schuldkomplex zu befriedigen. Lassen wir dies nicht zu, sondern
gehen wir unseren Weg unbeirrt weiter. Es gilt, Diskriminierungen abzubauen
und Menschenrechte herzustellen.
Abdruck, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet.
Belegexemplar erbeten. Erscheint nach Bedarf.