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der Landsmannschaft Schlesien - Nieder- und Oberschlesien e.V.
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Nr. 44/2005 28. November 2005
Bezeichnung von Geburtsorten und Staatennamen
Ein altes Thema führt immer wieder zu Ärger mit den Ämtern. Nicht selten haben Vertriebene gegen eine Verfälschung anzukämpfen, denn es ist demütigend, wenn amtlicherseits der deutsche Geburtsort plötzlich einen polnischen Namen bekommt oder ein bis zur Vertreibung deutscher Ort in Deutschland nunmehr ein Ort in Polen ist. In Polen geboren zu sein, obgleich die Geburt in Deutschland stattfand, dagegen aufzubegehren, ist nur zu verständlich. Deshalb ist es gut, die in Deutschland für die Behörden verbindlichen Regelungen zu kennen.
Für die Eintragung in Ausweisen ist die Weisung des Bundesinnenministeriums maßgeblich. Danach ist bei der Bezeichnung von Orten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, für die es eine allgemein übliche deutsche Bezeichnung gibt, diese zu verwenden. Dies gilt gegenüber allen Staaten.
Geregelt ist allerdings nicht die Eintragung von Staatennamen in Ausweise durch eine Vorgabe des Bundesinnenministeriums (BMI. Verschiedene Bundesländer haben deshalb in Abstimmung mit dem BMI ihre Pass- und Ausweisbehörden angewiesen, bei Orten in den deutschen Ostgebieten grundsätzlich keine Staatennamen einzutragen, um die heutige Staatszugehörigkeit des Ortes zu vermeiden. Maßgeblich für diese Verfahrensweise ist die hohe Außenwirkung von Ausweisen im täglichen Verkehr.
In den Melderegistern der Behörden wird allerdings anders verfahren, weil es eine gleichartige Weisung nicht gibt. Ein bundeseinheitlicher Datensatz sieht sogar vor, bei Geburtsorten, die außerhalb der Bundesrepublik liegen, den Staat einzutragen (Geburtsort Breslau, Polen. Kein Bundesland ist befugt, den Datensatz durch Herausnahme des Feldes "Staat" zu verändern. Aufgrund eines konkreten Falles, bei einem Ummeldevorgang, erfolgte bei einem im deutschen Schlesien geborenem Landsmann die Eintragung "Polen", wurde das Problem dem bayerischen Innenministerium vorgetragen. Wie Dr. Beckstein mitteilte, wird Bayern sich um eine Änderung der bundeseinheitlichen Richtlinien bemühen. Hoffen wir, dass eine Neuregelung alsbald erfolgt, damit auch für Personenstandsurkunden keine Schwierigkeiten mehr bestehen.
Rudi Pawelka
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