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Nr. 46/2005 28. November 2005
Große Koalition - Hoffnung für Vertriebene?
- Was der Koalitionsvertrag regelt -
Rudi Pawelka, Bundesvorsitzender der Landsmannschaft Schlesien
Sieben Jahre rot-grüner Bundesregierung brachten eine Zäsur in der Politik für Vertriebene und Deutsche in der Heimat. Kulturinstitute der Vertriebenen wurden aus der staatlichen Förderung genommen, neue Einrichtungen dafür unter staatlicher Kontrolle gegründet, es gab den Versuch, den Einfluss unserer Vertreter in den Museen zu beschneiden und es sind grundlegende Einschnitte in der Förderung der kulturellen Breitenarbeit erfolgt. Anerkannt bleibt allerdings die weitgehend erhalten gebliebene Unterstützung aus dem Innenministerium unter Otto Schily für gemeinschaftsfördernde und Begegnungsmaßnahmen in Polen und Tschechien. Die Deutschen in der Heimat hatten jedoch Einschränkungen hinzunehmen.
Mit großer Erwartung blicken viele nun auf den Kurs der neuen Regierung.
In einem Koalitionsvertrag finden sich einige Vereinbarungen wieder, die für
uns von Interesse sind.
Als Erfolg müssen die Festlegungen über die Aussiedlung Deutscher
aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion sowie die Unterstützung
der dort Verbleibenden gewertet werden. Wir wissen, dass es in der rot-grünen
Regierung, aber auch bei der FDP, starke Bestrebungen gab und gibt, den Aussiedlerstrom
durch Änderung des Artikels 116 Grundgesetz abzuschneiden. Durch den
Koalitionsvertrag wird jetzt erst einmal davon Abschied genommen. Hierzu heißt
es: "Wir bekennen uns auch weiterhin zu der Verantwortung sowohl für
diejenigen Menschen, die als Deutsche in Ost- und Südosteuropa sowie
in der Sowjetunion unter den Folgen des Zweiten Weltkrieges gelitten haben
und in ihrer jetzigen Heimat bleiben wollen, als auch für jene, die nach
Deutschland aussiedeln. Dies gilt insbesondere für die Deutschen in den
Nachfolgestaaten der Sowjetunion, bei denen das Kriegsfolgenschicksal am längsten
nachwirkt. Angehörigen der deutschen Minderheit in den Herkunftsgebieten
der Aussiedler soll über die Gewährung von Hilfen aus Deutschland,
deren Effektivität wir steigern wollen, eine bessere Lebens- und Zukunftsperspektive
in den Herkunftsgebieten ermöglicht werden".
So gut diese Aussagen sind, eine Einbeziehung der Deutschen in Polen und
Tschechien über die Gewährung von Hilfen wäre erforderlich
gewesen. Auch über den rechtlichen Status dieser Landsleute schweigt
sich das Papier aus. Die nach der politischen Wende geschlossenen Verträge
mit Polen und Tschechien enthalten keine Regelungen über die Staatsangehörigkeit
oder die Unterstützung aus Deutschland, noch über die Rechte dieser
Menschen. Es gibt wohl keine Parallele dafür, dass bei einem Gebietsübergang
derart wichtige Fragen ausgespart wurden. Diese Unterlassung ist noch zu heilen
und muss deshalb als politisches Ziel angesprochen werden. Der deutsche Pass
für unsere Landsleute wird in Polen lediglich geduldet, ist aber nicht
festgeschrieben. Gleiches trifft für deutsche Hilfen zu, die nach Aussagen
der letzten Bundesregierung im zusammenwachsenden Europa den sogenannten Titularnationen,
also Polen und Tschechien, überlassen bleiben müssen, Deutschland
sich danach also zurückzuziehen hat. Eine vertragliche Lösung, wie
mit Dänemark, die Hilfen für die jeweilige Volksgruppe vorsieht,
ist unverzichtbar.
Schließlich regelt das polnische Minderheitengesetz die Rechte der Deutschen
nur sehr unzulänglich. Das betrifft die Volksgruppe als Ganzes aber auch
den Deutschen als Einzelperson. Noch immer gelten verschiedene Dekrete der
Nachkriegszeit, die heute polnische Staatsbürger deutscher Herkunft unter
Ausnahmerecht stellen. Als Beispiel sei die Eigentumsfrage genannt. Enteignetes
Eigentum wird, im Gegensatz zu anderen polnischen Staatsbürgern, unseren
Landsleuten wegen ihrer deutschen Abstammung nicht zurückgegeben, weil
die polnischen Gesetze dies nicht zulassen. Es muss ein Dauerziel deutsche
Politik bleiben, diese Diskriminierung zu beseitigen.
Es war nach der Wende von Anbeginn unser Ziel, ostdeutsche Kulturtraditionen
in den Vertreibungsgebieten wieder aufleben zu lassen, d.h., die schlesische,
ostpreußische oder pommersche Komponente vor allem durch unsere Landsleute
in der Heimat sichtbar zu machen. Die Landsmannschaften haben hierzu in den
ersten Jahren mit staatlicher Unterstützung,z.B. durch Trachtenschneiderei,
Volkstanz, volkskundliches Werken, kulturelle Gemeinschaftsveranstaltungen,
übrigens zumindest in Schlesien unter Einbeziehung von Polen, Aufbauarbeit
geleistet. Die Förderung wurde unter Rot-Grün inzwischen eingestellt.
Die bisher zuständigen Ministerien erklärten hierzu, dass für
eine Kulturförderung im Ausland das Außenministerium verantwortlich
sei. Allerdings ließ das Auswärtige Amt verlauten, hiermit sei
nur die allgemeine deutsche Kultur gemeint, so wie sie durch die Goethe-Institute
erfolge.
Verschwiegen werden soll jedoch nicht, dass über die Generalkonsulate
dennoch finanzielle Zuwendungen für die Kulturarbeit der deutschen Volksgruppe
geleistet wurden. Die Vertriebenen blieben jedoch davon ausgeschlossen.
Die Koalitionsvereinbarung hebt hervor, die Kultur der aus ihrer Heimat vertriebenen
Deutschen als Bestandteil des Erbes der ganzen deutschen Nation pflegen und
erhalten zu wollen. Diese Absicht ist zu loben. Wir sollten jedoch darauf
drängen, dass die Deutschen in der Heimat einbezogen bleiben und der
Kulturtransfer durch die Landsmannschaften wieder stattfindet.
Eine Lücke bleibt bei der Rückführung von deutschem Kulturgut
aus den Staaten des Ostens. Die Koalition bekennt sich lediglich zu Verhandlungen
über Kulturgut, das kriegsbedingt nach dem Zweiten Weltkrieg verbracht
worden ist und nennt insbesondere Russland. Beutekunst aus den Vertreibungsgebieten
bleibt außen vor, was unverständlich bleibt. Was sollen eigentlich
handschriftliche Dokumente großer Deutscher in Polen oder Tschechien?
Wenn die Koalition sich zur gesellschaftlichen wie historischen Aufarbeitung
von Flucht und Vertreibung bekennt, so kann auch dies als Positivposten verbucht
werden. Was das Zentrum gegen Vertreibungen betrifft, so soll in Berlin ein
sichtbares Zeichen im Geiste der Versöhnung gesetzt werden, um an das
Unrecht von Vertreibungen zu erinnern und Vertreibung für immer zu ächten.
Die Absicht ist allerdings mit der Bedingung verknüpft, dies in Verbindung
mit dem Europäischen Netzwerk Erinnerung und Solidarität über
die bisher beteiligten Länder Polen, Ungarn und Slowakei hinaus zu unternehmen.
Welche inhaltliche Konzeption dem Zentrum gegen Vertreibungen dann letztlich
zugrunde liegen wird, kann wohl jetzt noch niemand sagen.
Jedoch besteht die akute Gefahr einer Einwirkung, wenn seitens der Bundesregierung
finanzielle Mittel bereitgestellt werden sollen.
Die Aufarbeitung der Vertreibung kann sich jedoch nicht allein in einem Zentrum
gegen Vertreibungen erschöpfen. Deshalb muss, über die Koalitionsvereinbarung
hinaus, weiter darauf gedrungen werden, dieses Thema auch stärker in
den Schulen, öffentlichen Medien oder Museen zu behandeln.
Die Lösung offener Fragen aus der Vertreibung muss für uns weiter
Priorität haben, obgleich hierzu in dem Koalitionsvertrag keine Festlegungen
getroffen werden. Erinnert sei an die im Dezember 2001 auf dem Bundesparteitag
in Dresden beschlossenen Leitlinien der CDU in denen es heißt: "Die
offenen Fragen aus der Vertreibung können nur in bilateralen Verhandlungen
der Bundesregierung mit den jeweiligen Ländern geklärt werden. Das
Recht auf die Heimat gilt". Warum ist darüber heute nichts mehr
zu hören? Warum verhandelt Deutschland nicht schon längst mit den
Vertreiberstaaten, wie Österreich und Italien dies in der Eigentumsfrage
tun? Nichts würde künftige Vertreiber mehr abschrecken als das Signal,
sich einmal dem Unrecht stellen zu müssen und dass Vertreibungen sich
nicht lohnen.
Wir alle sind aufgerufen, einem schleichenden Rückzug aus der Verantwortung für die Vertriebenen und einer Flucht aus der Verfassungen entgegenzuwirken.
Abdruck, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet.
Belegexemplar erbeten. Erscheint nach Bedarf.