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Presseinformationen der Landsmannschaft Schlesien - Nieder- und Oberschlesien e.V.

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Nr. 05/2006                                                                                                                                                              22. Februar 2006


Vertreibung als Schicksal hinnehmen?
-Doppelbödigkeit hat auch heute Konjunktur-

Rudi Pawelka, Bundesvorsitzender der Landsmannschaft Schlesien


Schon seit den 60er Jahren gab es gezielte Angriffe gegen die Rechte der Vertriebenen. So sorgten einzelne Gruppen in Deutschland, die vor allem unter dem kirchlichen Dach christliche Legitimität in Anspruch nahmen, durch Denkschriften und Stellungnahmen für Furore. Obgleich sie von den Kirchen nicht getragen wurden, verhalfen einseitig ausgerichtete Medien diesen Vorkämpfern einer gegen die Menschenrechte gerichteten Zielsetzung zu erheblicher Publizität und auch Beachtung in der Politik.

Das Problem der Vertreibung sollte einer neuen Betrachtung zugeführt, gleichzeitig aber die NS-Verbrechen in den Mittelpunkt gerückt werden. So forderten evangelische Kreise in dem Tübinger Memorandum von 1962 die Anerkennung der Oder-Neiße-Linie und machten sich damit das von den Diktatoren Stalin und Ulbricht 1950 abgeschlossene Görlitzer Abkommen zu eigen. Die wenige Jahre später in der Öffentlichkeit heftig diskutierte EKD-Denkschrift baute auf dieser Grundlage auf und versuchte sich in einer moralisch - theologischen Begründung eines Verzichts. Das Papier sollte nach Ansicht der Verfasser das Thema Vertreibung aus seiner "nationalen Verengung" lösen und es einer "politischen, historischen, ethnisch-theologischen sowie völkerrechtlichen Betrachtung" zuführen. Obgleich beide Initiativen wegen ihrer einseitigen Ausrichtung einen fragwürdigen moralischen Anspruch offenbaren, brachten sie eine neue Diskussion in Gang, die sich schließlich auch in den Parteien niederschlug. So wurde das Grußwort der SPD-Spitze zum Deutschlandtreffen der Schlesier 1963 "Verzicht ist Verrat, wer wollte das bestreiten" schnell vergessen. Es erfolgte schon wenig später eine Kehrtwende hin zur Anerkennungspolitik unter Willy Brandt.

Der Briefwechsel zwischen den polnischen und deutschen Bischöfen von 1965 brachte für Polen nicht den erhofften Durchbruch, denn die deutschen Bischöfe ließen die Grenzfrage unbeantwortet. Eine weitere Laienorganisation, der sogenannte Bensberger Kreis, nahm sich dafür des Themas von linkskatholischer Seite aus an.

Auffällig auch hier, dass einerseits die Aufgabe deutscher Rechte, andererseits aber staatliche Wiedergutmachung für nationalsozialistisches Unrecht gefordert wurden. Für einen zur Wahrhaftigkeit verpflichteten Christen zwar ein Verstoß gegen ein christliches Gebot, das aber die linken Eiferer nicht berührte.

Alle Vorstöße richteten sich aber nicht nur auf die territoriale Frage, sie betrafen immer auch die Rechte des einzelnen Vertriebenen. Dennoch bekannten sich alle Bundesregierungen bis zum August 2004 zumindest zum Eigentumsrecht der Vertreibungsopfer. Es war Gerhard Schröder, der ihre Ansprüche danach kurzerhand als rechtsgrundlos bezeichnete.


In den Programmen der Unionsparteien werden Freizügigkeit und Niederlassungsfreiheit in der EU als ein Schritt hin zur Verwirklichung des Rechts auf die Heimat bezeichnet ( so z.B. die Wahlplattform von CDU/ CSU 1998 - 2002). "Das Recht auf die Heimat gilt. Die offenen Fragen aus der Vertreibung können nur in bilateralen Verhandlungen der Bundesregierung mit den jeweiligen Ländern geklärt werden", so die entsprechenden Passagen aus dem Beschluss des Bundesparteitages der CDU von Dezember 2001. Störend ist inzwischen, dass Bundeskanzlerin Merkel vor kurzem erklärt hat, Eigentumsrechte der Vertriebenen nicht zu unterstützen. Allerdings sind Initiativen der BdV-Spitze, abgesehen von einzelnen Entschließungen, trotz eindeutiger Verpflichtung aus der Satzung auch nicht zu erkennen.

In der letzten Zeit gab es prominente Einzelstimmen, die den Vertriebenen den Verzicht ihrer Rechte zur Herstellung des eigenen Seelenfriedens empfehlen. Hierzu gehören auch Persönlichkeiten aus der Stiftung "Zentrum gegen Vertreibungen". So griff der kürzlich verstorbene ehemalige Vorsitzende der Stiftung, Peter Glotz, in einem Beitrag der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) vom 5.6.2004 die Landsmannschaften scharf an, indem er ihre Aussagen bei den Pfingsttreffen der Vertriebenen als wundgescheuerte Routine bezeichnete, die die Gegensätze von gestern am Leben zu halten suchen. Er empfahl den Vertriebenen, die Haltung eines Vladimir Nabokow zu übernehmen, dem die Sowjets ein großes Vermögen genommen hatten, der aber in der Emigration feststellte, dass seine Fehde mit der Sowjetischen Diktatur nicht das mindeste mit Besitzfragen zu tun hätte. Für die verhassten Roten, die ihm Land und Besitz gestohlen haben, empfinde er nichts als Verachtung. Die Sehnsucht sei für ihn das Bewusstsein einer verlorenen Kindheit, nicht der Schmerz um verlorene Banknoten.

Nicht weniger deutlich gegen die Vertriebenen agierte jetzt auch die Schriftstellerin Helga Hirsch, die zum Unterstützerkreis des Zentrums gegen Vertreibungen gehört. In einem ganzseitigem Aufsatz vom 10.12.2005 in der FAZ stellt sie die Frage, ob wir Deutsche uns mit dem Pochen auf Wiedergutmachung und Klärung von Rechtspositionen nicht manchmal den Weg zum Frieden mit uns selbst versperren. Der einzelne müsse seinen Groll überwinden und zur Versöhnung mit sich selbst kommen. Geschichte ist nicht gerecht, manches kann nur als Schicksal akzeptiert werden, so Hirsch. Unrecht bleibt in der Geschichte oftmals ungesühnt, die Seele lasse sich nicht beruhigen durch Wissen über das was wer gemacht hat und wer dafür zur Verantwortung zu ziehen sei, folgert sie weiter und meint, dass diese Erkenntnis sich schlecht mit dem Wunsch nach unbedingter Gerechtigkeit, nach Entschädigung für die Opfer und nach Verurteilung der Täter oder zumindest nach Selbstkritik vertrage. Also: Schwamm drüber, soweit es um deutsche Opfer geht. Für andere Opfer gelten dann andere Maßstäbe. So sieht sie in dem Kniefall Brandts vor dem jüdischen Ehrenmal in Warschau eine Geste, in der sich Polen, wie sie anmerkt, paradoxerweise, als Opfer wahrgenommen fühlen. Auch deutsche Wiedergutmachungsleistungen an NS-Opfer misst sie nicht mit gleicher Elle, sie werden akzeptiert. So setzt die linksintellektuelle Hirsch das fort, was kirchliche Laiengruppen schon in den 60er Jahren mit ihren einäugigen Wahrnehmungen begonnen hatten. Für den nur an die deutsche Opfern adressierten Verzichtsappell führt die Schriftstellerin auch einen - schiefen - Vergleich an. Der sich über lange Zeiten hinziehende Konflikt zwischen Ukrainern und Polen, der wiederholt zu gegenseitig verübten Verbrechen wie Vertreibungen, Überfällen und zu ca. 120.000 Toten während und nach dem Zweiten Weltkrieg führte, wird bemüht, um zu behaupten, dass diese Völker nicht mit ihrem Schicksal hadern und Demut vor der Geschichte zeigen würden. Damit widerlegt sich Hirsch allerdings selbst, denn wenn Ukrainer und Polen ihren Frieden mit sich oder miteinander gemacht hätten, so wäre es sicher nicht immer wieder zu neuen Auseinandersetzungen gekommen. Es gäbe dann auch nicht die nach wie vor bestehenden Vorbehalte gegeneinander und es gäbe auch keine Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg von vertriebenen Polen, obwohl diese auf deutschem Boden und in deutsches Eigentum eingesetzt wurden.

Weihbischof Gerhard Pieschl hat in einem Leserbrief in der FAZ vom 2.1.2006 Helga Hirsch widersprochen. Er schreibt u.a.: "Jede Vertreibung muss als schwerer Verstoß gegen die Menschenrechte weltweit angeprangert, geächtet und bestraft werden. Dies geschieht jedoch nicht, wenn man, wie Helga Hirsch schlussfolgernd anrät, nun einmal erfolgte Vertreibungen, wenn sich Schwierigkeiten auftun, als unabänderliches Schicksal hinnimmt und sich zum eigenen Seelenfrieden damit abfindet. Das mag der eine oder andere für sich persönlich so halten. Für die betroffenen Opfergruppen und in Verantwortungsethik Stehende ist dies jedoch kein gangbarer Weg, vielmehr gilt mit dem Blick in die Zukunft im genauen Gegenteil, sich eben nicht resignierend abzufinden, sondern die unrechte Gewalt zu bekämpfen, wo immer sie sich zeigt, um Wiederholungen zu wehren. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen auch aus der Vergangenheit nachwirkende Vertreibungen, wie etwa die der 15 Millionen Deutschen, heute eindeutig beim Namen genannt, in ihrem menschenverachtenden Charakter und ihrem unsäglichen Leid verurteilt sowie im Rahmen des Menschenmöglichen geheilt und wiedergutgemacht werden...... . Für potentielle Vertreiber, die auf das Vergessen und Verjähren spekulieren oder sich gar auf folgenlos gebliebene Präzedenzfälle berufen, darf sich ein Vertreibungsverbrechen unter keinen Umständen auszahlen, sondern unweigerlich den Internationen Gerichtshof in Aktion setzen".

Gute Worte der Aufmunterung und der Wegweisung, denen uneingeschränkt zuzustimmen ist. Es sind Ausführungen eines Kirchenmannes, die dem christlichen Gebot der Wahrhaftigkeit und dem christlichen Grundsatz: Bekennen, Bereuen, Wiedergutmachen entsprechen. Gebote, die von vielen Gruppen, die einen kirchlichen Anspruch verkünden, missachtet werden. Aber auch Peter Glotz und Helga Hirsch haben durch ihre Einlassungen vermissen lassen, dass sie die Problematik der Vertreibung aufarbeiten wollen. Es genügt nicht, sich für eine Erinnerung einzusetzen, wie dies in einem Engagement für das Zentrum gegen Vertreibungen geschieht, sondern es kommt darauf an, sich mit den Kernfragen, die heute noch ihrer Lösung entgegensehen, zu beschäftigen. Das heißt, sowohl die geschichtliche Dimension zu erkennen, die den Vertriebenen als Opfer eines Verbrechens als Aufgabe zufällt, Weihbischof Pieschl hat dies mit aller Deutlichkeit angemahnt, als auch die heute bestehenden Probleme für die Menschen zu lösen. Offene Fragen gibt es dabei nicht nur für die Vertriebenen und Aussiedler, sie bestehen auch für die in der Heimat verbliebenen Landsleute. Wer nur Erinnerung will, aber die offenen Fragen unter den Teppich kehren möchte, wie dies insbesondere Helga Hirsch mit ihrem Aufruf gegen Ansprüche auf Eigentum von Vertriebenen (verbreitet auch in den Zeitungen "Schlesien heute" und "Oberschlesien" des Verlegers Alfred Theisen) erkennbar ist, der ist zu Recht zu kritisieren. Der legt die Axt an unsere Satzungsanliegen und an die fundamentalen Rechte der Vertriebenen. Eine Perspektive für die Zukunft sowie ein Weg zur Verständigung ist dies ohnehin nicht.



 

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