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Nr. 15/2006                                                                                                                                                            03. Mai 2006



Deutsche Zwangsarbeiter endlich entschädigen

- Arbeitskreis Deutsche Zwangsarbeiter (AKDZ) fordert Lösung -
Rudi Pawelka, Sprecher des AKDZ


Am 21. Oktober 2004 lehnte die rot-grüne Mehrheit im Deutschen Bundestag einen Antrag der CDU/CSU- Bundestagsfraktion zur Entschädigung deutscher Zwangsarbeiter ab. An die von Bundeskanzlerin Merkel geführte neue Bundesregierung richten sich nunmehr neue Hoffnungen, zumal aus der CDU/CSU auch nach der Wahl deutliche Signale für eine Weiterverfolgung des Anliegens gekommen sind. Vor allem der neue Sprecher der Gruppe der Vertriebenen in der Fraktion, Jochen-Konrad Fromme, erklärte unlängst, das Thema aufzugreifen. Es wird jetzt darauf ankommen, wie sich der Koalitionspartner SPD verhält, denn in dem Koalitionsvertrag blieb die Frage offen. In der bisherigen Diskussion hatte sich die Partei völlig ablehnend gezeigt und die Auffassung vertreten, deutsche Zwangsarbeiter könnten aus historischer Verantwortung nicht mit NS-Zwangsarbeitern gleichgesetzt werden. Für die SPD scheint dies eine Weltanschauungsfrage zu sein. Deutsche ohne Abstriche als Opfer anzuerkennen, so wird deutlich, könnte nach ihrer Meinung zu einer Relativierung deutscher Schuld führen. Diese Haltung findet sich auch wieder bei der Frage nach einem Zentrum gegen Vertreibungen, das von der SPD nur als europäische Lösung im Konsens mit den Vertreiberstaaten gewünscht wird.
Auf seiner Sitzung im April 2006 hat der AKDZ ein Resümee seiner bisherigen Arbeit gezogen und neue Initiativen beschlossen. Es ist inzwischen gelungen, über 300 000 zivile Opfer von Zwangsarbeit zu erfassen. Auch wenn ein Großteil von ihnen verstorben ist, bedeutet diese Sammlung auch eine einzigartige Dokumentation eines Leidensweges von Deutschen, der durch ein Völkerrechtsverbrechen ausländischer Mächte bewirkt wurde.

Der AKDZ strebt in erster Linie eine Entschädigung durch ein Gesetz an, das eine Würdigung der Opfer zum Ausdruck bringt, so wie dies bei NS-Zwangsarbeitern erfolgt ist. Soweit die Umsetzung in der großen Koalition vorerst noch Schwierigkeiten bereitet, muss in einem ersten Schritt auf der Grundlage der schon bestehenden Gesetze eine Verbesserung erreicht werden. So sieht das Häftlingshilfegesetz (HHG) schon jetzt Entschädigungen für aus politischen Gründen in Gewahrsam genommene Personen vor. Weil Zwangsarbeit allein nach dem Wortlaut des Gesetzes nicht als politischer Grund gilt, hatte die Vorgängerregierung, angestoßen durch Interventionen des AKDZ, durch Änderung der Arbeitsanweisung an die zuständigen Behörden die Anerkennung eines politischen Grundes ausgeweitet. Danach sollten auch Fälle anerkannt werden, in denen Betroffenen zunächst aus sicherheitspolitischen Gründen in Gewahrsam genommen wurden und danach Zwangsarbeit leisten mussten.

Durch diese Bestimmung konnte eine begrenzte Zahl von Opfern eine Entschädigung durch die Stiftung für ehemalige Häftlinge erhalten. Der Personenkreis sollte durch neue Arbeitsrichtlinien des Bundesinnenministeriums schnell ausgeweitet werden, denn aufgrund des Alters der Betroffenen drängt die Zeit. Zumindest wenn die Zwangsarbeit einen längeren Zeitraum andauerte, wird man von einer politisch motivierten Maßnahme ausgehen müssen. Bereits im Jahr 2001 war die Stiftung bei einer Internierungsdauer von mehr als 12 Monaten von einer politischen Haft ausgegangen, war dann aber, offenbar wegen fehlender finanzieller Mittel, wieder davon abgegangen. Eine Neufassung von Arbeitsrichtlinien kann deshalb nur mit einer Erhöhung der Zuweisungen des Bundes an die Stiftung verbunden sein.

Der AKDZ wird die Frage der Entschädigung deutscher Zwangsarbeiter weiter mit Nachdruck verfolgen, damit eine Gerechtigkeitslücke beseitigt werden kann.


SN