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Nr. 16/2006                                                                                                                                                             03. Mai 2006



Unrecht der Vertreibung heilen

- BdV-Landesverband Niedersachsen mahnt Initiativen an -

Einen bemerkenswerten Diskussionsbeitrag lieferte der BdV-Landesvorsitzende Niedersachsens, Dr. Dieter Radau, auf der Bundesversammlung des Bundes der Vertriebenen, am 18. März 2006 in Berlin. Mit der Mahnung, Schritte zur Heilung des Vertreibungsrechts zu unternehmen, nahm sich Dr. Radau eines Themas an, das die Politik leider nicht mehr beschäftigt. Der BdV-Landesverband Niedersachsen hat sich nunmehr hinter diese Forderung gestellt und die Präsidentin des BdV, Erika Steinbach, gebeten, als einen ersten Schritt einen Gesprächstermin mit der CDU/CSU-Fraktionsspitze zu diesem Thema zu vereinbaren.

Nachfolgend der Wortlaut des Redebeitrags vom 18. März 2006, der dem Brief an die Präsidentin beigefügt war:

Die Präsidentin hat primär das "Zentrum gegen Vertreibungen in Berlin" thematisiert. Tatsächlich sind erste Signale wahrnehmbar - ich gratuliere. Weitere Gegenstände verbandlichen Wirkens wurden angesprochen. Nicht erwähnt wurde der Bereich, den wir unter "Heilung des Vertreibungsunrechts" zusammenfassen. Wer aber sollte ihn artikulieren, wenn nicht der Interessenverband der deutschen Vertriebenen?!
"Heilung des Vertreibungsunrechts" gehört unabdingbar zur Tagesordnung jeder politischen Zusammenkunft der Verbandsorgane! Der entsprechende Einsatz ist gewichtige Satzungsaufgabe; die einschlägigen Passagen in Ziffer 1des § 2 - Ziele - lauten:
"Auf der Grundlage der Charta der deutschen Heimatvertriebenen vom 05. August 1950 tritt der Bund ein:
für die Verwirklichung der Menschenrechte, des Selbstbestimmungsrechtes, des Rechtes auf die Heimat,
für die Wahrung der Rechte am Eigentum, das der Verfügung der Vertriebenen entzogen ist".

Diese Zielbestimmungen sind weiterhin geltendes Satzungsrecht. Ihre politische Aktualität hat beispielhalber die Bundesversammlung mit der am 26. Februar 2005 einstimmig verabschiedeten Entschließung "Rechtsfrieden 60 Jahre nach Kriegsende" hervorgehoben. Ich zitiere die Schlusspassage:
".... fordern wir eine politische Lösung; Rechtsfrieden kann im Benehmen mit den Nachbarstaaten hergestellt werden. Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie auf eine gemeinwohlverträgliche Lösung der ungelösten Fragen des Rechts auf die Heimat und auf Eigentum hinwirkt."

Rot-Grün ist untätig geblieben - das hat niemanden verwundert. Hoffnungen knüpften sich nun an die Übernahme der Regierungsverantwortung unter Schwarz-Rot.


Ich selbst war aufgrund einschlägiger Passagen in der Koalitionsvereinbarung, Verlautbarungen der Bundeskanzlerin in der Regierungserklärung und anlässlich ihres Warschaubesuchs zu der Annahme gelangt, "nunmehr werde das Unrecht der beiderseitigen kollektiven Zwangsaussiedlungen Gegenstand des deutsch-polnischen Dialogs." Dies schrieb ich dem Bundesaußenminister unter dem 01.02.06. Eine Mitarbeiterin im Auswärtigen Amt - Referat 503-01 - antwortete im Namen des Ministers zwei Tage darauf:
"dass es der Bundesregierung auch weiterhin darum geht, das bilaterale Verhältnis zu Polen nicht mit aus der Vergangenheit herrührenden Fragen zu belasten. Die Bundesregierung unterstützt individuelle Forderungen nicht, soweit sie geltend gemacht werden. Sie wird diese Position auch vor allen internationalen Gerichten vertreten."
Diese totale Verweigerungshaltung: Nichtthematisierung in den bilateralen Beziehungen, die Ablehnung diplomatischen Schutzes und Gegenpositionierung in gerichtlichen Verfahren - hatte ich keinesfalls erwartet (ich weiss, dass sich Einige "nicht überrascht" zeigen!). Wie will man "Vertreibungen ächten", wenn man fortdauernde Unrechtsfolgen vorangegangener Vertreibungen nicht erwähnt; wie will man zur Verständigung unter den Völkern gelangen, wenn die trennenden Sachverhalte nicht angesprochen werden?!
Nur im Bewusstsein der Vergangenheit können doch befriedende Ergebnisse erzielt werden! Ich möchte lediglich drei Beispiele für die Praktizierung dieser schlichten Einsicht anführen:
Zunächst den Grenzbestätigungsvertrag vom 14. 11. 1990. In seiner Präambel versichern die Bundesrepublik Deutschland und die Republik Polen, ihre Vereinbarungen seien zustandegekommen
"eingedenk dessen, dass seit Ende des Zweiten Weltkriegs 45 Jahre vergangen sind, und im Bewusstsein, dass das schwere Leid, das dieser Krieg mit sich gebracht hat, insbesondere auch der von zahlreichen Deutschen und Polen erlittene Verlust ihrer Heimat durch Vertreibung oder Aussiedlung, eine Mahnung und Herausforderung zur Gestaltung friedlicher Beziehungen zwischen den beiden Völkern und Staaten darstellt."
Das zweite Beispiel bietet die von Repräsentanten beider Seiten als "bedeutsam" eingestufte "Danziger Erklärung" der damaligen Staatspräsidenten Rau und Kwasniewski vom 29.10.2003.
Ihr einschlägiger Wortlaut:
"Im 20. Jahrhundert wurden Europa viele Millionen Menschen Opfer von Umsiedlung, Flucht und Vertreibung.
Einen besonderen Platz in der Erinnerung des polnischen und des deutschen Volkes nehmen Gräueltaten ein, die an Millionen von Menschen in Folge des vom menschenverachtenden nationalsozialistischen Unrechtregimes entfesselten Krieges verübt worden sind.
Dieses Martyrium hat Millionen von Menschenleben gekostet. Es hat das Leben vieler weiterer Menschen mit Schmerz, Verlust und Trauer überschattet. Es hat viele Gesellschaften grundlegend verändert, und es beeinflusst weiterhin die Beziehungen zwischen unseren Völkern. Umsiedlung, Flucht und Vertreibung sind Teil der Geschichte Europas und damit auch Teil seiner Identität.
Angesichts dieser bitteren Vergangenheit müssen wir unsere Anstrengungen für eine bessere Zukunft vereinen".
Das dritte Beispiel wurzelt in einer einmütigen Initiative des Präsidiums: es hat im Blick auf die Bundestagswahl 2005 "Sieben Fragen an die Spitzenkandidaten" formuliert . Bewusst an die erste Stelle ist die Frage platziert worden:


"Wie beurteilen Sie das Unrecht der Vertreibung und halten Sie Gespräche auf zwischenstaatlicher Ebene zur Heilung des Vertreibungsunrechts für notwendig?"
Aus der Antwort der CDU/CSU zitiere ich:
"Vertreibung und ethnische Säuberung dürfen nirgendwo Teil der bestehenden Rechtsordnung sein. CDU und CSU treten ein für das Selbstbestimmungsrecht der Völker und im Rahmen dessen für ...das Recht auf die Heimat...
Verständigung und Aussöhnung mit unseren Nachbarn in Mittel- und Osteuropa sind nur auf der Basis von Dialogfähigkeit und - willigkeit möglich. Diesen Dialog zu führen, gegenüber dem Ausland wie auch im Inland, ist eine der wichtigsten Aufgaben, um die deutschen Heimatvertriebenen auch weiterhin erfolgreich zu vertreten.
Mit einer "Diplomatie von unten" wurde bislang das grenzüberschreitende Versöhnungswerk... auf einen guten Weg gebracht. CDU und CSU setzen sich deshalb dafür ein, dass neben Kontakten auf Regierungsebene auch die bestehenden Gesprächskontakte auf der Ebene der Parlamente, Verbände, Parteien, Kommunen und Kirchen fortgesetzt und vertieft werden."
Hier wurde mehr als "Gutwilligkeit" demonstriert. Es bietet sich geradezu an, die CDU/CSU-Fraktionsspitze um einen Gesprächstermin zu bitten - hierzu rufe ich das neugewählte Präsidium auf.

CDU/CSU haben in ihren Programmen immer wieder an die offenen Fragen aus der Vertreibung erinnert und sich zu den Rechten der Vertriebenen bekannt. Hierzu einige Beispiele:
1.Grundsatzprogramm der CDU von 1994: "Wir treten für das Selbstbestimmungsrecht der Völker und im Rahmen dessen für ein internationales Volksgruppen- und Minderheitenrecht, das Recht auf die Heimat, eigene Sprache und Kultur ein. Völkervertreibungen jeder Art müssen international geächtet und verletzte Rechte anerkannt werden."

2. Beschluss des CDU-Parteitages Dezember 2001 in Dresden: "Die offenen Fragen aus der Vertreibung können nur in bilateralen Verhandlungen der Bundesregierung mit den jeweiligen Ländern geklärt werden. Das Recht auf die Heimat gilt."

3. Wahlplattform von CDU und CSU 1998 - 2002: "CDU und CSU wollen die deutschen Heimatvertriebenen und deutsche Volksgruppen in Mitteleuropa intensiv in das Zusammenwirken mit unseren östlichen Nachbarstaaten einbeziehen - vor allem im Hinblick auf die Osterweiterung der Europäischen Union geltende Freizügigkeit und Niederlassungsfreiheit ist ein Schritt hin zur Verwirklichung des Rechts auf die Heimat auch der deutschen Vertriebenen - in einem Europa, das sich als Rechts- und Wertegemeinschaft versteht...."