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Presseinformationen der Landsmannschaft Schlesien - Nieder- und Oberschlesien e.V.

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Nr. 20/2006                                                                                                                                                             26. Mai 2006



Klage der Präsidentin des Bundes der Vertriebenen scheitert vor dem Oberlandesgericht Hamburg


Nachdem das Landgericht Hamburg auf Antrag von BdV-Präsidentin Erika Steinbach MdB gegen den Bundesvorsitzenden der Landsmannschaft Schlesien, Rudi Pawelka, am 02. September 2004 eine einstweilige Verfügung erlassen hatte, die auch im Widerspruchsverfahren wie im Hauptsacheverfahren bestätigt wurde, scheiterte die Klage am 23.05.2006 in der Berufung vor dem Oberlandesgericht Hamburg. Bei der mündlichen Verhandlung zeigte sich, dass die Klage offenbar völlig unbegründet war. Der Rechtsvertreter des BdV nahm die Klage in der Verhandlung zurück, um der Klageabweisung durch Richterspruch zu entgehen. Damit übernahm der Kläger auch die angefallenen Verfahrenskosten, die sich auf ca. 20.000 Euro belaufen dürften.

Im Kern ging es bei der Klage um den Vorwurf, Pawelka habe in einem Fernsehinterview bestritten, dass es eine Distanzierung des BdV von der Preußischen Treuhand gegeben hat. Das Oberlandesgericht ließ erkennen, dass es dem Vorwurf nicht folgen konnte.

In einer Presseerklärung vom 17.11.2004 hatte die Generalsekretärin des BdV, Michaela Hriberski, u.a. alle Mitgliedsverbände davon unterrichtet, dass das Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen den Bundesvorsitzenden der Landsmannschaft Schlesien erlassen habe, die im Hauptsacheverfahren bestätigt worden sei. Diese Mitteilung ist nach dem Verfahren vor dem Oberlandesgericht überholt.