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Nr. 39/2006                                                                                                                                                          13.10. 2006


Kulturgut und Moral

- Vertriebene brauchen kulturelle Identität -

Rudi Pawelka, Bundesvorsitzender der Landsmannschaft Schlesien

Der Streit um den Verkauf von Handschriften aus der badischen Landesbibliothek hat in den letzten Wochen ein Schlaglicht auf den Wert von Kulturgut für die eigene Nation geworfen. Im aktuellen Fall ging es darum, durch die Veräußerung den Erhalt des Schlosses Salem zu sichern, ein Objekt, das im Eigentum der markgräflichen Familie des Hauses Baden steht. Die Frage, wer der rechtmäßige Eigentümer dieses Kulturschatzes der Handschriften ist, das Land Baden-Württemberg oder das Haus Baden, geriet dabei zum Nebenaspekt. Im Vordergrund stand der ideelle Schaden, der durch die Veräußerung unersetzlichen Kulturguts von europäischer Bedeutung entstehen würde. Man sah in dem bevorstehenden Verkauf durch die Regierung in Stuttgart eine beispiellose Preisgabe von Kulturgut in der Geschichte der Bundesrepublik, die Schule machen könnte.
Die Landesregierung geriet durch den nicht erwarteten Protest aus der deutschen Kulturszene und aus den Medien in Erklärungsnot. Sanierung des Landeshaushalts durch Veräußerung von Kulturgütern von nationalem Gewicht, dieser Vorwurf saß tief und veranlasste Wissenschaftsminister Frankenberg zu der Aussage: "Ich bin kein Kulturbanause." Nachdem auch Kulturstaatsminister Neumann sich aus Berlin zu Wort meldete und nach einem Gespräch mit Ministerpräsident Oettinger verkündete, dass Einigkeit darüber bestehe, dass das Kulturgut nicht ins Ausland abwandern dürfe, sucht man nach anderen Lösungen.
Das Aufbegehren zeigt, dass die Deutschen keineswegs geschichtsvergessen, unwissend und gleichgültig gegenüber ihrem kulturellen Erbe sind, so wurde kommentiert. Man müsste hinzufügen, soweit nicht besondere psychische Barrieren entgegenstehen.
Wie steht es deshalb um das kulturelle Erbe der Vertreibungsgebiete? Während Wissenschaftler in einem Aufruf von einem Akt der Barbarei sprachen, falls die Handschriften aus der Badischen Landesbibliothek verkauft würden, ist das kulturelle Gewissen für das Kulturgut aus dem Osten kaum vorhanden. Dass in den Vertreibungsgebieten nationale Kulturgüter von weit größerer Bedeutung lagern als sie durch die Karlsruher Handschriften verkörpert werden, wird nicht zu bestreiten sein. Hier liegen Dokumente der kulturellen und geistigen Entwicklung ganzer Provinzen. Hinzu kommen wichtige Bestände aus anderen Teilen Deutschlands, die während des Krieges dorthin verlagert wurden.
Das geltende Völkerrecht verbietet den Raub von Kulturgütern, denn seit der Haager Landkriegsordnung von 1907 gilt das strikte Verbot, im Rahmen von Kriegshandlungen Kulturgüter des Gegners zu rauben. Art. 28 Abs. 3 des deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrages von 1991 sieht vor, "die Probleme im Zusammenhang mit Kulturgütern und Archivalien, beginnend mit Einzelfällen, zu lösen".
Zunächst schien es, als ob Polen sich wenigstens hinsichtlich der kriegsbedingt verlagerten Kulturgüter bewegen werde. So erklärte der damalige polnische Kulturminister Andrzej Zakrzewski im Oktober 1999, dass es unangenehm sei, wenn sich die Gespräche über 300 000 in Krakau lagernde Bücher der ehemals Preußischen Staatsbibliothek zu Berlin in einer Sackgasse befänden. Mit Blick auf die Beethoven-Autographen, die zu den in Krakau verwahrten Schätzen gehören, fügte er hinzu, als Pole würde er es schön finden, gäbe es in seinem Heimatland Handschriften des Komponisten, persönlich aber sei er der Auffassung, sie gehörten natürlich dorthin, wo sie herkommen. Als auch der damalige Staatspräsident Kwasniewski sich für eine Rückgabe der Krakauer Bestände aussprach, erhob sich allerdings heftiger Protest in Polen.
Für Ex-Kulturstaatsminister Naumann war klar, die Verhandlungen mit Takt anzugeben und auf "Rechthaberei" zu verzichten. Noch Ende 1999 wollte Naumann mit seinem polnischen Kollegen über Restitutionsfragen sprechen, so seine Ankündigung. Dabei stünde für ihn nicht der Eigentumsaspekt im Vordergrund, sondern die Frage nach der kulturellen Identität.
Man fragt heute nach dem Erfolg deutscher Bemühungen und nach der Erfüllung der Vereinbarungen aus dem Nachbarschaftsvertrag, von der Befolgung der Regeln des Völkerrechts ganz zu schweigen. Es ist zumindest öffentlich nicht bekannt geworden, dass es Erfolge gegeben hat. Gleiches gilt im übrigen gegenüber Russland, obwohl das Land sich gegenüber Deutschland in zwei Verträgen (1990 und 1992) verpflichtete, die Beutekunst zurückzugeben. Russland tat anschließend jedoch das Gegenteil: Das russische Parlament verabschiedete 1998 ein völkerrechtswidriges Gesetz, das grundsätzlich alle Kulturbeute zu russischem Eigentum erklärte. Während aus Deutschland noch immer russische Kulturgüter, die einst von der deutschen Besatzung nach Deutschland gebracht wurden, zurückfließen, gibt es in umgekehrter Richtung kaum Bewegung. Der zuständige Kulturministerialbeamte Anatoli Wilkow lobt zwar seine deutschen Partner, sieht aber in den in Russland weilenden Beständen aus Deutschland eine Kompensation für Kulturgüterverluste die durch die Deutschen zugefügt wurden.

"Nichts schmerzt so lange, wie der Raub kulturellen Erbes", mit dieser Aussage hatte 1945 der amerikanische Kunstschutzoffizier Walter Farmer in Wiesbaden Aufsehen erregt und seine Kollegen zur Unterzeichnung des "Wiesbadener Manifest" gebracht, das als Grundlage zur Verhinderung des Kunstraubes durch die Besatzer dienen sollte. Für sein damaliges Wirken erhielt Farmer 1996 das Große Bundesverdienstkreuz durch Außenminister Kinkel. In seiner Laudatio lobte Kinkel den Amerikaner als mutigen und ehrenhaften großen Sohn einer großen Nation, der ein nobles Beispiel dafür gegeben habe, dass zivilisierte demokratische Staaten ihre Ideale und Werte nur bewahren können, wenn mutige Bürger sie in der Praxis verteidigen.
Farmer hatte in seinem "Wiesbadener Manifest" u.a. darauf hingewiesen, dass Deutsche von den Alliierten wegen der Beschlagnahme kultureller Schätze in ehemals besetzten Ländern vor Gericht gestellt würden. Die Anklagen gingen davon aus, dass die Deutschen sich nicht auf militärische Befehle berufen könnten, denn im Namen eines höheren moralischen Gesetzes hätten diese verweigert werden müssen. Amerikaner würden deshalb bei Befolgung eigener Befehle nicht weniger schuldig dastehen, so wird in dem Manifest gefolgert. Gerechtigkeit, Anstand sowie die Etablierung der Macht des Rechts, nicht der Gewalt, unter zivilisierten Nationen werden ebenso angemahnt.
Mit ihrem Verhalten verstoßen Russland und Polen, über andere Staaten wird noch zu berichten sein, gegen die Grundsätze, die Kennzeichen zivilisierter Staaten sind. Bleibt die Frage nach den Motiven. Ist es nur Bereicherung, soll es eine Demütigung der Deutschen sein oder ist es reiner Nationalismus?
Wenn Farmer schon 1945 in seinem Manifest erkannte, dass die Wegnahme des kulturellen Erbes eine historische Kränkung von besonderer Langlebigkeit ist, die viel Erbitterung hervorruft, so wird der Kulturraub durch Polen, Russen und andere die gemeinsame Zukunft noch lange belasten. Auch der Vertragsbruch durch Polen sollte Anlass für die deutsche Regierung sein, das Thema aufzugreifen. Deutschland kann nicht hinter anderen Staaten zurückbleiben. Wenn Italien zäh um die Rückgabe geraubter Kunstwerke kämpft, die heute in amerikanischen Museen lagern und wenn ärmere Länder wie Griechenland, die Türkei oder Ägypten sich gegen die Abwanderung nationaler Kulturwerke durch scharfe Ausfuhrverbote schützen, darf Deutschland nicht untätig bleiben. Es gilt, Schaden vom deutschen Volk abzuwenden, insbesondere die kulturellen Identität, insbesondere der Vertriebenen und ihrer Nachkommen, zu wahren.


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