ps Pressedienst Schlesien
Presseinformationen
der Landsmannschaft Schlesien - Nieder- und Oberschlesien e.V.
Bundesgeschäftsführung:
Dollendorfer Str. 412, 53639 Königswinter, Tel.: (02244) 9259-0, Fax: (02244)
9259-290
Nr. 39/2006 13.10. 2006
Kulturgut
und Moral
- Vertriebene brauchen kulturelle Identität -
Rudi Pawelka, Bundesvorsitzender der Landsmannschaft Schlesien
Der Streit um den Verkauf von Handschriften aus der badischen Landesbibliothek
hat in den letzten Wochen ein Schlaglicht auf den Wert von Kulturgut für
die eigene Nation geworfen. Im aktuellen Fall ging es darum, durch die Veräußerung
den Erhalt des Schlosses Salem zu sichern, ein Objekt, das im Eigentum der
markgräflichen Familie des Hauses Baden steht. Die Frage, wer der rechtmäßige
Eigentümer dieses Kulturschatzes der Handschriften ist, das Land Baden-Württemberg
oder das Haus Baden, geriet dabei zum Nebenaspekt. Im Vordergrund stand
der ideelle Schaden, der durch die Veräußerung unersetzlichen
Kulturguts von europäischer Bedeutung entstehen würde. Man sah
in dem bevorstehenden Verkauf durch die Regierung in Stuttgart eine beispiellose
Preisgabe von Kulturgut in der Geschichte der Bundesrepublik, die Schule
machen könnte.
Die Landesregierung geriet durch den nicht erwarteten Protest aus der deutschen
Kulturszene und aus den Medien in Erklärungsnot. Sanierung des Landeshaushalts
durch Veräußerung von Kulturgütern von nationalem Gewicht,
dieser Vorwurf saß tief und veranlasste Wissenschaftsminister Frankenberg
zu der Aussage: "Ich bin kein Kulturbanause." Nachdem auch Kulturstaatsminister
Neumann sich aus Berlin zu Wort meldete und nach einem Gespräch mit
Ministerpräsident Oettinger verkündete, dass Einigkeit darüber
bestehe, dass das Kulturgut nicht ins Ausland abwandern dürfe, sucht
man nach anderen Lösungen.
Das Aufbegehren zeigt, dass die Deutschen keineswegs geschichtsvergessen,
unwissend und gleichgültig gegenüber ihrem kulturellen Erbe sind,
so wurde kommentiert. Man müsste hinzufügen, soweit nicht besondere
psychische Barrieren entgegenstehen.
Wie steht es deshalb um das kulturelle Erbe der Vertreibungsgebiete? Während
Wissenschaftler in einem Aufruf von einem Akt der Barbarei sprachen, falls
die Handschriften aus der Badischen Landesbibliothek verkauft würden,
ist das kulturelle Gewissen für das Kulturgut aus dem Osten kaum vorhanden.
Dass in den Vertreibungsgebieten nationale Kulturgüter von weit größerer
Bedeutung lagern als sie durch die Karlsruher Handschriften verkörpert
werden, wird nicht zu bestreiten sein. Hier liegen Dokumente der kulturellen
und geistigen Entwicklung ganzer Provinzen. Hinzu kommen wichtige Bestände
aus anderen Teilen Deutschlands, die während des Krieges dorthin verlagert
wurden.
Das geltende Völkerrecht verbietet den Raub von Kulturgütern,
denn seit der Haager Landkriegsordnung von 1907 gilt das strikte Verbot,
im Rahmen von Kriegshandlungen Kulturgüter des Gegners zu rauben. Art.
28 Abs. 3 des deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrages von 1991 sieht
vor, "die Probleme im Zusammenhang mit Kulturgütern und Archivalien,
beginnend mit Einzelfällen, zu lösen".
Zunächst schien es, als ob Polen sich wenigstens hinsichtlich der kriegsbedingt
verlagerten Kulturgüter bewegen werde. So erklärte der damalige
polnische Kulturminister Andrzej Zakrzewski im Oktober 1999, dass es unangenehm
sei, wenn sich die Gespräche über 300 000 in Krakau lagernde Bücher
der ehemals Preußischen Staatsbibliothek zu Berlin in einer Sackgasse
befänden. Mit Blick auf die Beethoven-Autographen, die zu den in Krakau
verwahrten Schätzen gehören, fügte er hinzu, als Pole würde
er es schön finden, gäbe es in seinem Heimatland Handschriften
des Komponisten, persönlich aber sei er der Auffassung, sie gehörten
natürlich dorthin, wo sie herkommen. Als auch der damalige Staatspräsident
Kwasniewski sich für eine Rückgabe der Krakauer Bestände
aussprach, erhob sich allerdings heftiger Protest in Polen.
Für Ex-Kulturstaatsminister Naumann war klar, die Verhandlungen mit
Takt anzugeben und auf "Rechthaberei" zu verzichten. Noch Ende
1999 wollte Naumann mit seinem polnischen Kollegen über Restitutionsfragen
sprechen, so seine Ankündigung. Dabei stünde für ihn nicht
der Eigentumsaspekt im Vordergrund, sondern die Frage nach der kulturellen
Identität.
Man fragt heute nach dem Erfolg deutscher Bemühungen und nach der Erfüllung
der Vereinbarungen aus dem Nachbarschaftsvertrag, von der Befolgung der
Regeln des Völkerrechts ganz zu schweigen. Es ist zumindest öffentlich
nicht bekannt geworden, dass es Erfolge gegeben hat. Gleiches gilt im übrigen
gegenüber Russland, obwohl das Land sich gegenüber Deutschland
in zwei Verträgen (1990 und 1992) verpflichtete, die Beutekunst zurückzugeben.
Russland tat anschließend jedoch das Gegenteil: Das russische Parlament
verabschiedete 1998 ein völkerrechtswidriges Gesetz, das grundsätzlich
alle Kulturbeute zu russischem Eigentum erklärte. Während aus
Deutschland noch immer russische Kulturgüter, die einst von der deutschen
Besatzung nach Deutschland gebracht wurden, zurückfließen, gibt
es in umgekehrter Richtung kaum Bewegung. Der zuständige Kulturministerialbeamte
Anatoli Wilkow lobt zwar seine deutschen Partner, sieht aber in den in Russland
weilenden Beständen aus Deutschland eine Kompensation für Kulturgüterverluste
die durch die Deutschen zugefügt wurden.
"Nichts schmerzt so lange, wie der Raub kulturellen Erbes", mit
dieser Aussage hatte 1945 der amerikanische Kunstschutzoffizier Walter Farmer
in Wiesbaden Aufsehen erregt und seine Kollegen zur Unterzeichnung des "Wiesbadener
Manifest" gebracht, das als Grundlage zur Verhinderung des Kunstraubes
durch die Besatzer dienen sollte. Für sein damaliges Wirken erhielt
Farmer 1996 das Große Bundesverdienstkreuz durch Außenminister
Kinkel. In seiner Laudatio lobte Kinkel den Amerikaner als mutigen und ehrenhaften
großen Sohn einer großen Nation, der ein nobles Beispiel dafür
gegeben habe, dass zivilisierte demokratische Staaten ihre Ideale und Werte
nur bewahren können, wenn mutige Bürger sie in der Praxis verteidigen.
Farmer hatte in seinem "Wiesbadener Manifest" u.a. darauf hingewiesen,
dass Deutsche von den Alliierten wegen der Beschlagnahme kultureller Schätze
in ehemals besetzten Ländern vor Gericht gestellt würden. Die
Anklagen gingen davon aus, dass die Deutschen sich nicht auf militärische
Befehle berufen könnten, denn im Namen eines höheren moralischen
Gesetzes hätten diese verweigert werden müssen. Amerikaner würden
deshalb bei Befolgung eigener Befehle nicht weniger schuldig dastehen, so
wird in dem Manifest gefolgert. Gerechtigkeit, Anstand sowie die Etablierung
der Macht des Rechts, nicht der Gewalt, unter zivilisierten Nationen werden
ebenso angemahnt.
Mit ihrem Verhalten verstoßen Russland und Polen, über andere
Staaten wird noch zu berichten sein, gegen die Grundsätze, die Kennzeichen
zivilisierter Staaten sind. Bleibt die Frage nach den Motiven. Ist es nur
Bereicherung, soll es eine Demütigung der Deutschen sein oder ist es
reiner Nationalismus?
Wenn Farmer schon 1945 in seinem Manifest erkannte, dass die Wegnahme des
kulturellen Erbes eine historische Kränkung von besonderer Langlebigkeit
ist, die viel Erbitterung hervorruft, so wird der Kulturraub durch Polen,
Russen und andere die gemeinsame Zukunft noch lange belasten. Auch der Vertragsbruch
durch Polen sollte Anlass für die deutsche Regierung sein, das Thema
aufzugreifen. Deutschland kann nicht hinter anderen Staaten zurückbleiben.
Wenn Italien zäh um die Rückgabe geraubter Kunstwerke kämpft,
die heute in amerikanischen Museen lagern und wenn ärmere Länder
wie Griechenland, die Türkei oder Ägypten sich gegen die Abwanderung
nationaler Kulturwerke durch scharfe Ausfuhrverbote schützen, darf
Deutschland nicht untätig bleiben. Es gilt, Schaden vom deutschen Volk
abzuwenden, insbesondere die kulturellen Identität, insbesondere der
Vertriebenen und ihrer Nachkommen, zu wahren.
Abdruck, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet.
Belegexemplar erbeten. Erscheint nach Bedarf.