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Nr. 44/2006                                                                                                                                                             04.12. 2006

Vertreibungsopfer klein gerechnet
-unglaubliche Verharmlosung eines Verbrechens gegen die Menschheit-

- Rudi Pawelka, Bundesvorsitzender der Landsmannschaft Schlesien -

Es ist immer wieder versucht worden, die Opfer der Vertreibung herunter zu rechnen, damit nicht allein das Ausmaß des Geschehens schockierend wirkt. Einher ging dies mit der Tendenz, Verbrechen an Deutschen zu relativieren, indem man sie mit Unrecht der NS-Diktatur aufrechnet und, wie der ungarische Schriftsteller Esterhazy feststellte, um gleichzeitig eigenes Unrecht hinter Hitler zu verstecken. "Hätte, angesichts der ungeheuren Vorgeschichte der Vertreibung, Gleiches mit Gleichem zu vergelten, nicht bedeuten müssen, dass kein einziger Deutscher aus polnischem oder sowjetischem Gewahrsam entkommen wäre? Dies hätte der Vernichtungspraxis während der deutschen Besetzung Osteuropas entsprochen, einer Praxis, der nur durch die militärische Niederlage Hitlerdeutschlands Einhalt geboten wurde!" Mit diesen Worten wandte sich einst der bekannte deutsche Schriftsteller Ralph Giordano gegen die Charta der deutschen Heimatvertriebenen, die er als einseitig geißelte. Nur vertrieben und nicht umgebracht worden zu sein, erscheint demnach geradezu als Gnade.

Gerade machte der Historiker Ingo Haar, Mitarbeiter des Zentrums für Antisemitismusforschung, in einem Beitrag der Süddeutschen Zeitung mit einem verwirrenden Zahlenspiel über die Vertreibungstoten auf sich aufmerksam. Nach seiner Auffassung hätten die Vertriebenen stets ein Interesse daran gehabt, ihre Leiden möglichst entsetzlich erscheinen zu lassen, während Vertriebenenminister Hans Lukaschek sogar unterstellt wird, er wollte mit der 1953 erstellten Dokumentation der Bundesregierung über die Vertreibungsverbrechen die amerikanische Öffentlichkeit vor Friedensvertragsverhandlungen schockieren. Laut Dokumentation der Bundesregierung werden für die Oder-Neiße-Gebiete 2 167 000, für Polen in den Grenzen von 1937 217 000 und für das Sudetenland 225 000 Tote der deutschen Wohnbevölkerung angegeben, zusammen also 2 609 000. Hinzuzurechnen wären noch die deutschen Opfer in den Siedlungsgebieten Südosteuropas und in der Sowjetunion.

Da die Ermittlung der Zahlen naturgemäß auf Schwierigkeiten stieß, legte man bei der Berechnung den ehemaligen Bevölkerungsstand in den Vertreibungsgebieten zugrunde und verglich diesen mit den gemeldeten Vertriebenen in der Bundesrepublik und der Sowjetzone. Dabei wurden auch ins Ausland abgewanderte oder in Österreich aufhältliche Personen berücksichtigt, die man mit den Geburtenzahlen gegenrechnete.

Autor Haar lässt diese Zahlen nicht gelten und nennt 400 000 Tote für die Oder-Neiße-Gebiete und 16 000 für das Sudetenland. Wie der BdV in einer Pressemitteilung klarstellte, reduziert Haar wohl seine Zahl auf die unmittelbar Ermordeten. Er zitiert einen Bericht des Bundesarchivs dabei völlig falsch. Opfer als Folge unmenschlicher Behandlung wie bei der Zwangsarbeit, Lagerhaft, Deportation in Viehwaggons, von Vergewaltigungen, gezielter Mangelernährung, Erschöpfung, gelten dabei offenbar als natürlich verstorben. Viele tausend Selbstmorde im Angesicht der erlittenen oder bevorstehenden Gewalt werden ebenfalls nicht berücksichtigt. Was treibt Gegner der Vertriebenen zu dieser beschämenden Verdrehung und Verfälschung historischer Tatsachen? Es ist zweifellos die von vielen gepflegte Absicht, Deutsche als lupenreine Täter zu


erhalten und dieses Bild nicht durch deutsche Opfer gefährden zu lassen. Versuche dieser Art gibt es immer verstärkt dann, wenn das Thema Vertriebene wieder in der Öffentlichkeit ist. Deshalb nimmt Haar auch direkten Bezug auf die Ausstellung "Erzwungene Wege". Viele fragen sich, wie können offensichtliche Gegner der Vertriebenen immer wieder die Würde der Opfer beschädigen und auf den Gefühlen der Vertriebenen herumtrampeln, ohne dass sie hierfür zur Rechenschaft gezogen werden? Zwar kennt das Strafgesetzbuch einige Straftatbestände, die in Frage kommen könnten, jedoch werden die Vertriebenen nicht als beleidigungsfähige Gruppe im Sinne des § 194 angesehen, die von einer Gewalt- und Willkürschaft verfolgt wurde. Sie erklärt man als integriert und als Gruppe nicht mehr für existent. § 130 (Volksverhetzung) ist ebenfalls nicht anwendbar, da hier nur die Verharmlosung, Leugnung oder Billigung des Völkermordes unter der Herrschaft des Nationalsozialismus unter Strafe gestellt ist. Was bleibt, ist der Vorwurf unanständigen und menschenverachtenden Verhaltens. Im Andenken an unsere Opfer muss es für uns eine besondere Verpflichtung bleiben, uns gegen alle Versuche zur Wehr zu setzen, die auf eine Leugnung oder Relativierung des großen Verbrechens an der Menschheit abzielen. Hier wartet noch viel Arbeit auf uns, denn gerade aus Polen kommen immer wieder neue Angriffe gegen die Wahrheit.

In den ersten Jahren nach der Wende schien es noch, als ob die Kräfte in Polen wegweisend sein könnten, die sich für eine Aufarbeitung der Vertreibung engagierten. Inzwischen sind diese guten Ansätze aber zugeschüttet worden. Schon der von Polen angezettelte Streit um die Opfer des Todeslagers Lamsdorf hat auf makabre Weise gezeigt, wie man darauf hinarbeitet, die Zahl der Toten klein zu halten. Hatte der ehemalige Lagerarzt Heinz Esser noch die Zahl von über 6 000 Toten registriert, spricht der polnische Leiter der heutigen Kriegsgefangenen-Gedenkstätte Lamsdorf von bis zu 1 500 Personen. Er begründet dies mit den Auswertungen einer inzwischen aufgefundenen Kartei, die 2 050 Namen umfasst, von denen 785 gestorben sind (38 %). Nowak bestreitet auch die Zahl von 8 000 Insassen des Lagers und meint, dass es nicht mehr als 6 000 gewesen sein können. Genaue Unterlagen hierüber gibt es allerdings nicht, so dass man nur die Todeszahlen anhand der Teilliste von 2 050 hochrechnen könnte. Aber selbst die niedrige Zahl der Toten aus der Berechnung Nowak war amtlichen polnischen Stellen zu viel. Sie wollten bei der Gestaltung der Gedenkstätte nur die 785 aus der aufgefundenen Teilliste bestätigten Opfer auf der Gedenktafel zulassen. Weitere Namen wurden nur aufgenommen, soweit sich ein amtlicher Beweis erbringen ließ.

Polnischer Widerstand gegen eine Anerkennung regt sich aber nicht nur bei Einzelgeschehen. In einem Rechtsguthaben für ein Gerichtsverfahren hatten die Breslauer Professoren Karol Jonca, Wojciech Sitek und Wojciech Wrzesiuski polnische Schuld an Verbrechen gegen Deutsche weitgehend bestritten und Übergriffe den Sowjettruppen zugeschrieben. Sie sahen in der Darstellung polnischer Verbrechen während der Vertreibung eine Verunglimpfung des polnischen Volkes und eine Verächtlichmachung, was als Grundlage für die Verurteilung deutscher Angeklagter vor polnischen Gerichten diente.

Es drängt sich der Vergleich zur türkischen Staatsdoktrin auf, die nach wie vor den Völkermord an den Armeniern leugnet und andere Meinungen verfolgt. Wahrheit ist Menschenrecht. Das Bild einer Epoche wird unweigerlich verfälscht, wenn man um politischer Wirkungen willen bestimmte Bereiche ausblendet.



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