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Nr. 02/2007 05.Januar 2007
Preußische Treuhand verklagt Polen
- Rehabilitierung und Wiedergutmachung gefordert -
Am 20.11.2006 legte die Preußische Treuhand Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg gegen Polen ein. Geklagt wird wegen der schweren Menschenrechtsverstöße, die während der Vertreibung der Deutschen begangen wurden. Vertreter der Preußischen Treuhand erläuterten am 18.12.2006 vor der Bundespressekonferenz in Berlin die wesentlichen Zielsetzungen und die rechtlichen Grundlagen der Beschwerde. Es sollen eine Gerechtigkeitslücke beseitigt, eine ungelöste Frage einer Regelung zugeführt und Menschenrechte eingefordert werden, damit offene Streitpunkte einer friedlichen Zukunft nicht mehr im Wege stehen. Hinsichtlich der Eigentumsfrage setzt sich die Preußische Treuhand für gemeinwohlverträgliche Lösungen ein.
Die polnische Regierung hat in den letzten Monaten des Krieges, insbesondere nach dessen Ende, die deutsche Zivilbevölkerung rechtlos gestellt. Die Deutschen wurden pauschal und kollektiv bestraft, ohne dass sie persönlich vorwerfbare Handlungen begangen hatten. Die kollektive Bestrafung betraf auch Regimegegner und Opfer des NS-Staates. Die aus rassischen Gründen durch Hitler-Deutschland verfolgten jüdischen Mitbürger unterlagen als Überlebende einer erneuten kollektiven Bestrafung durch das kommunistische Gewaltregime mit der Folge der Entrechtung, der Vertreibung aus der Heimat und dem Verlust des Eigentums.
Vertreibungen und die Verhängung von Kollektivstrafen waren u.a. 1945 Anklagepunkte vor dem Internationalen Militärtribunal in Nürnberg. Bei den gegen die deutsche Bevölkerung verhängten Sanktionen handelt es sich in der Gesamtheit um ein schweres Verbrechen gegen die Menschheit und eine Kollektivstrafe. Dieses völkerrechtliche Verbrechen entfaltet Dauerwirkung bis in die Gegenwart und ist unverjährbar. Polen hält die Maßnahme als Reparation für die Deutschland zuzurechnenden Taten für gerechtfertigt. Rache ist aber kein Rechtfertigungsgrund, ebenso kann Unrecht nicht gegen Unrecht aufgerechnet werden.
Die Deutschen, denen keine vorwerfbaren Vergehen zur Last gelegt werden können, haben deshalb einen Anspruch auf Rehabilitierung und auf Wiederherstellung des vor der Verletzung bestehenden Zustandes. Auch wenn die Vertreibung vor Inkrafttreten der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und bevor Polen dieses Dokument unterzeichnete stattfand, sind die darin enthaltenen Rechtssätze wegen der Dauerwirkung des schweren Menschenrechtsverbrechens anwendbar.
Der EGMR in Straßburg hat unlängst im Fall einer 1974 vertriebenen Griechin aus Nordzypern die EMKR angewandt, obgleich die Türkei, die zu Schadenersatz verurteilt wurde, zum Zeitpunkt der Vertreibung die Konvention nicht unterzeichnet hatte, ihr also nicht unterworfen war. Das Gericht stellte dabei zugleich fest, dass auch der Einzelne sich auf das zwingende Völkerrecht gegenüber einem Staat berufen kann.
Die Bundesregierung ist nach dem Grundgesetz verpflichtet, die verletzten Rechte der deutschen Vertriebenen nach außen zu vertreten. Es war deshalb richtig, wenn die CDU/CSU-Bundestagsfraktion in einer Presseerklärung vom 3.8.2004 Ex-Bundeskanzler Schröder nach seinen Äußerungen am 1. August in Warschau vorwarf, die Obhutspflicht gegenüber den deutschen Heimatvertriebenen beschädigt zu haben. Wenn die Bundesregierung diese Obhutspflicht auch heute nicht wahrnimmt, verhält sie sich verfassungswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt auch Professor Eckart Klein in seinem für den Deutschen Bundestag erstellten Gutachten vom 15.2.2005. Die Bundesregierung steht mit ihrer Verweigerungshaltung auch im Gegensatz zur österreichischen Regierung, die mit einzelnen Vertreiberstaaten Verhandlungen über die Ansprüche Vertriebener geführt und auch Ergebnisse erzielt hat.
Die Preußische Treuhand war wegen der Untätigkeit der Bundesregierung gezwungen, durch ihre Beschwerde den Weg der privaten Selbsthilfe zu gehen. Die Verantwortung für Irritationen im deutsch-polnischen Verhältnis trägt die Bundesregierung und tragen nicht die Vertriebenen, stellte die Bundestagsfraktion der CDU/CSU in einer Presseerklärung am 14.9.2004 zu Schröders Politik fest. Dies gilt auch heute.
Soweit die Präsidentin des BdV sich gegen die Beschwerden in Straßburg in öffentlichen Erklärungen gewandt hat, muss zur Ehrenrettung des BdV festgehalten werden, dass dies nicht der Beschlusslage der Bundesversammlung und auch nicht der Satzung entspricht. Erinnert sei auch an ihre gegenteiligen Äußerungen wie: "Jetzt hilft nur noch der Rechtsweg".
Die Rehabilitierung und die offene Eigentumsfrage sind soziale Probleme, denn viele Menschen leiden noch heute unter den Folgen der damaligen Gewaltmaßnahmen. Mich erreichen erschütternde Briefe, insbesondere von Frauen, die als 15 - 17 jährige Mädchen in polnischen Todeslagern (z.B. Potulice und Zgoda) Zwangsarbeit leisten mussten und die heute in der Heimat von einer polnischen Minirente leben müssen. Ihren Familien wurde das Eigentum weggenommen, Entschädigungen für Zwangsarbeit gibt es nicht. Sie fragen berechtigt, warum vergisst uns Deutschland? Mich bewegt aber auch sehr stark das Leid unserer jüdischen Landsleute, denen zweimal großes Unrecht zugefügt wurde, die aber immer noch auf eine Rehabilitierung durch Polen warten. Es ist erfreulich, dass unter den ersten 22 Klägern auch ein Schlesier jüdischer Herkunft ist, dessen Besitz heute u.a. von einer britischen Firma genutzt wird.
Angesichts dieser Schicksale macht man sich Vorwürfe, warum man selbst für diese Frage der Humanität nicht schon früher und nicht noch intensiver tätig geworden ist.
Wenn wir wollen, dass Vertreibungen künftig geächtet werden,
haben gerade wir als Opfer die Pflicht, dieses Verbrechen nicht in das Dunkel
des Vergessens abgleiten zu lassen. Deshalb kommen der Rehabilitierung und
der Wiedergutmachung entscheidende Bedeutung zu. Vertreiber von gestern
müssen sich heute dem Unrecht stellen.
Die weltweite Berichterstattung in den Medien über die Beschwerde der
Preußischen Treuhand hat das Dunkel über die Vertreibung etwas
aufgehellt. Sicher auch ein wichtiger Nebeneffekt für alle Vertriebenen.
Es bleibt unverständlich, wieso die polnische Regierung heute noch die Gewaltpolitik einer kommunistischen Diktatur rechtfertigt. Dies zeigt, dass das Land noch nicht in Europa angekommen ist. Nicht nationaler Egoismus darf dominieren, sondern europäischer Geist und die Menschenrechte stehen im Mittelpunkt.
Rudi Pawelka
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