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Nr. 06/2007                                                                                                                                                              17.Januar 2007

Obhutspflicht und Wahrhaftigkeit werden angemahnt
- Gesetze sind zu beachten -

- Rudi Pawelka, Bundesvorsitzender der Landsmannschaft Schlesien -

Viele Bürger haben seit langem das Empfinden, Politiker handeln gegen ihre Versprechen, verschleiern Wahrheiten oder sagen die Unwahrheit. Sie erleben auch einen laxen Umgang mit der Verfassung, denn wiederholt erklärte das Bundesverfassungsgericht Gesetze für grundgesetzwidrig und auch der Bundespräsident musste Gesetzen die Unterschrift verweigern, weil er sie nicht im Einklang mit der Verfassung sah. Neu ist, dass in Verantwortung stehende Politiker nunmehr auch eindeutige Aussagen eines bestehenden Gesetzes bestreiten, wie dies bei den Regelungen des Lastenausgleichsgesetzes (LAG) erfolgte.

In einem Interview mit dem Deutschlandfunk am 21.12.2006 antwortete der Staatsminister im Auswärtigen Amt, Gernot Erler (SPD), auf die Frage, ob ein Vertriebener, der alles verloren habe, nicht einmal klagen dürfe: "Sie wissen, dass es hier längst einen Lastenausgleich gegeben hat, in den Jahren nach dem Krieg und dass darüber hinaus eben keine Rechtsansprüche mehr bestehen".

Bereits am 2.8.2004 hatte Regierungssprecher Steg (SPD) für die damalige rot-grüne Bundesregierung ebenfalls erklärt, die Heimatvertriebenen seien durch das LAG entschädigt worden. Widerspruch kam von der CDU/CSU, der damaligen Opposition, die auf das LAG mit seinen eindeutigen Bestimmungen hinwies. Hierin wird bereits in der Präambel festgeschrieben, dass der Eigentumsanspruch des Geschädigten nicht durch Leistungen aus dem Gesetz verloren geht. Außerdem bestimmt das LAG in § 349, dass die Hauptentschädigung im Falle der Rückgabe des Eigentums zurückzuzahlen ist.

Danach wird auch von der Bundesregierung gehandelt, sowohl unter rot-grün als auch in der großen Koalition. Noch unter der Vorgängerregierung gab es eine Dienstanweisung des Präsidenten des Bundesausgleichsamts an die nachgeordneten Ämter, alle Aussiedler, die ab dem 1.1.1978 in die Bundesrepublik gekommen waren, aufzufordern, anhand von Nachweisen polnischer Behörden zu belegen, dass sie nicht wieder in den Besitz ihres Eigentums gekommen sind. Man ging also davon aus, dass Polen schon wieder rechtsstaatliche Grundsätze anwendet und auch das LAG keine Entschädigungsregelung enthält. Falls der Betroffene seine Mitwirkung verweigerte, sollten die Zahlungen aus dem Lastenausgleich zurückgefordert werden. Die am 1.3.2002 erlassene Dienstanweisung wurde im Herbst 2004 zurückgenommen, da in Polen Aufregung wegen der vielen Nachfragen durch Aussiedler bei den Behörden entstanden war. Ein weiterer Grund war wohl auch die Erklärung von Ex-Kanzler Schröder, der die Ansprüche der Vertriebenen am 1.8.2004 als rechtsgrundlos bezeichnet hatte. Eine solche Aussage stand im Übrigen auch im Widerspruch zu der Dienstanweisung, die von einem Fortbestand des Eigentums ausging.

Auch Flüchtlinge aus der ehemaligen DDR erhielten Leistungen aus dem LAG. Soweit sie nach der Einheit ihr Eigentum wiedererlangten, mussten sie den Lastenausgleich zurückzahlen. Es kann nicht sein, dass die Politiker Erler und Steg davon nichts wissen. Ihre jetzigen Behauptungen zur Wirkung der Entschädigung auf das Eigentum, können deshalb nur entgegen besserem Wissen erfolgt sein.

Immer wieder wird den Vertriebenen vorgehalten, sie seien bereits durch 65 Milliarden Euro, manche sprechen von 74 Mrd. Euro, entschädigt worden. Dabei wird aber vergessen, dass die Vertriebenen nicht allein davon profitierten. Zu den Leistungsempfängern zählen auch die sogenannten Ostgeschädigten (Westdeutsche, die Eigentum in den Ostgebieten hatten), Kriegsgeschädigte (westdeutsche Ausgebombte), Währungsgeschädigte (Westdeutsche mit Sparguthaben im Osten), Aussiedler (ca. 4,5 Mio. Personen, davon 2,7 aus der ehemaligen UdSSR) und Zonengeschädigte (ca. 3,5 Mio. Flüchtlinge aus der DDR).

Nur ein kleiner Teil der Entschädigungen fiel auf die Hauptentschädigung für verloren gegangene Immobilien (15,042 Mrd. Euro). Ein weitaus größerer Betrag, nämlich 30,979 Mrd. Euro, wurde für Rentenzahlungen an ehemals Selbständige, vor allem Bauern, aufgewandt. Für Aufbaudarlehen der gewerblichen Wirtschaft wurden 10,008 Mrd. Euro, für Hausratentschädigungen 5,345 Mrd. Euro, für die Altsparererntschädigung 2,544 Mrd. Euro, für den Währungsausgleich 0,571 Mrd. Euro und für sonstige Leistungen 0,84 Mrd. Euro gezahlt (zusammen 65,329 Mrd. Euro). Die Vorfinanzierung, die Darlehensverwaltung und der Schuldendienst schlugen mit 8,77 Mrd. Euro zu Buche, Abführungen an den Entschädigungsfonds mit 0,794 Mrd. Euro, so dass sich eine Gesamtsumme von 74,893 Mrd. Euro ergibt.

Die in Zusammenhang mit Entschädigungsforderungen von Vertriebenen gegenüberstellten Zahlungen aus dem LAG sind deshalb in höchstem Maße irreführend. Jeder weiß, wie gering Leistungen aus dem LAG gewesen sind, gemessen an dem Verlust.

Alle Bundesregierungen hatten bis August 2004 die Auffassung vertreten, dass die entschädigungslose Enteignung deutschen Vermögens völkerrechtswidrig ist. Diese Auffassung war auch der polnischen Regierung mitgeteilt worden. Nach den Verträgen mit Polen berief sich die Bundesregierung in Antwortschreiben auch stets auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5.6.1992, nach den Auswirkungen auf das Privateigentum nicht erfolgt seien. Erst nach den Aussagen Schröders am 1.8.2004 änderte die Regierung ihre Ansicht.

Trotz dieses Kurswechsels fordert Polen seit langem die Freistellung von deutschen Ansprüchen durch eine innerstaatliche deutsche Regelung. Anfang August 2004 schloss die BdV-Präsidentin, Erika Steinbach, sich den polnischen Wünschen an und forderte von Ex-Kanzler Schröder die Übernahme der Ansprüche der Vertriebenen durch ein Gesetz, um diese aus dem Streit mit Polen herauszuhalten. Wie aus Zeitungsberichten hervorging, hatte Angela Merkel sich deshalb bei Fachleuten nach den Kosten einer innerdeutschen Regelung erkundigt. Wegen der juristischen Unwägbarkeiten konnte allerdings niemand die Größenordnung abschätzen. In diesem Zusammenhang verblüffte die BdV-Präsidentin Öffentlichkeit und Mitglieder mit ihrer Erklärung, sie würde bei einer deutschen Lösung auch eine Nulllösung mittragen. Diese Aussage entsprach weder der Satzung des BdV noch der Beschlusslage des Verbandes, was auch zu einem einhelligen Widerspruch im BdV-Präsidium führte. Die Presse berichtet im August 2004 ausführlich hierüber.
Bei seinem Besuch in Berlin am 30.10.2006 startete der polnische Ministerpräsident Kaczynski den Versuch, das Thema endgültig im Sinne Polens zu bereinigen. Das Verlangen, die deutschen Ansprüche durch internationalen Vertrag zu lösen, lehnte Bundeskanzlerin Merkel mit dem Bemerken ab, dies würde die Sache nur noch komplizieren. Der Sprecher der Gruppe der Vertriebenen und Spätaussiedler der CDU/CSU, Jochen-Konrad Fromme, schrieb hierzu richtigerweise, dass es nicht möglich ist, auf individuelle Ansprüche Einzelner zu verzichten, weil dies ein enteignungsgleicher Eingriff des Staates wäre.
Auch wenn Politiker erklären, für Klagen gäbe es keine Aussicht auf Erfolg, dies wird wohl aus der Hoffnung gespeist, ein Scheitern aus formalen Gründen sei möglich, bewegt das Thema ersichtlich viele und schafft Verunsicherung. Die Versuche, eine offene Frage für erledigt zu erklären, sind ein belegtes Zeugnis hierfür. Der Weg über das LAG, wie von den SPD-Politikern Erler und Steg gewählt, ist allerdings an Einfältigkeit nicht mehr zu überbieten.

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