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Nr. 09/2007                                                                                                                                                              16.Februar 2007

 

Polen mahnt Minderheitenrechte an

 - Folge eines schlechten Nachbarschaftsvertrages -

- Rudi Pawelka, Bundesvorsitzender der Landsmannschaft Schlesien -

  

Mit der Forderung, Deutschland müsse im Land lebenden Polen Minderheitenrechte gewähren, verblüffte Polens Außenministerin Anna Fotyga Anfang Februar die Öffentlichkeit. Sie erinnerte an den Nachbarschaftsvertrag und den Notenwechsel zwischen den Außenministern beider Länder von 1991, in denen Deutschland zugesagt hatte, die Rechte deutscher Staatsbürger, die polnischer Abstammung sind oder die sich zur polnischen Sprache, Kultur oder Tradition bekennen, zu schützen. Die Ministerin beklagte den Assimilierungsdruck der deutschen Behörden und stellte fest, dass den eingegangenen Verpflichtungen noch keine Taten gefolgt sind. Während nach ihren Angaben in Polen in großem Maß Deutschunterricht in den Regelschulen finanziert werde, gäbe es dies in Deutschland nicht. Nach ihrer Meinung herrscht hier auch ein gewisser Geist aus der schweren Vergangenheit, der sich zum Beispiel bei der Behandlung von Kindern aus deutsch-polnischen Familien zeigt (siehe Bericht unter „Polnisches“). Unter Verweis auf polnische Gruppen in vielen EU-Ländern, tadelte sie die besonders schwierige Situation im Deutschland.

Es gibt in der Tat in unserem Land eine große Anzahl Personen mit polnischem Pass oder polnischer Abstammung, die zu unterschiedlichen Zeiten und aus unterschiedlichen Gründen zugezogen sind. Die Außenministerin nannte Polen, die bereits vor dem Krieg gekommen waren, sowie Flüchtlinge während des Kriegsrechts in den achtziger Jahren und Wirtschaftsemigranten. Im Übrigen gibt es auch hunderttausende deutsche Aussiedler, die ihren polnischen Pass behalten haben. Gern reklamiert Polen gerade Personen dieser Gruppe für sich, vor allem wenn es sich um herausragende Sportler handelt, wie bei den Fußballspielern Klose und Podolski. Aufgrund des deutschen Assimilierungsdrucks, so Fotyga, sei die Zahl der Polen aber unklar.

Den Vorhalt, es gäbe in Deutschland gar keine polnische Minderheit, weil rechtlich nur „historisch“ angesiedelte Gruppen als Minderheiten gelten könnten, nicht aber Flüchtlinge und Arbeitsemigranten, wischte die Politikerin mit der Bemerkung vom Tisch, wir sollten uns nicht mit solchen Konstruktionen abmühen, sondern uns an die Realität halten und über Assimilierungspolitik in Deutschland reden.

Dass gerade Polen Minderheitenrechte in Deutschland anmahnt, erscheint nach der jüngsten Geschichte ziemlich dreist. War es nicht die deutsche Volksgruppe in den von Polen annektierten deutschen Gebieten, die über Jahrzehnte zwangspolonisiert wurde, die weder ihre Muttersprache noch ihre angestammten Namen gebrauchen durfte? Jetzt wegen einer Handvoll familiärer Problemfälle oder wegen zugewanderter Polen einen

Minderheitenkonflikt loszutreten, mutet gegenüber der eigenen Verhaltenweise zumindest merkwürdig an. Ob es allein das Kalkül ist, nationale Gefühle der Polen zu mobilisieren, um einer in Bedrängnis gekommenen Regierung zu neuer Zustimmung zu verhelfen, mag dahingestellt bleiben. Im Kern wird jedoch ein Problem berührt, das zurückreicht auf den Inhalt des deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrags. Schon 1991 haben sich die Vertriebenen gefragt, wie die damalige Regierung Kohl einem solchen Vertragswerk zustimmen konnte. Zwar werden die in Deutschland lebenden Polen nicht als Minderheit bezeichnet, anders als die Deutschen in der Heimat, jedoch werden ihnen die gleichen

Rechte wie einer Minderheit zugestanden. Danach haben Personen deutscher Staatsangehörigkeit in Deutschland, die polnischer Abstammung sind oder die sich zur polnischen Sprache, Kultur oder Tradition bekennen, das Recht, einzeln oder in  der Gemeinschaft mit anderen Mitgliedern ihrer Gruppe ihre ethnische, kulturelle, sprachliche und religiöse Identität frei zum Ausdruck zu bringen, zu bewahren und weiterzuentwickeln, frei von jeglichen Versuchen, gegen ihren Willen assimiliert zu werden. An anderer Stelle verpflichten sich beide Vertragsparteien, die internationalen Standards für Minderheiten zu verwirklichen. Hierzu sollen die genannten Gruppen geschützt und Bedingungen zur Förderung der jeweiligen Identität geschaffen werden. Wenn die polnische Regierung jetzt nach der Umsetzung des Vertrages fragt, so zeigt sich, wie ein schlecht ausgehandeltes Abkommen die deutsche Regierung wieder einholt. Es war zwar völlig unverständlich, wieso den Polen bei uns Sonderrechte eingeräumt wurden, die sie gegenüber allen Ausländergruppen privilegieren, jedoch gilt ein abgeschlossener Vertrag. Wenn aus dem deutschen Außenministerium von gelungener Integration die Rede ist und aus dem Innenministerium verlautete, die Frage der Anerkennung der Polen in Deutschland als nationale Minderheit stelle sich derzeit nicht, mögen dies zwar gegenüber einer Zuwanderergruppe an sich richtige Aussagen sein, bezogen auf die privilegierten Polen allerdings nicht. Es bliebe letzten Endes nur eine Neuverhandlung, um hiervon runterzukommen. Dabei könnten gleichzeitig weitere Schwachpunkte die Deutschen in der Heimat betreffend geregelt werden. Noch nie hat es einen Gebietsänderungsvertrag gegeben, in dem über die betroffenen Menschen so wenig ausgesagt wurde. So ist die Staatsangehörigkeit der verbliebenen Deutschen offen geblieben, die doppelte Staatsbürgerschaft wird lediglich geduldet. Über die Vertriebenen wird überhaupt nichts ausgesagt. Die Vermögensfragen werden nur in dem begleitenden Briefwechsel erwähnt, hier heißt es, dass der Vertrag sich damit nicht befasse. Ob die Forderung Polens nach vertragsgemäßem Verhalten Deutschlands mit Entgegnungen, wie jetzt aus dem Außen- und Innenministerium erfolgt, abgewehrt werden kann, bleibt zu bezweifeln. Dazu sind die eingegangenen Verpflichtungen zu eindeutig. Allerdings enthält der Vertrag auch Regelungen, die Polen nicht beachtet. Hinzuweisen ist z.B. auf die Bestimmung, Probleme im Zusammenhang mit Kulturgütern und Archivalien, beginnend mit Einzelfällen, zu lösen. Auf diesem Gebiet ist so gut wie nichts passiert. Ob eine deutsche Regierung jemals den Mut aufbringt, dies zur Sprache zu bringen?

 

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