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Nr. 31/2007                                                                                                                                                              14.Juni 2007

Kollektivbestrafungen der Vertriebenen sind völkerrechtswidrig

 - Rehabilitierung und moralische Verurteilung des Unrechts gefordert -

 Rudi Pawelka, Bundesvorsitzender der Landsmannschaft Schlesien

 

Wer heute nach den Erfolgen der Politik der Vertriebenen fragt, wird nur auf eine dürre Bilanz blicken können. Genau so ist es, wenn ein Resümee gezogen wird hinsichtlich der von Politikern gegebenen Versprechen. Es sind hier und da kulturelle Einrichtungen geschaffen worden, es gab Starthilfen im Rahmen des Lastenausgleichs und es gab das Festhalten an der deutschen Staatsbürgerschaft, die Grundlage dafür war, dass deutsche Aussiedler seit den 50 er Jahren zu uns kommen konnten. Von den wichtigsten Forderungen bzw. Zusagen ist aber nichts übrig geblieben. Es ist heute klar, dass der von den Parteien gesuchte Schulterschluss mit den Vertriebenen und Versprechungen ihnen gegenüber nicht ehrlich gemeint waren und lediglich mit der Pflege eines großen Wählerpotentials zu tun hatten. Hierzu exemplarisch das Verhalten der SPD. Zum Deutschlandtreffen der Schlesier 1963 in Köln sandte die SPD-Spitze ein Grußwort , in dem es u.a. hieß: „Breslau – Oppeln – Gleiwitz – Hirschberg – Glogau – Grünberg, das sind nicht nur Namen, das sind lebendige Erinnerungen, die in den Seelen von Generationen verwurzelt sind und unaufhörlich an unser Gewissen klopfen. Verzicht ist Verrat, wer wollte das bestreiten: Hundert Jahre SPD heißt vor allem 100 Jahre Kampf für das Selbstbestimmungsrecht der Völker.

Das Recht auf Heimat kann man nicht für ein Linsengericht verhökern – niemals darf hinter dem Rücken der aus ihrer Heimat vertriebenen oder geflüchteten Landsleute Schindluder getrieben werden. .... Der Wiedervereinigung gilt unsere Leidenschaft. Wer an diesem Feuer sein kleines Parteisüppchen zu kochen versucht, kann vor dem großen Maßstab der Geschichte nicht bestehen“. .....

Unterzeichnet wurde dieses Grußwort von Erich Ollenhauer, Willy Brandt und Herbert Wehner. Noch im Wahlkampf 1969 verbat sich der SPD-Parteivorstand in einem Schreiben, der Partei zu unterstellen, sie wolle die Oder-Neiße-Linie anerkennen. Wir wissen, dass diese Anerkennung dennoch kurz danach von Willy Brandt eingeleitet wurde und in die Ostverträge 1972 einmündete. Ein Musterbeispiel für gebrochene Versprechen und Unmoral in der Politik.

Heute will die SPD noch nicht einmal eine ungeschmälerte Erinnerung an das Vertreibungsverbrechen erlauben, so wie dies in einem Zentrum gegen Vertreibungen erfolgen soll.

Während der Zeit des Ost-Westkonflikts fiel es allgemein leicht, Forderungen zu erheben, zumindest für alle Akteure in den Vertriebenenverbänden und in den als natürliche Partner angesehenen Unionsparteien. Nach der Wende im Osten, vor allem nach dem EU-Beitritt einiger Vertreiberstaaten änderte sich die politische Situation. Jetzt galt es, auf der Grundlage der gemeinsamen europäischen Werteordnung offene Fragen aus der Vertreibung anzusprechen und zu verhandeln. Allerdings ist dies bis heute nicht geschehen. Das bilaterale Verhältnis zu Polen oder Tschechien soll nicht mit aus der Vergangenheit herrührenden Fragen belastet werden, so heißt es nun in Briefen der Bundesregierung an Vertriebene. Ein Kurswechsel um 180 º , denn noch im Jahr 2004 hieß es, die Bundesregierung werde auch in Zukunft für deutsche Vermögensinteressen gegenüber der Republik Polen mit den ihr zu Gebote stehenden Mitteln eintreten. Deutlicher kann sich unseriöses Regierungshandeln nicht darstellen.

Worauf die Vertriebenen während des Kalten Krieges gesetzt hatten, dass eine deutsche Regierung die Interessen der Vertriebenen vertreten würde, hat sich als absoluter Irrtum erwiesen. Die Entschädigung deutscher Zwangsarbeiter, die Rückführung deutscher Kulturgüter, die Verwirklichung des Heimatrechts oder ein Ausgleich bei den Vermögensansprüchen, diese offenen Fragen sind offenbar auf Eis gelegt und es wird sogar Kritik an solchen Forderungen geübt. Schon Prof. Eckart Klein hatte vor zwei Jahren in seinem Rechtsgutachten für den Deutschen Bundestag festgestellt, dass die Wiedergutmachung des Vertreibungsunrechts nach einer gemeinsamen Anstrengung verlangt. Die um sich greifende Schlussstrichmentalität stärkt das Völkerrecht nicht, sondern ist ihm abträglich. Mit einer Verdrängung wird Unrecht nicht wieder gutgemacht. Er bezeichnete es als kurzsichtig, sich davon Befreiung und Versöhnung zu erhoffen.

Die Vertriebenen haben aber auch jenseits aller Vermögensansprüche einen moralischen Anspruch auf Anerkennung des ihnen zugefügten Leids und Unrechts, der nach über sechzig Jahren endlich eingelöst werden muss. Das gilt zunächst gegenüber der eigenen deutschen Nation, die es ihnen schuldig ist, sich des Sonderopfers, mit dem die Vertriebenen die Verbrechen das ganzen nationalsozialistischen Deutschlands nach Ansicht vieler büßen sollen, in würdiger und angemessener Weise zu erinnern. Das Ignorieren dieses Schicksals aufgrund fehlgeleiteter Schuldgefühle ist dagegen Ausdruck der Missachtung des Schicksals und der Würde der betroffenen Menschen. Der moralische Anspruch auf Anerkennung des Unrechts besteht aber auch gegenüber denen, die für die Vertreibung verantwortlich sind. Gerade sie müssen sich ihrer Verantwortung stellen und die Wahrheit offen aussprechen, nämlich, dass die Vertreibung ein ungeheuerliches Verbrechen war, das durch nichts zu rechtfertigen ist. Nur so kann ein Schritt hin zu einer schuldbefreienden Wirkung getan werden. Wenn die Regierungen in Polen und Tschechien dagegen heute eigene Verbrechen leugnen, sie rechtfertigen oder den Alliierten in Potsdam zuschieben, ist das das Gegenteil einer schuldbefreienden Wirkung.

Leider verwechselt man in Deutschland die Begriffe „Kollektivverantwortung“ und „Kollektivschuld“. Zwar wird bestritten, dass es eine Kollektivschuld für alle Deutschen wegen der Taten des NS-Regimes gibt, jedoch wird die Kollektivverantwortung wie eine Kollektivschuld behandelt, aus der dann eine Kollektivstrafe abgeleitet wird. Unanständig ist dabei, dass man sich eine Bevölkerungsgruppe, nämlich die Vertriebenen, heraussucht, die die Schuld bzw. die Verantwortung für alle Deutschen übernehmen soll. Spätestens mit den Nürnberger Prozessen gegen Vertreter des NS-Staates wurde aber klargestellt, dass Kollektivstrafen völkerrechtswidrig sind, ebenso Vertreibungen als Verbrechen gegen die Menschheit. Alle Vertriebenen, denen keine vorwerfbaren Taten zur Last gelegt werden können, haben deshalb Anspruch auf Rehabilitierung mit den daraus resultierenden Folgen.

 

 

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