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Nr. 37/2007                                                                                                                                                              16. August 2007

Bleibt Polen Beutekunstnation?

 - Deutsches Kulturgut ist geistiges Eigentum der Deutschen -

 Rudi Pawelka, Bundesvorsitzender der Landsmannschaft Schlesien

 

Tono Eitel, ehemaliger deutscher UN-Botschafter in New York, ist sicher ein besonnener Mann. Aber jetzt fand er deutliche Worte an die Adresse Polens, die für Aufsehen sorgten. Seit 2002 ist Eitel Sonderbotschafter für die Verhandlungen mit Polen und der Ukraine über die Rückführung  deutscher Kulturgüter. Was ihn dabei so in Rage bringt, ist die unnachgiebige Haltung der polnischen Seite, die die seit 1992 laufenden erfolglosen Gespräche im Jahr 2005 sogar abgebrochen hat.

Worum geht es? Gemeint sind deutsche Kunstwerke, die während des Krieges zum Schutz vor alliierten Bombenangriffen in die östlichen Reichsgebiete gebracht wurden. Geschätzt werden bis zu 180 000 Einzelstücke. Dazu gehören Bestände der Preußischen Staatsbibliothek, Bilder, Musikalien von Mozart und Beethoven, Nachlässe von Goethe, Handschriften, u.a. auch das Lied der Deutschen in der Handschrift Hoffmann von Fallerslebens. Nicht zu vergessen sind die weitaus größeren Bestände, die in den Vertreibungsgebieten beheimatet waren, aber gegenwärtig nicht in die öffentliche Auseinandersetzungen einbezogen sind.

Empört wies die polnische Außenministerin Anna Fotyga Äußerungen des deutschen Sonderbotschafters Eitel als Vokabular, das aus dem Krieg stammt, zurück. Sie bezog sich auf die Feststellung, die in Polen oder Russland lagernden deutschen Schätze als die letzten Gefangenen des Weltkrieges und die Länder als Beutenehmer zu bezeichnen. Unterstützung fand der deutsche Sonderbotschafter  indessen durch den Präsidenten der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, Klaus-Dieter Lehmann. Er hob hervor, dass es sich bei der Beutekunst um materielles und geistiges Eigentum der Deutschen handele, mit der unsere kulturelle Identität verbunden ist. Vor allem an die Adresse Polens  gewandt, fügte er hinzu: „ Wer sich als Kulturnation versteht, sollte sich auch danach verhalten“.

Unversöhnlich stehen sich zwei Rechtsanschauungen gegenüber: Deutschland beruft sich auf das Völkerrecht, denn die Haager Landkriegsordnung von 1907 verbietet die Wegnahme von Kulturgütern und fordert sogar dazu auf, Verstöße zu ahnden. Deutsche Regierungsvertreter gehen zwar von einem widerrechtlichen Zurückbehalten aus, jedoch gibt es keine entscheidenden Initiativen zur Lösung des Problems. Der Nachbarschaftsvertrag von 1991 sieht Verhandlungen über die Beutekunst vor und stellt damit klar, dass die Frage ungelöst ist.

Die polnische Argumentation bleibt schon aus diesem Grund unverständlich. Es wird von Ersatzrestitution gesprochen. Die Manuskripte von Mozart und Bach müssten als Geisel in Krakau bleiben, weil die polnischen Kulturgüterverluste 20 Mrd. Dollar betrügen, fordert der polnische Fachmann Kalicki. In einem Beitrag für die Zeitung „Rzeczpospolita“ bezeichnen der Deutschland-Beauftragte der polnischen Regierung, Mariusz Muszynski und der Historiker Krzysztof Rak die deutschen Rückgabeforderungen als unbegründet. Polen habe keine Kulturgüter geraubt und auch nicht die Haager Landkriegsordnung verletzt, weil diese Konvention nur den Umgang mit Kulturgut in besetzten Gebieten ausspricht. Die deutschen Ostgebiete seien aber 1945 nicht besetzt worden, sondern unter die „souveräne Herrschaft“ Polens gekommen, was auch für das gesamte Vermögen des Deutschen Reiches gegolten habe.

Mit dieser Ansicht knüpfen beide an die bisherige Haltung Polens an, nach der die in Potsdam getroffene Regelung dem Land die deutschen Gebiete zuspricht. Ein Standpunkt, der weder von den Westalliierten noch jemals von einer Bundesregierung geteilt wurde. Um es noch einmal deutlich zu sagen: Selbst wenn eine Gebietsübertragung statt einer Verwaltung festgelegt worden wäre, hätte dies völkerrechtlich keine Bedeutung gehabt, denn auch die „Großen Drei von Potsdam“ hätten sich über geltendes Völkerrecht nicht in dieser Weise hinwegsetzen können. Gebietsübertragungen konnten nur in einem Vertrag unter Einbeziehung des Betroffenen (Deutschland) geregelt werden. Im übrigen sei darauf hingewiesen, dass Polen durch die Aneignung von Stettin mit westlichem Hinterland noch über Potsdam hinausging.

Auch Muszynski und Rak sehen in der Übernahme deutschen Eigentums eine Form von Reparation für den unermesslichen Schaden, den Deutschland angerichtet habe. Die Übernahme Ostdeutschlands und dessen Ausbeutung seit über 60 Jahren wird dabei mit keinem Wort erwähnt. 

Die Argumentation geht auch in grundsätzliche politische Überlegungen. Durch das Nachgeben in der Frage der Kulturgüter werde der polnischen Staatsraison widersprochen und die gesamte Nachkriegsordnung in Frage gestellt. Muszynski und Rak zeigen sich deshalb davon überzeugt, dass mit den deutschen Forderungen die Absicht verbunden sei, die Territorialordnung mit dem Verlust der deutschen Ostgebiete in Frage zu stellen. Durch die Anwendung der Haager Landkriegsordnung auf den „polnischen Westen“ würde die polnische Souveränität in diesen Gebieten geleugnet, da diese ja nur für besetzte Gebiete gelte. Nach Ansicht der beiden Autoren hätte dies auch Auswirkungen auf private Restitutionsforderungen von deutschen Vertriebenen, wie sie von der Gesellschaft „Preußische Treuhand“ erhoben werden. Deshalb warnen sie vor einer Schwächung der polnischen Position bei Rechtsstreitigkeiten um das Eigentum Vertriebener durch ein Nachgeben bei den Rückgabeforderungen bezüglich des Kulturguts, denn jede Rückgabe ziehe die Vermutung nach sich, dass die Übernahme privaten Eigentums Unrecht gewesen sei. Damit würde eine juristische Pforte für das gesamte Eigentum, das nach dem Krieg an Polen gefallen sei, geöffnet. 

Widerspricht schon die polnische Auslegung des Potsdamer Protokolls logischen Denkgesetzen, so ist auch der Anspruch auf einen Reparationsersatz bzw. eine Ersatzrestitution falsch. Das internationale Völkerrecht verbietet ausdrücklich, Kulturgüter hierfür heranzuziehen. Seit dem Zwei-plus-vier-Vertrag sind Reparationen gegen Deutschland außerdem nicht mehr möglich. Polen stellt trotzdem international gültige sowie anerkannte Grundsätze in Frage und begibt sich erneut ins Abseits. 

Deutschland hat seinerseits schon zu Beginn der Verhandlungen mit Polen Gesten des guten Willens gezeigt und u.a. den Posener Goldschatz, den Ferber Altar, Archivalien, eine Marienstatue, Akten des Generalgouvernements und einen etruskischen Spiegel zurückgegeben. Mit der Aushändigung eines Bremer Buchbestandes, der einem privaten deutschen Verein aus Danzig gehört, und 3000 deutschen Kirchenbüchern wurde  sogar deutsches Kulturgut aus den Vertreibungsgebieten ausgehändigt und entgegen internationalem Recht damit deutsche Positionen aufgegeben und der Moral ein Bärendienst erwiesen. Im Fall der Danziger Bücher setzte sich der Bremer Senat außerdem über das Eigentumsrecht des Danziger Vereins hinweg. Hingegen rügte der polnische Beauftragte zur Rückführung von Kulturgütern, Wojciech Kowalski, das übermächtige Interesse der deutschen Seite an der Wiedererlangung der Sammlung von Manuskripten und Büchern aus der Preußischen Staatsbibliothek, das Gespräche ungünstig beeinflusse. 

Tono Eitel nennt die Zurückhaltung deutscher Kulturgüter eine Wunde im deutschen Kulturleben. Es muss vordringliche Aufgabe deutscher Politik sein, diese Wunde zu schließen. Der sonst für deutsche Regierungen übliche Weg, die Gegenseite durch Einsatz von viel Geld zum Einlenken zu bewegen, muss dabei ausgeschlossen sein. Ein Rückkauf deutscher Kulturgüter würde das Völkerrecht verletzen und es schwächen. Es wäre auch eine Ohrfeige für alle Länder, die bisher unter Beachtung internationalen Rechts deutsches Kulturgut ohne Bezahlung zurückgegeben haben.

Der Repräsentant der Jewish Claims Conference, Georg Heuberger, erklärte in einem Interview vom 17.11.2006 auf die Frage nach der moralischen Verpflichtung zur Rückgabe von Kunstwerken, dass er als jüdischer Bürger in Deutschland Gewissheit haben müsse, dass in öffentlichen Sammlungen Kunstwerke einwandfreier Provienz präsentiert werden, an denen kein Blut klebt. Er lobte die Einrichtung eigener Abteilungen zur Prüfung der Provienzen eingelieferter Kunstwerke. Die Auktionshäuser zeigten damit, dass sie nicht zu Hehlern werden wollten.

Gerade an den von Vertriebenen zurückgelassenen Eigentum klebt häufig Blut. Gleichwohl wird es weltweit von Polen verkauft. Kulturnationen oder Beutekunstnationen, so überschrieb ein Redakteur der FAZ seinen Beitrag am 01.08.2007. Solange Polen materielles und geistiges Eigentum Deutschlands für sich beansprucht, stellt es sich außerhalb der für Kulturnationen geltenden Regeln und muss sich den Vorwurf der Beutekunstnation gefallen lassen. Gegen Kulturfrevel sollte mit allen zu Gebote stehenden Mitteln vorgegangen und Polen nicht durch eine falsch verstandene Zusammenarbeit in seinem Verhalten bestärkt werden.

 

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