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Nr. 38/2007                                                                                                                                                              05. September 2007

Rehabilitierung Deutscher in Russland, nicht aber in Polen

 - Bundesregierung muss ihre Bürger schützen -

 Rudi Pawelka, Bundesvorsitzender der Landsmannschaft Schlesien

Dass Polen seine Verantwortung für die an Deutschen verübten Verbrechen ausblendet, ist hinlänglich bekannt. Die Diskussion der letzten Wochen über die Beutekunst hat diese Ignoranz noch einmal deutlich vor Augen geführt. Das Land stellt sich selbst frei von jeglicher Schuld und verweist auf Entscheidungen der drei großen Siegermächte in Potsdam, die für Vertreibung, Todesopfer und Entrechtung verantwortlich sind. Ein Rehabilitierungs- oder ein Restitutionsgesetz, für die Vertriebenen von entscheidender moralischer Bedeutung, wären eine Weichenstellung für eine friedliche Zukunft. Beides wird aufgrund der polnischen Sicht nicht für nötig erachtet. Unterstützt wird diese Haltung leider von der deutschen Regierung, die keinen Versuch unternimmt, offene Fragen aus der Vertreibung anzusprechen. Wenn Vertriebene an die Verpflichtung erinnern, sich für verletzte Rechte von Deutschen einzusetzen, werden sie schnell an den öffentlichen Pranger gestellt. Hierzu schrieb die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) in einem Kommentar: „Es ist eine schäbige Weise, sich aus seiner Verantwortung zu stehlen, durch die moralische Verurteilung derer, die den eigenen Staat beim Wort nehmen“. Es wird aber nicht nur an den Pranger gestellt, deutsche Opfer werden auch in einer Art behandelt, die tief demütigend und menschenverachtend ist. So schrieb das Bundesinnenministerium im August zum Problem der Entschädigung deutscher Zwangsarbeiter, wohlgemerkt es geht um das Schicksal deutscher Zivildeportierter, dass Drittstaaten Zwangsarbeit als Wiedergutmachungsleistung angesehen hätten. Dies sei zwar für die Betroffenen ein außerordentlich hartes Schicksal gewesen, das Leid der einzelnen habe jedoch seine Wurzeln im NS-Unrecht. Bei der Frage nach der staatlichen Reaktion auf das erlittene Unrecht hatte der Nachkriegsgesetzgeber den Gesichtspunkt der historischen Verantwortung zu berücksichtigen und deshalb Zwangsarbeit als nicht ausgleichspflichtiges Unrecht bewertet, das deshalb allgemeines Kriegsfolgenschicksal entschädigungslos hinzunehmen sei. Geradezu als Verhöhnung der Opfer wird angefügt, damit sollte die Basis für einen Versöhnungsprozess gelegt werden. Diese grundlegende, in versöhnlicher Absicht getroffene Entscheidung des deutschen Gesetzgebers soll auch für die Zukunft weiter Bestand haben.

Die Gruppe der Zwangsarbeiter soll also büßen für das NS-Unrecht. Ein Sonderopfer, das nicht den Menschen und seine Würde in den Mittelpunkt stellt. Den Menschenrechten des einzelnen wird die Schuldabtragung des ganzen Volkes übergeordnet, die Gruppe ist zur Buße für alle verurteilt. Es verwundert sehr, dass diese Einstellung mit unserem Menschenbild und mit demokratischen Grundsätzen in Einklang stehen soll. Sie ist, objektiv betrachtet, ein krasser Verstoß gegen die Grundwerte, auf die wir immer so stolz sind.

Auf jeden Fall freut es die Vertreiberstaaten, wenn die deutsche Regierung kräftig Schützenhilfe leistet bei der Verdrängung des Problems.

Polen gehört heute zu den wenigen Staaten, die noch immer kein Rehabilitierungsgesetz kennen. Es ist also nicht möglich für unschuldig Verfolgte, rehabilitiert zu werden. Während demokratisches rechtsstaatliches Denken in Warschau nicht nur in dieser Beziehung unterentwickelt ist, herrscht in der viel gescholtenen Russischen Förderation ein anderes Verhältnis vor. Mit der Unterzeichnung des Gesetzes zur Rehabilitierung der Opfer politischer Repressalien durch Präsident Jelzin am 18. Oktober 1991 begann eine weitreichende Phase der Rehabilitierung in Russland. Die historische Bedeutung des Gesetzes liegt darin, dass zum ersten Mal sowohl eine juristische und moralische Wertung des staatlichen Terrors erfolgt als auch die Notwendigkeit der Überwindung der Folgen unterstrichen wird. Ein wichtiger Schritt auf dem Weg, reale Garantien für Gesetzlichkeit, Recht und Freiheit der Bürger zu gewährleisten. Mit dem Gesetz sollen Opfer rehabilitiert, ihre Rechte wiederhergestellt, Folgen überwunden sowie ein Ausgleich für den erlittenen materiellen und moralischen Schaden erzielt werden. Auch ausländische Bürger, die Repressalien in Russland ausgesetzt waren oder außerhalb der Staatsgrenzen durch Organe der UdSSR verfolgt wurden, können sich auf das Gesetz berufen.

Durch ein Gesetz zur Rehabilitierung repressierter Völkerschaften vom 16.04.1991 und den dazu ergangenen Ausführungsbestimmungen, die eine Rehabilitierung ganzer Völker ermöglicht, die Repressalien durch zwangsweise Aussiedlung aus den angestammten Siedlungsgebieten, Heranziehung zu Zwangsarbeit sowie anderer Einschränkungen der Rechte und Freiheiten ausgesetzt waren, konnte altes Unrecht an diesen verfolgten Volksgruppen wiedergutgemacht werden. 

Eine zentrale Rolle kommt der russischen Staatsanwaltschaft zu, denn sie ist verpflichtet, alle noch nicht aufgehobenen Urteile zu überprüfen. Anträge deutscher Bürger werden in der Regel innerhalb weniger Monate entschieden. Bei negativem Ausgang muss das zuständige Gericht entscheiden. Das Gesetz sieht Entschädigungsregelungen vor, wobei die Rückgabe von Vermögen auf das Gebiet Russlands beschränkt ist. Auch deutsche Bürger, die ohne Anklageerhebung oder Urteil verhaftet und in Lager gesperrt wurden, fallen inzwischen unter das Rehabilitierungsgesetz. Interessant wäre, wie Russland sich verhält, wenn vertriebene Ostpreußen Rehabilitierungsanträge stellen, denn Eigentumsrückgaben sind ja auf dem Gebiet Russlands vorgesehen.  

Inzwischen dürften die Rehabilitierten bereits die Millionengrenze überschritten haben (ohne rehabilitierte Völkerschaften). 

In einer gemeinsamen Erklärung hatten Bundeskanzler Kohl und Präsident Jelzin am 16.12.1992 sich für eine beschleunigte Weiterführung der Rehabilitierung unschuldiger Staatsangehöriger ausgesprochen. Wieso findet eine deutsche Regierung nicht den Mut, ihrer Verpflichtung gegenüber Deutschen nachzukommen, die polnischen Zwangs- und Gewaltmaßnahmen zum Opfer fielen? Ein Staat, der Opfer den Rechtsweg verweigert, verstößt eklatant gegen die Europäischen Menschenrechtskonvention (Art. 13) und zeigt, dass er im Wertesystem der EU noch nicht angekommen ist. Einem solchen Staat Schützenhilfe zu leisten, heißt Unrecht zu verfestigen.

 

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