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Nr. 41/2007                                                                                                                                                              05. Oktober 2007

EU lässt offene Eigentumsfragen untersuchen

 - Studie soll Istzustand erheben und Lösungen vorschlagen -

 Rudi Pawelka, Bundesvorsitzender der Landsmannschaft Schlesien

Das entzogene Privateigentum in den neuen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ist Thema einer Ausschreibung, die eine umfassende Lagedarstellung, verbunden mit Vorschlägen für Lösungsmöglichkeiten, aufzeigen soll. Damit macht Brüssel auf ein Problem aufmerksam, das bei dem Beitrittsverfahren unbeachtet blieb. Gewicht erhält die Initiative dadurch, dass das EU-Parlament und die EU-Kommission gemeinsam als Auftraggeber genannt werden. Auftragsgegenstand ist die „Rückgabe von Privateigentum in Ost- und Mitteleuropa“. Namentlich erwähnt werden die baltischen Staaten, Bulgarien, die Tschechische Republik, Ungarn, Polen, Rumänien, Slowenien sowie die Slowakei. Wie es weiter heißt, ist auch der Fall Deutschland zu untersuchen, ebenso die Situation in den Bewerberländern bzw. potentiellen Bewerberländern Albanien, Bosnien, Herzegowina, Kroatien und Serbien. Hintergrund für die Brüsseler Initiative sind Petitionen von EU-Bürgern an den zuständigen parlamentarischen Ausschuss, in denen ein schlechtes Funktionieren, missbräuchliche Ausnutzung oder Lücken in den Verfahren zur Rückgabe von Privateigentum angeprangert werden, so die amtliche Begründung.

Die Studie zielt hauptsächlich auf eine Bewertung des Ausmaßes der Lage in den betreffenden Staaten sowie auf eine Untersuchung der dortigen politischen Debatte, einschließlich der Darstellung der rechtlichen Möglichkeiten, um die Probleme zu bewältigen. Hierzu gehört auch die Bewertung der in den einzelnen Staaten bisher unternommenen Anstrengungen und Vorschläge zur Verbesserung des Verfahrens. Im Weiteren sollen auch die Art und der Umfang des in Frage stehenden Eigentums bewertet, die haushalterischen und finanziellen Folgen bei einer Rückgabe und die Auswirkungen auf die aktuellen Bewohner untersucht werden. Da es um die Anwendung von EU-Recht geht, wird gefordert darzulegen, welche Vorschriften zur Anwendung kommen können, vor allem aber Möglichkeiten der EU aufzeigen, die für eine Lösung heranzuziehen sind. Prinzipien des internationalen Rechts sowie die Rolle des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur Lösung sind ebenso zu bewerten.

Die EU erwartet, dass die Studie auch Vorschläge zur Behebung der Hauptprobleme bei den offenen Eigentumsfragen liefert.

Wie bei Ausschreibungen der EU üblich, wird über die Auftragsvergabe nach Vorlage entsprechender Angebote entschieden. An die Bewerber stellt die EU allerdings hohe Anforderungen. Zwar werden neben juristischen Personen, öffentlichen Einrichtungen und Forschungsinstituten auch natürliche Personen oder private Einrichtungen angesprochen, jedoch sind die wirtschaftliche, finanzielle und technische Leistungsfähigkeit nachzuweisen. So müssen Mitglieder des jeweiligen Forschungsteams über eine akademische Ausbildung verfügen und Veröffentlichungen in maßgeblichen wissenschaftlichen Zeitschriften nachweisen können. Damit wird es für Einrichtungen von Vertriebenen praktisch unmöglich gemacht, ihre Bewerbung einzureichen. Da auch die Terminsetzung für die Bieter sehr eng ist, bleibt abzuwarten, ob Bewerbungen in ausreichender Zahl und Qualität abgegeben wurden. Mit welchen Summen die EU die Forschungsarbeit unterstützt, richtet sich nach den Angeboten der potentiellen Auftragnehmer, denn die günstigste Offerte wird, wie bei allen Ausschreibungen, den Zuschlag erhalten.

Sicher ist Skepsis an das Ergebnis der Untersuchung angebracht, weil nicht klar ist, unter welchem Aspekt das Thema angegangen wird. Bei den Vertriebenen in Europa weckt das Vorhaben der EU  jedoch auch Hoffnungen. Klar ist, dass gerade die Eingaben aus anderen Ländern Eindruck in Brüssel gemacht haben. Die europäischen Vertriebenen, die sich in einigen Wochen in einem Dachverband zusammenschließen werden, wollen den zuständigen Stellen der EU ergänzende Berichte über die Verhältnisse in den sie betreffenden Ländern und über die Gesamtproblematik liefern. Bestimmt wird ein gemeinsames Vorgehen mehr Eindruck erwecken, als eine isolierte Aktion aus Deutschland und wird eventuelle Mängel der Untersuchungen beheben können. Für Politiker aus Deutschland wird das Aufwerfen der Eigentumsfrage sicher mit Unwillen registriert. Nachdem man sich von alten Positionen und Zusagen verabschiedet hat, wird es inzwischen als äußerst störend empfunden, wenn Vertriebene an die alten Zusagen erinnern. Engagiert sich jemand gar für eine Lösung der Eigentumsfrage, so wird er ins Abseits gestellt. Eine schäbige Art der Politik, wie es die Frankfurter Allgemeine Zeitung feststellte.

Uns begegnen auch leere Formeln. So wird betont, dass jede Form von materieller Aufrechnung zur Verhärtung der Fronten zwischen Deutschland und Polen führen würde. Auch in der Danziger Erklärung finden sich ähnliche Formulierungen. In dem von den Präsidenten Polens und Deutschlands unterzeichneten Dokument heißt es: „Es darf keinen Raum mehr geben für Entschädigungsansprüche, für gegenseitige Schuldzuweisungen und für das Aufrechnen der Verbrechen und Verluste“. Es ist zynisch, wenn verletzte Rechte, Menschenrechte und Rehabilitierung eingefordert werden, von Aufrechnung oder Schuldzuweisung zu sprechen. Für die Opfer bedeutet dies einen Affront sowie eine Missachtung ihres Schicksals. Wie ein klarer Sachverhalt so verdreht werden kann, bleibt völlig unverständlich.

Erinnert sei in diesem Zusammenhang an die zukunftsgerichteten Worte, die Ministerpräsident Wulff 1999 bei seiner Rede auf dem Deutschlandtreffen der Schlesier gefunden hat. Zu der Perspektive, die der Beitritt der neuen Länder in die EU bringen wird, führte er u.a. aus: „Dazu gehören Freizügigkeit, Niederlassungsfreiheit, Eigentum und Recht auf Sprache. Und das wiederum bedeutet, wie es in unserem Grundsatzprogramm... gefordert ist, die offenen Fragen der Vertreibung in die Beitrittsverhandlungen einzubeziehen und gemeinwohlverträglichen Lösungen zuzuführen...“

Die Schlesier haben für diese Aussagen, die auch aus dem Mund anderer Politiker zu hören waren, gedankt. Nie hätten sie gedacht, dass der Einsatz für die Lösung offener Fragen einmal als Aufrechnung oder als Störung der Beziehungen zwischen Staaten diffamiert werden würde. Es ist gut zu wissen, dass Verirrungen dieser Art offenbar bei der EU nicht vorherrschen. Wir werden uns immer dagegen wehren, dass Menschenrechte einer Ideologie oder der Politik untergeordnet werden, denn der Mensch muss im Mittelpunkt des Handelns stehen.

 

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