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Nr. 08/2008                                                                                                                                                  28. Februar 2008

Antworten der Bundesregierung im Wandel der Zeit

 

Wie sehr das Recht gebeugt wird, um es politischem Kalkül unterzuordnen, machen aus der Vielzahl der Belege zwei Briefe deutlich, die nachstehend in Auszügen wiedergegeben werden. So heißt es in einem Antwortschreiben des Auswärtigen Amtes vom 13.04.1995:

„Die Bundesregierung hat die Vertreibung der Deutschen und die entschädigungslose Einziehung deutschen Vermögens immer als völkerrechtswidrig angesehen und diesen Standpunkt auch gegenüber Polen stets mit Nachdruck vertreten.

Dementsprechend hat die Bundesregierung auch nie auf vermögensrechtliche Ansprüche Deutscher gegenüber Polen verzichtet. Sie hat dies weder mit dem Abschluss des Grenzvertrags noch mit dem Abschluss des Vertragswerks in den Jahren 1990/1991 getan. Der Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen vom 14.11.1990 über die Bestätigung der zwischen ihnen bestehenden Grenze berührt keine privatrechtlichen Fragen.

Dies wurde auch vom Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 5. Juni 1992 zum Grenzvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen bestätigt. Beim deutsch-polnischen Vertrag über gute Nachbarschaft ist es der Bundesregierung in schwierigen Verhandlungen gelungen, die Vermögensfrage ausdrücklich offen zu halten.

Der polnischen Regierung ist der Standpunkt der Bundesregierung bekannt. Die polnische Regierung ist jedoch nicht bereit, Rückgewähr- und Entschädigungsrechte anzuerkennen.

Es gibt auch keinerlei Anzeichen dafür, dass sich die polnische Position in dieser Frage gegenwärtig dem deutschen Standpunkt annähert. Gespräche zwischen der deutschen und polnischen Regierung Anfang November 1993 haben in der Frage des deutschen Vermögens keine Fortschritte erbracht. Die Bundesregierung beobachtet genau, ob die polnische Position in dieser Frage sich ändert und wird auch in Zukunft für deutsche Vermögensinteressen gegenüber der Republik Polen mit den ihr zu Gebot stehenden Mitteln eintreten."

Während die Bundesregierung mit diesen Ausführungen sich 1995 noch klar zur Rechtslage und zu ihren Verpflichtungen bekennt, heißt es in einem Schreiben des Auswärtigen Amtes von Dezember 2007 nunmehr: 

„Die Bundesregierung hat erklärt, dass sie weder heute noch in Zukunft im Zusammenhang mit der Vertreibung und entschädigungslosen Enteignung von Deutschen Vermögensfragen aufwerfen wird. Das bilaterale Verhältnis zu Polen soll nicht mit aus der Vergangenheit herrührenden Fragen belastet werden. Die Bundesregierung unterstützt individuelle Forderungen nicht, soweit sie geltend gemacht werden. Sie wird diese Position auch vor allen internationalen Gerichten vertreten. Die Erklärung von Bundeskanzler a.D. Schröder in seiner Rede am 1. August 2004 anlässlich des 60. Jahrestages des Warschauer Aufstands hat unverändert Gültigkeit.

Generell besteht ein Anspruch des Bürgers auf diplomatischen Schutz nur im Rahmen einer Ermessensentscheidung, ob und ggf. wie eingeschritten werden soll. Die Bundesregierung wird keine individuellen Klagen auf Rückübertragung deutschen Eigentums in Polen unterstützen.

Wie bereits mit Schreiben vom .....  mitgeteilt, kann ....... Diplomatischer Schutz zur Verfolgung ihrer Rechtsinteressen nicht gewährt werden."

Der Bürger fragt sich, auf was er sich bei Politikern überhaupt noch verlassen kann. Er fragt sich auch, auf welcher moralischen Grundlage sich Politiker anmaßen, Recht auf diese Art zu missachten.

                                                                                                                                            SN

 

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