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Nr. 12/2008                                                                                                                                                  17. März 2008

Rechtsstaatsdefizite in Polen mit Duldung der EU 

- Gesetzgebung, Justiz und Verwaltung müssen Wertekodex in Europa entsprechen -

Rudi Pawelka, Bundesvorsitzender der Landsmannschaft Schlesien

Wie oberflächlich die Europäische Union die Beitrittskriterien (Kopenhagener Kriterien) bei der Aufnahme der zehn neuen EU-Länder behandelt hat, wird an dem Beispiel Polen gegenwärtig nur zu deutlich. In den Jahren vor dem Beitritt vorgelegten sogenannten Fortschrittsberichten wurde Warschau bescheinigt, das europäische Recht in den wesentlichen Bestimmungen umgesetzt zu haben. In Polen werden die Menschenrechte und Grundfreiheiten weiterhin uneingeschränkt geachtet, so hieß es in dem Entschließungsantrag des EU-Parlaments vom 16. Juli 2001. In anderen Berichten wird sogar besonders hervorgehoben, dass Polen die Voraussetzungen für die Demokratie mit fest verankerten Institutionen als Grundlage für die Rechtsstaatlichkeit, die Einhaltung der Menschenrechte sowie die Achtung und den Schutz der Minderheiten erfüllt. Es war von vornherein klar, die positive (geschönte) Bewertung der polnischen Situation diente dem übergeordneten Ziel, die EU nach Osten zu erweitern, um damit den ehemaligen Ost-West-Gegensatz endgültig einzuebnen.

Von Seiten der Vertriebenen vorgebrachte Einwände gegen die Euroreife Polens unter Hinweis auf die nach wie vor bestehenden Vertreibungsdekrete mit ihrer diskriminierenden Wirkung auf die Menschen heute, blieb unbeachtet. Es hieß, diese Unrechtsdekrete seien mit ihrer Anwendung nach dem Krieg verbraucht und heute ohne rechtliche Relevanz. Eine Argumentation, die im Falle von Gesetzen des NS-Regimes in Deutschland undenkbar ist. Selbstverständlich sind die Gesetze weder in Polen noch in Deutschland verbraucht. Wir erleben sogar, wie altes Unrecht unter Berufung auf die Dekrete von 1945/46 auch heute noch angewendet wird, sowohl in Polen als auch in der Tschechei. Beispiele liegen selbstverständlich vor. Das EU-Mitglied Slowakei hat erst kürzlich durch Parlamentsbeschluss die Benes´-Dekrete, die der Entrechtung der Ungarn dienten, ausdrücklich für gültig erklärt. Vor alledem verschließt die EU die Augen.

Was den Umgang mit der deutschen Minderheit durch Polen betrifft, sei an das Wort des Oppelner Erzbischofs Alfons Nossol erinnert. In seiner Predigt am 6. Juni 2004 bei der Minderheitenwallfahrt am St.-Anna-Berg stellte er angesichts einiger inszenierter Aktionen gegen die Deutschen die Frage, ob sie wieder Bürger zweiter Klasse werden sollen. Ein mutiges Wort in einem Polen, dass das schlechteste Minderheitenrecht in der EU verantwortet.

Immer deutlicher wird aber in der Praxis auch, welche erheblichen Defizite in Polen in Justiz, Verwaltung und Gesetzgebung vorhanden sind. Erst im Januar beklagte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in seiner Jahrespressekonferenz katastrophale Zustände in der Justiz, die von überlanger Untersuchungshaft bis zu sieben Jahren, ohne dass eine Anklageschrift vorgelegt wurde, gekennzeichnet werden. Über einhundert Verurteilungen des Straßburger Gerichtshofes wegen Verletzung der Menschenrechte im Jahr 2007 haben das Gericht bewogen, Warschau zu fragen, wie viele Menschen seit Jahren noch in polnischer Untersuchungshaft einsitzen.

Übergriffe der Polizei, insbesondere auch gegenüber Ausländern, scheinen verbreitet zu sein. Erinnert sei an die Festnahme dreier junger Deutscher, die im Mai 2003 wegen einer Ordnungswidrigkeit über 40 Stunden unter entwürdigenden Umständen eingesperrt wurden. Sie hatten ca. 50 Holzkreuze an Landstraßen um Breslau herum aufgestellt, um an die Toten der Vertreibung zu erinnern.

Was in Deutschland als engagiertes Verhalten für die Menschenrechte gilt, wird in Polen als Provokation und Beleidigung angesehen. Die Garzeta Wroclawska berichtete am 9. Mai von der Absicht, "die gefallenen Landsleute des 2. Weltkrieges zu rächen", was die polnischen Bewohner zu Tode erschreckt hätte.

Entsprechend war die Behandlung durch die Breslauer Polizei. Die jungen Männer wurden an den Händen gefesselt über zwei Stunden mit dem Gesicht vor die Zellenwand gestellt. In der Zelle befanden sich insgesamt 20 Personen, vor allem Betrunkene und Kriminelle. Obwohl die Inhaftierung kurz nach Mitternacht erfolgte, wurden die Festgenommenen erst 25 Stunden später zur Vernehmung in das Polizeipräsidium überführt und dann gegen 20 Uhr in eine andere Zelle gebracht, wo erstmalig auch Essen und Getränke (trockenes Brot und Wasser) angeboten wurden. Die Freilassung erfolgte dann im Laufe des nächsten Tages, nachdem eine Richterin eine Geldbuße von 400 Zloty verhängte hatte.

Der Fall muss als exemplarisch für viele Haftfälle in Polen angesehen werden. Auch in deutschen Zeitungen wird hin und wieder (leider zu wenig) über ähnliche Fälle berichtet. Meist liegen Verkehrsverstöße zugrunde. Wie glaubhaft die Schilderungen der drei Betroffenen sind, geht aus der Antwort des deutschen Generalkonsulats in Breslau hervor, der den Fall unter Berufung auf eine Stellungnahme des Breslauer Polizeikommandanten in den wesentlichen Vorwürfen bestätigt. Wie menschenverachtend die Sichtweise der Polizei dabei ist, wird aus seiner Aussage deutlich, dass in Übergangszellen grundsätzlich keine Speisen und Getränke gereicht werden (in diesem Fall über 32 Stunden). In seinem Schreiben vom 18.6.2003 weist der Generalkonsul abschließend darauf hin, dass aus seiner Erfahrung mit Haftfällen in Polen die Umstände der Inhaftierung grundsätzlich nicht mit denen einer solchen in Deutschland zu vergleichen sind. In seinem abschließenden Satz heißt es: Mir erscheint das Verhalten der polnischen Polizeibeamten im Vergleich zu mir ebenfalls bekannten Haftfällen nicht von schikanösen Charakter geprägt worden zu sein. Wie mögen diese Fälle dann erst abgelaufen sein?

Im Übrigen ließen die Beamten wiederholt erkennen, dass die jungen Deutschen wegen ihrer Volkszugehörigkeit besonderen Schikanen ausgesetzt waren, wozu auch Ellenbogenstöße gehörten, wenn einer nicht mehr gerade an der Wand stand.

Ich begrüße es durchaus, wenn deutsche Polizeibeamte im Rahmen bestehender Städtepartnerschaften Kontakte mit polnischen Beamten pflegen. Dabei sollten diese Begegnungen aber auch dazu dienen, demokratische Denkweisen zu transferieren. Leider habe ich die Erfahrung gemacht, dass den deutschen Beamten die rechtsstaatlichen Defizite in Polen nicht bekannt sind und darum Gespräche keine Fortschritte bringen. Bekannt ist im Übrigen auch kaum das Vertreibungsgeschehen.

Erschreckend für das Ausland bleibt der Antisemitismus in Polen. Obgleich unter Strafe gestellt, wird antisemitische Literatur vertrieben und wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung in einem Leitkommentar beklagte, eingeleitete Strafverfahren von der Staatsanwaltschaft regelmäßig eingestellt, weil kein relevanter gesellschaftlicher Schaden entstanden sei. Anderseits wurde ein Strafverfahren gegen den polnischen Autor Jan Thomas Gross wegen eines Buches in Gang gesetzt, das die Mordtaten an Juden nach dem Zweiten Weltkrieg behandelte. Mit dem Artikel 132 a, der die "Verleumdung der Nation" im polnischen Strafgesetzbuch unter Strafe stellt, steht Polen einzig in der EU und stellt Polen auf eine Stufe mit der Türkei.

Das inzwischen mit Rücksicht auf das Aufsehen im Ausland eingestellte Verfahren kann nicht über das grundsätzliche Problem hinwegtäuschen. Schließlich wurden erst vor drei Jahren junge Deutsche auch von einem Berufungsgericht in Hirschberg wegen Verleumdung der Nation verurteilt, weil sie auf Plakaten die Schuld Polens an der brutalen Vertreibung der Deutschen dargestellt hatten. Es ist für die Wertegemeinschaft beschämend, geduldet zu haben, dass Polen und andere Staaten ihre menschenverachtenden Vertreibungsdekrete in die EU einbringen konnten. Nicht hinnehmbar ist vor allem auch, dass in dem Land die eigenen Verbrechen nicht aufgearbeitet werden. Zur Flucht aus der Verantwortung gehört das Leugnen und Beschönigen. Wir warten noch immer auf ein Rehabilitierungsgesetz oder ein Restitutionsgesetz, das unschuldigen Opfern endlich Recht widerfahren lässt. Polen fällt hier hinter Russland zurück, das entsprechende Regelungen hat und auch in hunderttausenden Fällen zugunsten der Opfer angewandt hat. Leider gibt es in Deutschland, wie der tschechische Politikwissenschaftler Dobzal feststellte, Politiker, Intellektuelle und Journalisten, die sich auf die Seite derer stellen, die Geschichte verfälschen und damit den Aufarbeitungsprozess in den Vertreiberstaaten behindern. Eine Kehrtwende ist leider nicht in Sicht, Polen wird deshalb ohne schlechtes Gewissen fortfahren können, Geschichtsfälschungen zu pflegen, aber auch seine beträchtlichen Rechtsstaatsdefizite zu konservieren.

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