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Nr. 14/2008                                                                                                                                                  14. April 2008

 

Baut Polen Diskriminierung ab ?

- Regelungen für Enteignete in Vorbereitung -

Rudi Pawelka, Bundesvorsitzender der Landsmannschaft Schlesien

Plant Polen die Rückgängigmachung von Enteignungen? Mit dieser Fragestellung beschäftigen sich vor kurzem Zeitungen im In- und Ausland. Dabei wurde darauf spekuliert, dass die neue Regierung Tusk aufgrund von innerem und äußerem Druck einen Schlussstrich unter eine ungelöste Frage ziehen will. Schließlich ist Polen eines der letzten Länder des ehemaligen Ostblocks, das bis heute kein Reprivatisierungsgesetz in Kraft gesetzt hat. Es ist aber nicht nur dieses Verhalten, das das Land ins Abseits stellt. Urteile von polnischen Gerichten und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte durch die Alteigentümern Entschädigungen oder früheres Eigentum zugesprochen wurde, sorgten für Aufregung und kosten den polnischen Staat inzwischen hohe Summen. Unter den Begünstigten waren in der letzten Zeit auch deutsche Spätaussiedler.

Wie bereits berichtet, will Polen Entschädigung oder Rückgabe des unter kommunistischer Herrschaft enteigneten Besitzes an die polnische Staatsbürgerschaft binden, die im Jahr 1939 bestanden haben muss. Das bedeutet, dass anspruchsberechtigte Personen die Staatsangehörigkeit bei der Enteignung besessen haben müssen. Deutsche Vertriebene bleiben damit ausgeschlossen. Die Absicht, überhaupt eine gesetzliche Regelung zu schaffen, wird wesentlich beflügelt durch die Zusage des Staatspräsidenten Lech Kaczynski an Israel, den nach dem Krieg aus dem Land getriebenen Juden die polnische Staatsbürgerschaft zurückzugeben und sie damit wieder in alte Rechte einzusetzen. Wegen der Auswirkungen auf deutsche Spätaussiedler stockt dieses Unterfangen bisher noch, insbesondere auf der Ebene der zuständigen Wojewoden.

Selbst wenn ein Gesetz auf der Basis Rückgabe bei Zuerkennung der polnischen Staatsbürgerschaft zustande kommen sollte, bleibt dies nach europäischem Recht höchst problematisch, denn die gesetzlichen Bestimmungen müssen frei sein von Diskriminierungen. Die Ausgrenzung fremder Staatsbürger, insbesondere von Personen aus EU-Ländern, ist mit dem Diskriminierungsverbot nicht vereinbar. Die EU-Kommission müsste ein solches Gesetz beanstanden. Auch die Europäische Menschenrechtskonvention steht dem entgegen, so dass der Straßburger Gerichtshof Beschwerden nichtpolnischer Bürger positiv entscheiden müsste. Besondere Brisanz erhält eine allein auf Polen fixierte Regelung dadurch, dass jüdische Bürger aus den deutschen Vertreibungsgebieten, die nie die polnische, sondern die deutsche Staatsbürgerschaft besaßen, damit außen vor bleiben, es sei denn, man entschlösse sich zu einer Sonderregelung, die dann wiederum im Gegensatz zu einer Gleichbehandlung zu anderen deutschen Vertriebenen stünde.

Deutsche generell auszuschließen, ist das zentrale Anliegen. Es steht in der Tradition im Nachkriegspolen. Alle in Zusammenhang mit der Vertreibung der Deutschen ergangenen Dekrete richteten sich gegen Personen wegen ihrer Staatsbürgerschaft und ihrer Volkszugehörigkeit, erfolgten somit auch auf rassischer Grundlage. Dass diese Diskriminierung nach wie vor eine Basis des polnischen Staates ist, wird an der Behandlung der in Polen lebenden Menschen deutscher Volkszugehörigkeit deutlich. Durch die Dekrete vom 28.02.1945 und 28.06.1946 verloren Personen in den von Deutschland nach dem 31.08.1939 besetzten Gebieten ihr Vermögen, wenn sie mit ihrem Willen in eine deutsche Volksliste eingetragen wurden, d.h., ihre Zugehörigkeit zur deutschen Nationalität erklärt hatten. Gleichgestellt der Erklärung zur deutschen Nationalität war die Erklärung der deutschen Abstammung. Die Auswirkung dieser Rassegesetze reicht in die Gegenwart. Allein im bis 1922 zu Deutschland gehörenden Kattowitz (Abstimmungsergebnis 1921 mit 85 % für Deutschland) haben sich 7500 dort lebende heute polnische Staatsbürger gemeldet, denen aufgrund vorgenannter Dekrete ihr Eigentum wegen ihrer Volkszugehörigkeit vorenthalten wird.  

Es ist kaum vorstellbar, dass Polen über seinen Schatten springen und die auf Rassismus gegründete Grundlage des Staates verlassen wird. Dagegen spricht auch die allgemeine Volksmeinung, auf die sich jetzt Oppositionsführer Jaroslaw Kaczynski berief, indem er wegen der in Aussicht gestellten Entschädigung für Juden eine Volksabstimmung forderte. Die starke Ablehnung im Volk wird, zumindest die Deutschen betreffend, kaum zu überwinden sein. Wie sehr die Stimmungslage sich auf allen Ebenen auswirkt, wurde mir vor gut vier Jahren auch bei einer Audienz beim damaligen Primas von Polen, Josef Kardinal Glemp, deutlich. Auf meine Frage, ob eine Geste der Zuwendung an traumatisierte deutsche Vertriebene durch ihn möglich sei, verwies er auf die polnische Bevölkerung, die das noch nicht vertragen könne. So wenig sich Polen um andere Bürger bemüht, es denkt zumindest an eigene Opfer. Für die aus den Gebieten vertriebenen Polen, die heute zu Litauen, Weißrussland und der Ukraine gehören, gibt es seit dem 8. Juli 2005 eine gesetzliche Regelung, die eine 20 % ige Entschädigung des seinerzeitigen Vermögens vorsieht. Polen hatte bei Kriegsende in einem Vertrag mit der UdSSR und den Teilrepubliken Litauen, Weißrussland und Ukraine die Verpflichtung für eine Entschädigung übernommen. Im Gegenzug erfolgte dies für die aus dem heutigen Polen ausgesiedelten Volkszugehörigen dieser Staaten durch ihre Regierung. Für diejenigen, vor allem Ukrainer, die in Polen verblieben, aber 1947 aus ihren im östlichen Teil der neu gegründeten Volksrepublik Polen liegenden Wohnsitzen durch Polen vertrieben und in den deutschen Ostgebieten angesiedelt wurden, gibt es allerdings keine Entschädigung. Hier bleibt Warschau seiner Linie treu: Volkszugehörige anderer Nationen werden nicht mit Polen gleichgestellt.

So bleibt wohl die trübe Aussicht, dass die neue Regierung des Donald Tusk trotz einer gewissen Liberalisierung und Öffnung des Landes nach außen grundsätzliche Positionen nicht verlassen wird. Dabei könnte Polen von einer vernünftigen Regelung für Deutsche nur profitieren. Viele brach liegende Liegenschaften würden mit Sicherheit wieder in Betrieb genommen, viele Investitionen flössen in das Land. Andere Staaten haben Beispiele für eine Bewältigung alten Unrechts gegeben. Zuletzt machte Serbien in positiver Hinsicht von sich Reden. In einem durch den Wirtschaftsminister der Presse vorgestellten Gesetzentwurf ist die Entschädigung bzw. Vermögensrückgabe für die deutsche Gruppe der Donauschwaben vorgesehen. In erster Linie sollen Immobilien zurückgegeben werden, falls dies nicht möglich ist, haben die Betroffenen Anspruch auf Entschädigung. Für letzteres hat die serbische Regierung bereits 4 Milliarden Euro beiseite gelegt. Hoffen wir, dass dieses Beispiel Schule macht. Polen bleibt solange ein Fall für Menschenrechtler, solange es weiter diskriminiert und Menschenrechte verletzt

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