ps Pressedienst Schlesien
Presseinformationen
der Landsmannschaft Schlesien - Nieder- und Oberschlesien e.V.
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Nr. 19/2008 28. Mai 2008
Die Bundesdelegiertenversammlung – Schlesische Landesvertretung der Landsmannschaft Schlesien, Nieder- und Oberschlesien e.V. hat am 24. Mai 2008 nachstehende Resolution verabschiedet:
Kriegsfolgengesetzgebung darf deutsche Zwangsarbeiter nicht vergessen.
Mit der Verabschiedung des Heimkehrerentschädigungsgesetzes und des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes wurden für zwei Opfergruppen Entschädigungsregelungen verabschiedet, die bisher noch nicht durch die Kriegsfolgengesetzgebung berücksichtigt waren. Damit erhalten auch die Kriegsgefangenen mit späterem Wohnsitz in der DDR und Personen, die im kommunistischen System zu Unrecht inhaftiert waren, eine Anerkennung, zumindest in Form einer symbolischen Entschädigung.
Für die zivilen deutschen Zwangsarbeiter gibt es bisher noch keine Regelung. Sie sind damit die letzte größere Opfergruppe, die von der Kriegsfolgengesetzgebung nicht erfasst ist. Es ist unverständlich, warum das Leid dieser Menschen nicht in gleicher Weise Achtung erfährt, wie dies für andere Betroffene der Fall ist. Auch die zivilen deutschen Zwangsarbeiter haben das Anrecht auf Anerkennung ihres Schicksals und auf Wiederherstellung ihrer Würde. Eine symbolische Anerkennung durch eine Entschädigung wäre hierzu der richtige Weg.
Die Bundesregierung wird deshalb aufgefordert, für die deutschen Zwangsarbeiter eine analoge Regelung wie für andere Opfergruppen zu finden und damit eine Gerechtigkeitslücke zu schließen.
Abdruck, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet.
Belegexemplar erbeten. Erscheint nach Bedarf.