ps    Pressedienst Schlesien

Presseinformationen der Landsmannschaft Schlesien - Nieder- und Oberschlesien e.V.

Bundesgeschäftsführung: Dollendorfer Str. 412, 53639 Königswinter, Tel.: (02244) 9259-0, Fax: (02244) 9259-290

Nr. 20/2008                                                                                                                                                  28. Mai 2008

Die Bundesdelegiertenversammlung – Schlesische Landesvertretung der Landsmannschaft Schlesien, Nieder- und Oberschlesien e.V. hat am            24. Mai 2008 nachstehende Resolution verabschiedet: 

Polnisches Gesetz darf deutsche Volkszugehörige nicht diskriminieren.

Wie von polnischen Regierungsvertretern wiederholt geäußert wurde, soll das beabsichtigte Reprivatisierungsgesetz Personen deutscher Volkszugehörigkeit von einer Entschädigung ausnehmen. Dies trifft deutsche Vertriebene, Aussiedler und Menschen in Polen, selbst wenn sie die polnische Staatsbürgerschaft bei der Enteignung besaßen oder noch besitzen. Damit wird an alte Unrechtsdekrete aus den Jahren 1945 – 47 angeknüpft, die eine Entrechtung deutscher Volkszugehöriger zum Ziel hatten. Eine besondere Diskriminierung erfahren dabei in Polen lebende polnische Staatsbürger, die aufgrund der Dekrete vom 28.02.1945 und vom  28.06.1946 als sogenannte feindliche Elemente die polnische Staatsbürgerschaft und ihr Eigentum verloren. Hierbei genügte es, dass sie gegenüber der deutschen Besatzungsmacht eine Erklärung über ihre deutsche Abstammung abgegeben hatten.

Ausgenommen von einer Entschädigungsregelung wären auch Deutsche aus dem ehemaligen deutschen Reichsgebiet, die in der NS-Zeit aus politischen oder rassischen Gründen verfolgt wurden, denn Polen will eine Entschädigung von der 1939 bestehenden – später nicht entzogenen – polnischen Staatsbürgerschaft abhängig machen.

Wie jetzt absehbar, würde das in Vorbereitung befindliche polnische Reprivatisierungsgesetz auch auf rassischen Grundsätzen aufbauen und damit fundamental gegen die Werteordnung der Europäischen Union verstoßen. Die Bundesregierung wird deshalb aufgefordert, mit Polen in Gespräche einzutreten, damit ein Gesetz, das eine Diskriminierung von Menschen deutscher Volkszugehörigkeit vorsieht, verhindert wird. Sollte dies nicht gelingen, sollte die Bundesregierung bei der EU intervenieren, damit das für deutsche Volkszugehörige diskriminierende Gesetz nicht in Kraft treten kann.

 

Seite zurück

Abdruck, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet. Belegexemplar erbeten. Erscheint nach Bedarf.