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Nr. 28/2008                                                                                                                                                  16. Oktober 2008

Polnisches Entschädigungsgesetz auf kommunistischer Grundlage

 

- Diskriminierung aufgrund alter Rassegesetze -

Rudi Pawelka, Bundesvorsitzender der Landsmannschaft Schlesien

Wer gedacht hatte, Polen würde sich nach Ende des kommunistischen Regimes von altem Unrecht befreien, sieht sich enttäuscht. Auch der EU-Beitritt hat daran nichts geändert. Die EU sah großzügig über gravierende Rechtsstaatsdefizite hinweg, getragen von der Euphorie, die Europäische Union insbesondere im Osten tief in den ehemaligen Ostblock zu etablieren. Regelmäßige Verurteilungen Polens wegen der Missachtung von Menschenrechten durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg oder die Missachtung der Rechte der im Lande lebenden Minderheiten, nahm man ebenso hin.

Polen tritt jetzt in eine neue Phase. Alte Entrechtungsdekrete aus der kommunistischen Zeit sollen in ein neues Gesetz aufgenommen und damit in europäisches Recht transportiert werden. Am 22. September stellte das polnische Finanzministerium den Entwurf eines Entschädigungsgesetzes ins Internet, der genau das zum Ziel hat. Enteignungen der kommunistischen Herrschaft sollen entschädigt werden, und zwar mit etwa 20 Prozent des verlorenen Wertes, so dass insgesamt 20 Milliarden Zloty bereitgestellt werden müssen. Das Gesetz soll noch im Herbst vom Parlament beschlossen werden und im Januar in Kraft treten.

Grundsätzlich soll nur entschädigt werden, wer zum Zeitpunkt der Enteignung polnischer Staatsbürger war. Damit werden deutsche Vertriebene von dieser Regelung generell ausgeschlossen.

Da nur verstaatlichte Immobilien in den Jahren 1944 - 1962 berücksichtigt werden, gehen auch fast alle deutschen Spätaussiedler leer aus, denn bis 1962 kamen nur sehr wenige in die Bundesrepublik. Legt man das Gesetz streng aus, dann dürften sogar alle ausgeschlossen sein, weil die betroffenen Aussiedler ja vor der Ausreise die inzwischen erlangte polnische Staatsbürgerschaft abgeben mussten. Die Immobilie wurde daraufhin in Staatsbesitz übernommen. Die Frage ist jetzt, wurden die Aussiedler noch als Polen oder schon als Deutsche enteignet.

Die so genannten ethnischen Deutschen, die zwischen den Weltkriegen in den an Polen gefallenen Gebieten wohnten, z.B. in Kattowitz/Ostoberschlesien, in Thorn oder Bromberg (insgesamt 2,4 Mio. Menschen), werden ebenso nicht berücksichtigt. Das Gesetz sieht nämlich vor, dass Personen eine Entschädigung nicht zusteht, wenn sie aufgrund des Dekretes vom 13. September 1946 oder vom 8. Januar 1951 die polnische Staatsbürgerschaft verloren haben. Wer während der deutschen Besetzung Polens aufgrund seiner Abstammung wieder deutscher

Staatsbürger wurde, galt nach dem Krieg als feindliches Element, weil er vom Polentum abgefallen war, mit der Folge der Einziehung des Eigentums, Zwangsarbeit und der Ausbürgerung. Betroffene, die heute noch in Polen leben und auch wieder die polnische Staatsbürgerschaft besitzen, erhalten also nichts, weil sie deutscher Abstammung sind. Gerade diese Diskriminierung aus rassischen Gründen verstößt in einzigartigerweise gegen Artikel 12 des EG-Vertrages. Da aber jede Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit ebenso nach europäischem Recht untersagt ist, können auch die Bestimmungen, die gegen Vertriebene und Aussiedler gerichtet sind, nicht in Kraft treten. Dazu ist allerdings erforderlich, dass die EU-Kommission ihr Wächteramt wahrnimmt und ein gegen das EU-Wertesystem gerichtetes Gesetz stoppt. 

Vermisst wird im Übrigen die zugesagte Regelung für Juden, die insbesondere 1968 aus Polen getrieben wurden. Hier gab es eine Zusage an Israel, ihnen wieder die polnische Staatsbürgerschaft zuzuerkennen, damit sie eine Entschädigung erhalten können. Da aber nur Enteignungen zwischen 1944 - 1962 berücksichtigt werden, ist auch für sie keine Regelung in Sicht. Für deutsche Juden auch nicht.

Der Streit um das Entschädigungsgesetz entbehrt in Polen nicht einer gewissen Pikanterie. Es ist gerade die polnische Rechte, die Gefahren für Polen an die Wand malt. Auch sie meint, dass die geplante Begrenzung auf polnische Staatsbürger gegen das europäische Diskriminierungsverbot verstoße was weitere Entschädigungsprozesse zur Folge hätte. Sicher soll diese Argumentation nicht die Position der Vertriebenen stärken. Sie dient vielmehr dem Ziel, Polen ein Entschädigungsgesetz überhaupt zu ersparen.

Es ist erstaunlich ruhig um das skandalöse polnische Unterfangen. Ginge es nicht um die Diskriminierung von Deutschen bzw. ethnischen Deutschen, wäre sicher ein großer Aufschrei die Folge. Ein Gesetz, das bei uns nach Staatsangehörigkeiten unterscheiden würde und ähnliche Rechtsfolgen für Nichtdeutsche hätte, ist undenkbar. Auf die Unterstützung der Bundesregierung zu hoffen, um auf diplomatischem Wege auf das EU-Mitglied Polen einzuwirken, ist ohne realen Hintergrund. Schließlich hat sie immer wieder gezeigt, dass sie Anliegen der Vertriebenen nicht unterstützt, sondern auch öffentlich bekämpft.

 

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