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Nr. 31/2008 17. November 2008
Geschichtsfälschung als Mittel der Politik
- Warum Polen Vertreibungsverbrechen leugnet -
Rudi Pawelka, Bundesvorsitzender der Landsmannschaft Schlesien
Wir waren es gewöhnt, dass Polen seine Rolle als Vertreiberstaat stets leugnete und sich nur als ausführendes Organ der Siegermächte empfindet. Aus dieser Sicht ließ sich die Opferrolle hervorkehren, zumal das offizielle Deutschland ohne Wenn und Aber die Täterrolle annahm. In der Folge gab es Entschuldigungen, großzügige Unterstützungen sowie politische Zuwendungen, insbesondere bei der Heranführung Polens an die Europäische Union. Die deutsche Politik sieht sich auch bei der Verständigung allein in der Bringschuld, ohne auch nur in Ansätzen eigene Erwartungen zu artikulieren. Beiträge Polens zur Zusammenarbeit sparen eigene finanzielle Anstrengungen aus, soweit sich Polen dennoch beteiligen, haben die Deutschen Vorleistungen zu erbringen. Brüskierungen der polnischen Seite, ob im Jugendaustausch oder durch Geschichtsklitterungen, werden wohlwollend übersehen. Es ist bestimmt auch kein Zufall, dass das Thema Beutekunst nur gegenüber Russland eine Rolle spielt, keineswegs aber im Fall Polen. Die Diskussion um ein Zentrum gegen Vertreibungen traf das Land deshalb im Kern. Eine wahrheitsgemäße Darstellung polnischer Vertreibungsverbrechen wäre nämlich geeignet, ein sorgsam gepflegtes Geschichtsbild ins Wanken zu bringen, und zwar mit unabsehbaren Folgen. Zaghafte Ansätze polnischer Intellektueller, die eigene dunkle Geschichte aufzuarbeiten, werden deshalb bekämpft. Arbeiten des polnischen Historikers Wlodzimierz Borodziej (Quellenedition zur Vertreibungsgeschichte: "Die Deutschen östlich von Oder und Neiße 1945 -1950") waren deshalb unlängst im Rahmen eines polnischen Historikerstreits scharfen Angriffen ausgesetzt. Auch galt bei den Kritikern die Devise, Stalin sei der alleinige Schuldige, der polnische Anteil beschränke sich auf die Ausführung der Vertreibung.
Die deutsche Politik hat der polnischen Haltung über Jahrzehnte zugearbeitet und Polen in seiner Auffassung bestärkt, kein Unrecht begangen zu haben, da es ja nur für den Vollzug der von Stalin initiierten Absprachen von Potsdam zu sorgen hatte. Deutschen Politikern, Intellektuellen und Journalisten wirft der tschechische Politikwissenschaftler Bohumil Dolezal deshalb zu Recht vor, sich auf die Seite derer zu stellen, die die Geschichte verfälschen. Der beharrliche Versuch um eine gerechte Auffassung der Geschichte, wie er in Deutschland hinsichtlich des Nationalsozialismus gelungen ist, wird so unterlaufen. Der Aufarbeitungsprozess bleibt damit in den Anfängen stecken.
Kanzlerin Merkel führte am 24.09.2008 an der Universität Breslau u. a. aus: "Ich habe gesagt, dass es auch mit dieser Stiftung (Anmerkung: Gemeint ist das so genannte sichtbare Zeichen) keine Umdeutung der Geschichte durch Deutschland, kein Verdrehen von Ursache und Wirkung geben kann und geben wird." Es bleibt hierzu festzuhalten: Polen hat schon längst die Geschichte umgeschrieben und setzt sich hiermit immer mehr durch. Die Mahnung Merkels geht eindeutig an die falsche Adresse, mit im Ausland verheerender Wirkung für die Deutschen, insbesondere für die betroffenen Vertriebenen.
Auf breiter Front wird heute gegen eine wahrheitsgemäße Darstellung der Vertreibung gearbeitet. Verharmlosungen, pseudohistorische Entschuldigungen und Verleugnung des Völkerrechts eingeschlossen. So schrieb das deutsche Außenministerium Mitte des Jahres, dass, wenn man das heutige Völkerrechtsverständnis auf den Sachverhalt der Vertreibung anwende verkenne, dass der Bestand zwingender Völkerrechtsnormen zum Zeitpunkt der Vertreibung 1945 - sofern er überhaupt existierte - deutlich vom heutigen Kanon des ius
cogens (zwingenden Rechts) abwich. Die eindeutigen Bestimmungen des Völkerrechts von 1945, die Grundlage für Prozesse in Nürnberg waren, werden für Deutsche infrage gestellt.
Das Argument von "Ursache und Wirkung" unterstellt seinerseits, dass es eine Berechtigung für die Vertreibung gab, diese aber zumindest als zwangsläufige Folge anzusehen ist. Polen geht dabei noch weiter. Es wird bestritten, dass bei der Austreibung der Deutschen Menschenrechtsverbrechen begangen wurden. Polnische Verwaltungsstellen seien bei einzelnen Übergriffen sofort eingeschritten, heißt es in einem Gutachten von drei polnischen Professoren für das Hirschberger Bezirksgericht vor dem drei junge Deutsche wegen Verleumdung der polnischen Nation angeklagt waren. Ihr Vergehen war, auf einem Plakat auf die unmenschliche Vertreibung hingewiesen zu haben. Aufgrund des Gutachtens erfolgte dann die Bestrafung, gegen die jetzt eine Beschwerde vor dem europäischen Gericht anhängig ist. Sich nur kurz zu entrüsten oder die polnische Sichtweise als eigenbrötlerisch abzutun, ist der Problematik nicht angemessen, denn Polen hat es verstanden, sein Geschichtsverständnis auch international zu verankern.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte betrachtete soeben in einem Beschwerdeverfahren die Vertreibungsmaßnahmen als Ganzes nur als Augenblickstaten und nur als individuelle Akte der Gewalt. Das Gericht vermeinte damit, dass es eine ethnische Säuberung mit einhergehenden Verbrechen gegen die Menschlichkeit gegeben habe, die, wenn sie denn gesehen würde, auch heute noch wirken könnte und damit in die Zuständigkeit des Gerichts fiele.
Der österreichische Völkerrechtler Felix Ermacora, der u. a. der Europäischen Kommission für Menschenrechte und der UNO-Menschenrechtskommission angehörte, kam in einem Gutachten 1996 zu dem Ergebnis, die Vertreibung sei ein Völkermord. Er begründete dies vor allem mit der Vernichtung der Lebensbedingungen durch totalen Vermögensentzug, kombiniert mit der Vertreibung.
In einem Gutachten für den Deutschen Bundestag im Jahr 2005 bezeichnet Prof. Eckart Klein die Vertreibung als Verbrechen gegen die Menschlichkeit, wenn nicht sogar als Völkermord. Zu letzterem wäre allerdings der Nachweis erforderlich, dass die Tat mit dem Hintergedanken durchgeführt wurde, die Gruppe als solche zu zerstören.
Die Dokumentation der Bundesregierung, erarbeitet in den 50er und 60er Jahren, über die Vertreibung der deutschen Bevölkerung belegt anhand vieler Zeitzeugen und polnischer Dokumente die von Warschau aus gesteuerte flächendeckende Gewalt während der Vertreibung, genauso wie die bewusst herbeigeführten unmenschlichen Lebensbedingungen, die hunderttausende nicht überlebten. Die Einlieferung Unschuldiger in Zwangsarbeiterlager, die teilweise wochenlangen Transporte in Güterwagen ohne ausreichende Verpflegung, der Entzug ärztlicher Versorgung sind besonders zu nennen. Oder kann man es nicht auch als flächendeckende Gewalt bezeichnen, wenn die Menschen mit Waffengewalt aus ihren Häusern getrieben werden? Nach der Dokumentation wird die Einwohnerzahl Schlesiens im Jahr 1939 mit 4,824 Mio., die Anzahl der Vertriebenen mit 3,25 Mio., der in der Heimat Verbliebenen mit 0,7 Mio. und der Verluste durch Krieg und Vertreibung mit 0,87 Mio. angegeben. Leider wird häufig nur von 3,2 Mio. Vertriebenen gesprochen, so auch im Museum zu Görlitz. Die Zahl müsste um einige hunderttausend erhöht werden, nämlich um die Toten der Vertreibung. Auch sie waren von Vertreibung betroffen, konnten allerdings nicht mehr im Westen ankommen.
Für die Vertriebenen ist es entwürdigend, wenn heute die Wahrheit verfälscht, wenn das erlittene Leid bagatellisiert und sogar als Grundlage für eine empörende Rechtsprechung in Straßburg dient. Die polnischen Geschichtslügen konnten sich zumindest dort durchsetzen. Ob dies allein dem polnischen Richter in der Kammer zuzurechnen ist, bleibt zu bezweifeln. Mit einer entschlossenen Haltung der Bundesregierung für die Menschenrechte der Deutschen und für die geschichtliche Wahrheit, hätte der Europäische Gerichtshof sicher nicht über historische Fakten hinweggehen können. Wenn aber aus Deutschland ständig Signale dafür kommen, man wolle das leidige Problem der Vertriebenen loswerden und für eine Verständigungspolitik opfern, braucht man sich nicht zu wundern, wenn diese Vorlage dankbar angenommen wird.
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