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Nr. 33/2008 01. Dezember 2008
Vertreibung als Kriegsfolge?
- These von Ursache und Wirkung widerlegt -
Rudi Pawelka, Bundesvorsitzender der Landsmannschaft Schlesien
Es ist in Deutschland bei Spitzenpolitikern allgemein üblich, die Vertreibung als Folge der NS-Verbrechen und als Kriegsfolge zu sehen. So als sei die Vertreibung die logische Konsequenz aus allem. Zwangsläufigkeiten gibt es allerdings nicht, denn für geschichtliche Entwicklungen sind noch immer Menschen verantwortlich. Menschen nämlich, die in bestimmten Phasen der Geschichte Positionen einnehmen, die Entscheidungen über die weitere Entwicklung ermöglichen. Deshalb kommt es maßgeblich darauf an, wie Macht ausgeübt wird. In der Geschichte gibt es viele Beispiele dafür, dass Entscheidungen verantwortlich, unter Beachtung humanitärer Grundsätze und des internationalen Rechts getroffen wurden. Mehr Beispiele dürfte es allerdings dafür geben, dass Staatsmänner nach Konflikten sich in verbrecherischer Weise über Recht und Humanität hinwegsetzten.
Die Beschlüsse der "Großen Drei", Stalin, Truman und Churchill, in Potsdam sind ein Musterbeispiel hierfür. Sie hatten nicht über eine zwangsläufige Folge zu entscheiden, sondern sie beschlossen gegen alle Gebote der Menschlichkeit und gegen internationales Recht das Verbrechen an den deutschen Vertriebenen. Motive hierfür waren ohne Zweifel der Wille nach einer Kollektivbestrafung von Deutschen und, zumindest im Fall Stalins, die Bereicherung an deutschem Vermögen.
In dem Potsdamer Protokoll, im übrigen nie von einem Parlament ratifiziert, wurden die Gebiete östlich von Oder-Neiße Polen bis zur Regelung in einem Friedensvertrag Polen zur Verwaltung unterstellt. Außerdem hieß es, dass die verbliebene deutsche Bevölkerung in Ungarn, Polen und der Tschechoslowakei in humaner Weise nach Deutschland überführt werden sollte. Wieso diese Vereinbarung auch in den deutschen Ostgebieten angewandt wurde, obgleich diese Polen nur zur Verwaltung übertragen bekam, ist unverständlich. Ebenso kann nicht nachvollzogen werden, warum der Potsdamer Beschluss von Polen, inzwischen leider auch vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg, als Vertrag angesehen wird, obwohl es an wesentlichen Grundlagen für einen Vertrag fehlt, vor allem an der Mitwirkung Deutschlands als Betroffener. Warum drei Staatmänner das Recht haben sollen, Regelungen zu treffen, die fundamental gegen das Völkerrecht verstoßen und zudem ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit beinhalten, erschließt sich einem am Recht orientierten Bürger nicht.
Bei der Bewertung der Rolle Polens bei der Vertreibung ist zusätzlich relevant, dass polnische Milizen auf Weisung aus Warschau bereits Anfang Mai 1945 mit der ethnischen Säuberung begonnen haben, also lange vor Potsdam. Mit Stettin und westlichem Hinterland eignete sich Polen zudem Gebiete an, die nicht in dem Beschluss der "Großen Drei" angesprochen waren. Das Bild von Polen als lediglich ausführender Staat, der
bestenfalls für die Art und Weise der Durchführung verantwortlich ist, wird durch den aktiven Einfluss auf die Siegermächte für Annexion und Vertreibung endgültig ad absurdum geführt. Dieser Einfluss, ausgeübt durch die polnische Exilregierung in London während des Krieges war wohl auch entscheidend für Churchills Eintreten für die Vertreibung und für die Annexion deutscher Provinzen. Es ist das Verdienst des Militärgeschichtlichen Forschungsamtes, das jetzt noch einmal auf den historischen Hintergrund in einer Veröffentlichung ("Das Deutsche Reich und der Zweite Weltkrieg") hingewiesen hat. Daraus ergibt sich, dass die Vertreibung nicht nur eine direkte Folge des Zweiten Weltkriegs war, sondern in Zusammenhang mit den Ereignissen in Europa weit vor dem Zweiten Weltkrieg gesehen werden muss. Selbstverständlich gehören hierzu der aufkeimende Nationalismus des 19. Jahrhunderts und die damit verbundenen Pläne, sich auf Kosten anderer Völker auszubreiten. Das Kriegsende schuf letztlich nur die Möglichkeit, diese Absichten zu verwirklichen.
Wie diese geschichtlichen Tatsachen mit den Aussagen deutscher Politiker in Einklang zu bringen sind, bleibt das Geheimnis dieser Volksvertreter. "Die immer währende Verantwortung Deutschlands für den im deutschen Namen begangenen Zivilisationsbruch des Holocaust während der Zeit des Nationalsozialismus und des Zweiten Weltkriegs, dieses nicht zu beschreibende Unrecht des Nationalsozialismus schlug am Ende auf die Deutschen zurück", so die Sicht der Bundeskanzlerin beim Tag der Heimat 2007 in Berlin. Auch hier wiederholte sie die alte Floskel, dass Ursache und Wirkung nicht verwechselt werden sollen. Die Vertreiberstaaten also als Rächer der Nazi-Opfer? Aufrechnung als Entschuldigung für das Vertreibungsverbrechen? Es ist mehr als intellektuelle Unordnung, wenn mit grob vereinfachenden Formeln Sachverhalte durcheinander gebracht werden.
"Die eigenen Missetaten durch deutsche Missetaten zu verdecken, ist eine europäische Gewohnheit" stellte der ungarische Schriftsteller Esterhazy in seiner Rede in der Frankfurter Paulskirche anlässlich der Verleihung des Friedenspreises des deutschen Buchhandels fest. Man ist geneigt festzustellen, dass diese an die Adresse des Auslands gerichtete Rüge auch für deutsche Politiker gilt, die ständig Begründungen für das verbrecherische Handeln anderer Staaten finden. Der Soziologe Wolfgang Sofsky sah den deutschen Nationalstolz als Verstoß gegen die verordnete Schuldgesinnung. Man muss ergänzen: Die Offenlegung der Vertreibungsverbrechen verstößt offenbar auch gegen diesen Grundsatz und soll deshalb bekämpft werden.
Abdruck, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet.
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