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Nr. 25/2009 28. August 2009
Distanz zu Vertriebenen erneut offenbart
- Parteien antworten auf Fragen des BdV -
Rudi Pawelka, Bundesvorsitzender der Landsmannschaft Schlesien
Es war nichts anderes zu erwarten: In den wesentlichen Fragen bleiben die im Bundestag vertretenen Parteien - die Linke blieb wegen ihrer krassen Gegnerschaft ungefragt - gegenüber den Anliegen der Vertriebenen zumeist unverbindlich oder vertreten die altbekannten vertriebenenfeindlichen Thesen. Nur in einigen Aussagen kann man eine Nähe zu den Opfern der Vertreibung erkennen. Dabei befassten sich die vom BdV gestellten fünf Fragen mit mehr oder weniger als "weich" einzustufenden Themen. Fragen der Wiedergutmachung, z.B. die Entschädigung für geraubtes Eigentum oder für deutsche Zwangsarbeiter, sowie die volle Gewährung von Minderheitenrechten für die Deutschen in der Heimat und die Rückgabe von Beutekunst, waren nicht gestellt worden. Somit verblieben die Problembereiche Erinnerung, Kulturförderung, Spätaussiedler, Brückenfunktion der deutschen Volksgruppen in der Heimat und das Personenstandsrecht.
Zur Einrichtung der Stiftung "Flucht, Vertreibung, Versöhnung" ist es der SPD ein besonderes Anliegen, "die historischen Hintergründe bzw. Ursachen der Vertreibung" zu benennen und die Perspektiven der europäischen Nachbarstaaten einzubeziehen, die auch bei der personellen Besetzung des Stiftungsrats zu berücksichtigen seien. Es soll also aufgerechnet werden zwischen NS-Verbrechen und Taten anderer Staaten an Deutschen und außerdem sollen die Interessen der Nachbarländer Eingang finden. Die historische Wahrheit bleibt somit nicht das oberste Ziel. Genauso die Sicht der Grünen, die sich außerdem darum sorgen, dass die deutschen Verbrechen durch die Erinnerung an die Vertreibung und an deutsche Opfer in den Hintergrund geraten. Welchen Opfern die Sympathie der Grünen gilt, wird dadurch deutlich, dass sie von deutschen Verbrechen in ihrer Antwort sprechen, aber die Taten an Deutschen nur als Unrecht bezeichnen. Sie kündigen an, genau hinzuschauen, welchen Einfluss der BdV auf die inhaltliche Ausrichtung nehmen wird.
Von einem vernünftigen Ausgleich, des geschehenen Unrechts zu gedenken und die berechtigten Interessen unserer befreundeten Nachbarstaaten nicht zu verletzen, spricht die FDP. Eine Mitwirkung von Vertretern des BdV in der Stiftung wird als unerlässlich angesehen, dem Verband auch ein Vorschlagsrecht für die drei Mitglieder im Stiftungsrat zugestanden, ohne sich jedoch personell festzulegen. CDU/CSU hatten es bei dieser Frage leicht, denn sie unterstützen die Vertriebenen hier vorbehaltlos. Auf die von Spitzenpolitikern der Union immer wieder zu hörende These von Ursache und Wirkung, also die Entschuldigung der Vertreibung durch NS-Verbrechen, die in die Konzeption der Stiftung einfließen müsse, wurde in der Antwort verzichtet.
Für die SPD ist die Kulturpflege der Vertreibungsgebiete zwar ein Thema, jedoch bekennt sie sich zu der unter der rot-grünen Regierung vollzogenen Zäsur, die Vertriebene aus der Arbeit herausdrängte und dafür auf staatlich getragene Institutionen setzte. Während CDU/CSU und FDP sich für eine dauerhafte Absicherung der Förderung aussprechen, die Union dabei auch den Auftrag an das ganze Volk betont, wollen die Grünen wiederum genau hinschauen, was mit den öffentlichen Geldern geschieht. Spätaussiedler sehen die Grünen nur in Zusammenhang mit anderen Zuwandergruppen. Sie schließen "ein Zurück zu einer integrationspolitischen Bevorzugung von Spätaussiedlern" aus. Die besondere Verpflichtung nach Art. 116 Grundgesetz für Deutsche zählt demnach nicht.
Die SPD sieht die Aussiedlerproblematik schwerpunktmäßig als eine Frage der Integration wie bei Ausländern auch. Härtefälle beim Familiennachzug oder wie sie sich aus der Gesetzgebung ergeben, z.B. bei der Personengruppe der so genannten Wolfskinder, werden nicht angesprochen. Gleiches gilt auch für die FDP, die allerdings die besondere Behandlung von Aussiedlern im Rahmen der Integrationsangebote als berechtigt bezeichnet.
Gesetzliche Regelungen für Härtefälle werden dagegen von der CDU/CSU aufgegriffen, die auch Leistungen aus dem Fremdrentengesetz regelmäßig überprüfen will. Es ist sicher für die Betroffenen wohltuend, wenn die Union auf das besondere Schicksal der Deutschen in der ehemaligen Sowjetunion hinweist und die besondere Verantwortung des deutschen Staates für diese Menschen hervorhebt. Rechtlich bedeutsam ist dabei auch ihr Festhalten an dem Kriegsfolgenschicksal, während für die in der Heimat verbleibenden Volksgruppen Hilfen versprochen werden. Gefragt nach der Unterstützung der deutschen Volksgruppen in ihrer Brückenfunktion zu den östlichen Nachbarstaaten, bekennt sich die SPD zu einem Kulturaustausch und die grenzüberschreitende kulturelle Breitenarbeit bei Anerkennung der Rolle der deutschen Volksgruppen. Man fragt sich nur, warum es unter der rot-grünen Regierung erhebliche Einschnitte in diesem Bereich gegeben hat. Die Grünen erkennen die Existenz und die berechtigten Anliegen der deutschen Minderheit an. Sie fordern dabei eine konsequente Aussöhnungspolitik und sehen eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nicht mehr der Dominanz von Interessengruppen wie dem BdV unterliegen darf. Die FDP will die Brückenfunktion der deutschen Volksgruppen auch als Wegbereiter für freundschaftliche Beziehungen zu Nachbarstaaten verstanden wissen. Allein CDU/CSU wünschen den Ausbau grenzüberschreitender Kontakte mit den Deutschen Freundschaftskreisen, fordern dabei die Sicherstellung der Zuwendungen und eine weitgehende Mitwirkung der Betroffenen.
Verwirrend sind die Aussagen aller Parteien über eine bundeseinheitliche Regelung für personenstandsrechtliche Eintragungen für Vertriebene. Hier hatte ein Erlass von Innenminister Schäuble großen Unmut hervorgerufen, weil er den Ländern empfahl, für in den deutschen Ostgebieten geborene Deutsche nicht Deutschland als Geburtsland einzutragen, sondern Polen oder Russland, wenn die Geburt nach dem 2.8.1945 erfolgte. Die SPD hält diese Änderung für eine pragmatische Entscheidung, die auch außenpolitische Aspekte berücksichtigt, also die Interessen der Vertreiberstaaten. Die Grünen hatten sich mit dieser Frage noch nicht befasst und baten deshalb um nähere Erläuterungen, während die FDP das Thema als erledigt ansieht. Sie geht davon aus, dass bei Vertriebenen kein Geburtsstaat mehr eingetragen wird, lässt aber die Frage der nach dem 2.8.1945 Geborenen offen. Ausweichend auch die Antwort der Union, die darauf aufmerksam macht, dass das Melderecht keinen Einfluss auf den Status als Deutscher hat. Sie will die völkerrechtliche Position Deutschlands wahren sowie auf die Gefühle der Menschen Rücksicht nehmen. Eine sehr widersprüchliche Position. Wie kann man für einen in Breslau geborenen Deutschen als Geburtsland Polen eintragen aber gleichzeitig erklären, dass Breslau zu diesem Zeitpunkt nicht Ausland war. Hier wird auf den Gefühlen von Menschen herumgetrampelt und nicht Rücksicht genommen.
Es bleibt festzuhalten, dass die Parteien selbst bei den so genannten "weichen Themen", die die eigentlichen Kernfragen ausklammern, in unterschiedlicher Ausprägung Distanz zu den Vertriebenen halten. Teilweise war auch die Fragestellung des BdV nicht präzise genug. So konnte manchmal ins Unverbindliche ausgewichen werden. Trotz ihrer kritischen Haltung zu den Vertriebenen kann den Grünen eine bemerkenswerte Erkenntnis und Selbstkritik nicht abgesprochen werden, denn sie weisen darauf hin, dass in Teilen der westdeutschen Linken die Auffassung vorherrschte, die deutschen Opfer der Vertreibung seien eine gerechte Strafe für die Verbrechen der Nazis. Gerecht, so heißt es weiter, konnte man dies aber nur finden, wenn man Anhänger der Kollektivschuldthese war. Denn nach individueller Schuld und Verantwortung wurde von den Vertreibern ja nicht gefragt: Aus dieser Perspektive hatten die Vertriebenen sozusagen als Stellvertreter die Last der Schuld zu übernehmen.
Ob diese Aussagen für die Zukunft hoffen lassen, bleibt allerdings zu bezweifeln.
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