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der Landsmannschaft Schlesien - Nieder- und Oberschlesien e.V.
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Nr. 28/2009 29. September 2009
Die erste Botschaft ist: Schäuble nimmt seinen Erlass an die Länder zur Geburtsstaatenregelung nicht zurück. Danach bleibt es dabei, dass die Meldeämter als Geburtsstaat Polen oder Russland für Vertriebene eintragen sollen, wenn diese nach dem 2. 8. 1945 (Unterzeichnung Potsdamer Protokoll) in Ostdeutschland geboren wurden. In einem Schreiben an die Vorsitzenden der Landsmannschaften hatte der Innenminister aufgrund von Protesten darauf hingewiesen, dass die melderechtliche Praxis keine völkerrechtlichen Aspekte berühre. Die CDU/CSU hatte offenbar zur Beruhigung der Vertriebenen diese Aussage in ihr Regierungsprogramm aufgenommen, indem es jetzt heißt: „Wir werden bei der personenstands- und melderechtlichen Erfassung der Geburtsorte von Vertriebenen die völkerrechtliche Position Deutschlands wahren.“ Beides hilft in der Sache allerdings nicht. Wie Schäuble jetzt in dem Organ des BdV „Deutscher Ostdienst“ ausführte, sei es zu Missverständnissen gekommen. Da die Meldeämter bisher uneinheitlich verfuhren und teilweise auch bei Vertriebenen, die vor dem 2. 8. 1945 geboren wurden, als Geburtsland Polen oder Russland eingetragen hätten. Dies sei abzustellen gewesen. Außerdem hätte ausgeschlossen werden müssen, dass polnische Neusiedler in Deutschland als im Inland geboren registriert würden. Zu Letzterem merkte die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ an, dass niemand die polnischen Staatsangehörigen eingemeinden wolle.
Schäubles Argumentation kann nur als abwegig bezeichnet werden. Wer nach Völkerrecht nicht im Ausland geboren wurde, kann auch melderechtlich nicht als im Ausland geboren erfasst werden. Der Innenminister irrt aber auch in einem anderen Punkt. Er verwies in seinem o. a. angegebenen Artikel auf die Potsdamer Konferenz, die faktisch die Grenzlinie zwischen Polen und Deutschland festgelegt habe. Die Verträge von 1990 hätten darauf Bezug genommen. Dies ist nachweislich falsch. Der Grenzvertrag mit Polen beruft sich hinsichtlich der Grenzziehung nicht auf Potsdam, sondern auf den unter kommunistischen Staaten, der DDR und Polen, geschlossenen Görlitzer Vertrag von 1950. Dieses kommunistische Unrecht wurde bewusst übernommen, weil die Potsdamer Grenzziehung mittig der Oder verlief und damit der größte Teil Stettins mit westlichem Hinterland, das sich Polen gegen den Protest der Westmächte später angeeignet hatte, nicht einbezogen gewesen wäre. Schlamperei also auch hier.
Weil Schäuble stur bleibt, wollen dem Vernehmen nach unionsregierte Bundesländer reagieren. So kündigte Bayern, die bis zum 12. 8. 1990 in den deutschen Vertreibungsgebieten geborenen melderechtlich als im Inland geboren anzusehen. Ansonsten waren sich die Innenminister der Länder Union einig, dass jede Gemeinde selbst über die Änderung der Eintragung des Geburtsstaates entscheiden kann. Eine generelle Weisung an die örtlichen Ämter seitens der Innenminister gibt es nicht. Jeder einzelne Vertriebene muss sich nun selbst um eine Änderung bemühen, wenn als Geburtsstaat Polen oder Russland eingetragen wurde. Eine Zumutung und eine Fortsetzung des Wirrwarrs.
Rudi Pawelka
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