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Nr. 30/2009                                                                                                                                                  20. Oktober 2009

Werden wir alle zu Migranten?
Damian Spielvogel – Bundesgeschäftsführer der Landsmannschaft Schlesien e.V.

 

Der Begriff „Migrationshintergrund“ hat sich in den Medien und auch in der Alltagssprache stark verbreitet. Der Begriff „Menschen mit Migrationshintergrund“ wird verwendet, so könnte man annehmen, um den ungenauen Begriff „ausländische Mitbürger“, der streng genommen noch nie einen Sinn ergab, da Ausländer nicht Inhaber von Bürgerrechten und Bürger nicht „ausländisch“ sind, also ein Widerspruch in sich ist, zu umschreiben. Übrigens wird das Wort Migration von lateinischen migratio abgeleitet und bedeutet: „Wanderung“.

Wenn man die Definition, gemäß des Statischen Bundesamtes sich näher anschaut, dann kommen schon bei der Erstbetrachtung der Erklärung des Begriffes, gewisse Zweifel auf, denn ein Migrationshintergrund ist ein Ordnungskriterium der deutschen amtlichen Statistik zur Beschreibung einer Bevölkerungsgruppe, die aus seit 1950 eingewanderten Personen und deren Nachkommen besteht. Als Personen mit Migrationshintergrund werden wörtlich definiert: „alle nach 1949 auf das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Zugewanderten, sowie alle in Deutschland geborenen Ausländer und alle in Deutschland als Deutsche Geborenen mit zumindest einem nach 1949 zugewanderten oder als Ausländer in Deutschland geborenen Elternteil“  . Dieser Definition schloss sich auch eine Arbeitsgruppe der für die Integration zuständigen Minister der Länder im Jahr 2008 an.

Doch was bedeutet diese Grundformel in der statistischen Praxis?

Die Formel „Personen mit Migrationshintergrund“ bezeichnet somit ein Segment der Bevölkerung als Ausländer, gleichzeitig auch deutsche Staatsangehörige, damit sind die deutschen Aussiedler, die nach 1950 in die Bundesrepublik gekommen sind, und zwar vor oder nach  dem Fall des Eisernen Vorhangs, gemeint. Selbst die Aussiedler, die vor 1945 auf dem Gebiet des ehemaligen Deutschen Reiches geboren wurden und im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit waren, werden als „Migranten“ bezeichnet. Auch deutsche Volkszugehörige im Sinne des Art. 116 GG und § 6 BVFG, die sofort die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten haben, wenn sie in der Bundesrepublik Wohnsitz genommen haben, werden ebenfalls als „Migranten“ bezeichnet. Gleichwohl hatte diese aus vor allem jungen Deutschen bestehende Bevölkerungsgruppe ähnliche Probleme zu bewältigen wie Zuwanderer, die als Ausländer nach Deutschland gekommen waren z.B. das Problem der mangelhaften Beherrschung der deutschen Sprache. Dadurch, dass die Eingebürgerten (wie beispielsweise die volksdeutschen Aussiedler) in die Rubrik „Deutsche“ eingeordnet werden, kann das Phänomen der sog. Migrationsfolgen methodisch nicht angemessen erfasst werden.

Als rein statistische Kategorie sagt der Begriff weiterhin nichts über das subjektive Zugehörigkeitsempfinden einer Person zur deutschen oder einer ausländischen Kultur aus.

Das Statistische Bundesamt berief sich bei der Definition des Begriffs für den Mikrozensus 2005 seinerseits darauf, der Begriff sei „in Wissenschaft und Politik seit langem geläufig“ und werde „trotz seiner Sperrigkeit immer öfter verwendet.“ Er drücke aus, „dass zu den Betroffenen nicht nur die Zuwanderer selbst – d.h. die eigentlichen Migranten – zählen sollen, sondern auch bestimmte ihrer in Deutschland geborenen Nachkommen.“ Das Amt räumt allerdings ein, dass es schwierig sei, den Begriff „Menschen mit Migrationshintergrund“ trennscharf zu verwenden.

Gott sei gelobt, werden Flüchtlinge und Vertriebene, die vor 1949 im Gebiet der jetzigen Bundesrepublik ihren Wohnsitz nehmen mussten, wobei man auch hier zwischen deutschen Staatsbürger (aus den historischen ostdeutschen Gebieten) und Volkszugehörigen (aus den deutschen Siedlungsgebieten außerhalb der Reichsgrenzen) zu unterscheiden hätte, nicht als „Migranten“ bezeichnet. Aber vielleicht lässt sich noch das Statistische Bundesamt etwas einfallen lassen … schließlich wurde bereits der Begriff der „erzwungenen Wanderschaft“ irgendwann schon verwendet. Vielleicht wird dann die Rede von einer „erzwungenen Migration“ sein.

Seit dem Mikrozensus 2005 (der Mikrozensus ist eine statistische Erhebung, bei der im Gegensatz zur Volkszählung nur nach bestimmten Zufallskriterien ausgewählte Haushalte beteiligt sind.) ermitteln die Statistischen Landesämter und das Statistische Bundesamt indirekt Daten zum Migrationshintergrund. Grundlage dafür ist eine Änderung des Mikrozensusgesetzes von 2003, das die Aufnahme von Fragen zur Feststellung des Migrationshintergrundes in den Befragungen 2005 bis 2012 vorsieht. Konkret werden Angaben zur Zuwanderung, Staatsangehörigkeit und Einwanderung des jeweiligen Befragten sowie dessen Eltern erfragt. Somit, wie bereits ausgeführt, gehören auch Aussiedler und Spätaussiedler und deren Kinder zu den Personen mit Migrationshintergrund. So wurden aus deutschen Staatsangehörigen, die als deutsche Aussiedler in die Bundesrepublik gekommen waren, Migranten gemacht, deren Kind ebenfalls.

Im Jahr 2006 lebten nach dieser Definition 15,1 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland. Dies entspricht 19 % der Wohnbevölkerung (82 Millionen), davon hatten 10 % die deutsche und 9 % eine ausländische Staatsangehörigkeit. Die beiden größten Migrationsgruppen, gemäß der Definition, sind demnach die Aussiedler und Spätaussiedler und die Türkeistämmige.

 

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