ps Pressedienst Schlesien
Presseinformationen
der Landsmannschaft Schlesien - Nieder- und Oberschlesien e.V.
Bundesgeschäftsführung:
Dollendorfer Str. 412, 53639 Königswinter, Tel.: (02244) 9259-0, Fax: (02244)
9259-290
Nr. 03/2010 23. Februar 2010
Kompromiss der Koalition mit BdV
- Vormundschaft über Stiftungsrat bleibt -
Rudi Pawelka, Bundesvorsitzender der Landsmannschaft Schlesien
Lange wurden die Vertriebenen hingehalten. Darf die Präsidentin des BdV nun in den Stiftungsrat der Stiftung „Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ einziehen oder nicht? Steinbach missfällt den Polen und seinen Fürsprechern in Deutschland. Zuletzt blockierte der neue Außenminister Westerwelle ihren Einzug in das Gremium, ganz im Stile seines Übervaters Hans-Dietrich Genscher, des großen Wohltäters Polens und anderer Vertreiberstaaten. Den Empfindlichkeiten und Wünschen des Nachbarlandes in jedem Fall den Vorzug zu geben vor den Anliegen der eigenen Staatsbürger, das gilt deshalb auch jetzt. Nur dies, so Westerwelle, dient der Versöhnung. Eigene Beiträge hierzu auch in Polen einzufordern, kommt ihm dabei nicht in den Sinn. Wohin wir mit dieser falsch verstandenen Verständigungspolitik gekommen sind, einer Politik, die immer nur gibt, aber nie etwas einfordert, zeigt der Vorgang um die Besetzung des Stiftungsrats. Die polnischen Forderungen werden immer dreister und machen selbst keinen Halt vor eigentlich unwichtigen Fragen. Deutsche Politiker haben letztlich dafür gesorgt, dass immer wieder neuer Zwist aufbricht, denn Polen weiß um die Seelenlage der Deutschen und nutzt diese zu seinem Vorteil.
Früh hatte sich Westerwelle festgelegt. Schon während seines Antrittsbesuchs in Warschau versicherte er dort, sein Veto gegen Frau Steinbach einzulegen. Damit war klar, dass er davon nicht mehr abgehen würde. Die CDU/CSU widersprach zwar, allerdings nicht mit der Geschlossenheit, die zu beeindrucken vermochte. Der BdV legte deshalb der Bundesregierung einen Forderungskatalog vor, als Gegenleistung für einen Verzicht der BdV-Präsidentin. Mit ihrem Rückzug sollte der Regierung eine Abstimmung über die Personalie erspart und ein Koalitionsstreit vermieden werden. Am 11. Februar einigten sich die Spitzen von CDU/CSU und FDP auf einen Kompromiss, den beide Seiten als Erfolg einstuften, ebenso der BdV.
Polen und sein Unterstützer Westerwelle konnten sich damit mit ihrer Forderung durchsetzen, denn die ungeliebte Frau wird nicht im Stiftungsrat sitzen. Die vom BdV-Präsidium geforderten Gegenleistungen wurden teilweise erfüllt, in dem zentralen Punkt jedoch nicht. Die Herauslösung der unselbständigen Stiftung „Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ aus der Trägerschaft der Stiftung „Deutsches Historísches Museum“ (DHMG) erfolgt nicht. Damit bestimmt die Politik über die inhaltliche Ausgestaltung des Dokumentationszentrums, gleichgültig, was der Stiftungsrat mehrheitlich beschließt. Auch die Forderung nach Streichung der Zweistufigkeit von Benennung und Bestellung der Stiftungsratsmitglieder, jede Institution sollte die ihr zustehenden Plätze selbst besetzen können, wurde verweigert. Zwar soll jetzt nicht mehr die Bundesregierung über die personellen Vorschläge entscheiden, sondern der Bundestag; ob dies eine Verbesserung ist, bleibt zu bezweifeln, denn die Mehrheiten im Parlament werden von den Parteien gebildet, die die Regierung tragen. Die gesamte Opposition befürwortet im Übrigen die Stiftung nicht, so dass über sie keine Mehrheit zu beschaffen ist. Wenn dem BdV nunmehr sechs statt drei Vertreter im Stiftungsrat zugestanden werden, beeinflusst dies kaum die Mehrheitsbildung, weil das Gremium von 13 auf insgesamt 21 Mitglieder aufgestockt wird, also andere Institutionen fünf weitere Personen entsenden dürfen. Einziger Vorteil für die Vertriebenen dürfte sein, dass mehr Vertreibungsregionen widergespiegelt werden können. Die Koalition erfüllte zwar auch nicht den Wunsch, die gesamte Fläche des Deutschlandhauses zur Verfügung zu stellen, sagte aber eine Vergrößerung von 2250 qm auf 3000 qm zu. Die Anbindung des Lastenausgleichsarchivs in Bayreuth soll nicht erfolgen, dafür aber werden bestimmte Unterlagen, u. a. Erlebnisberichte und Lebensbeschreibungen digitalisiert und in die Ausstellung integriert.
Als Ergebnis bleibt festzuhalten: Die Vertriebenen bleiben unter Vormundschaft. Man verweigert ihnen Selbstverständliches, nämlich das von politischen Vorgaben freie, unverfälschte Gedenken an Millionen Tote und Entrechtete, was bei anderen Opfergruppen unumstritten ist. Der Bundestag bestimmt, wen der BdV in den Stiftungsrat entsenden darf.
Die Stiftung selbst bleibt als unselbständige Stiftung unter dem Dach des DHMG, dessen Präsident nach dem Gesetz ein Vetorecht gegen Entscheidungen des Stiftungsrats hat. Ein ausschließlich aus Politikern besetztes Kuratorium überwacht seinerseits den Präsidenten. Durch diese Konstellation bleibt sichergestellt, dass außenpolitische Rücksichtnahmen gewahrt werden und die Unterordnung der historischen Wahrheit unter diesen Leitgedanken zu befürchten ist. Wir kennen dieses Prinzip aus verschiedenen Projekten und in Institutionen, letztlich auch im Schlesischen Museum zu Görlitz. Das Misstrauen gegenüber den Vertriebenen, schon in der Kulturpflege tragendes Element, greift auch hier. Zugeständnisse an den BdV, mehr Sitze im Stiftungsrat oder die Vergrößerung der Ausstellungsfläche, sind dagegen Marginalien, die im Kern nichts ändern. Die Politik will keinen Opferkult für die Vertriebenen, der an der deutschen Täterrolle kratzt. Entsprechend wird damit zu rechnen sein, dass die Ausstellung viele Leerstellen zeigt, Verbrechen anderer Länder - wie üblich - relativiert oder verschweigt und damit die Geschichte verfälscht. Die Würde unschuldiger Opfer bliebe damit auf der Strecke. Das DHMG hat 2009 mit seiner katastrophalen Ausstellung „Deutsche und Polen“ ein schlimmes Beispiel für Geschichtsklitterung gegeben. Wenn es jetzt Verantwortung für das Dokumentationszentrum übertragen bekommt, fragt man sich, ob nicht der Bock zum Gärtner gemacht wurde.
Nach alledem bleibt als Resümee, dass es einige Zugeständnisse an den BdV gibt, die aber das Dilemma der Vertriebenen nicht beheben. Was nutzt eine vergrößerte Ausstellungsfläche, wenn der Inhalt nicht stimmt? Die Vertriebenen sollten besser keine hohen Erwartungen an das Dokumentationszentrum stellen, die Enttäuschung könnte sonst zu groß sein.
Abdruck, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet.
Belegexemplar erbeten. Erscheint nach Bedarf.