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Nr. 05/2010                                                                                                                                                  25. März 2010

Hoffnung „Europa“ hat enttäuscht

- Europäische Rechtsgemeinschaft nicht für Vertriebene -

Rudi Pawelka, Bundesvorsitzender der Landsmannschaft Schlesien

 

Wenn Politiker zu Vertriebenen sprachen, hatten sie es über Jahrzehnte leicht, die Lösung offener Fragen mit Hinweis auf den kommunistischen Machtblock auf spätere Zeiten zu verschieben. Dabei fiel es kaum auf, dass weder Forderungen erhoben noch Rechte eingefordert wurden. Auch gegenüber westlichen Ländern war die Frage der Vertriebenen nie ein Thema.

Nach dem Zusammenbruch der östlichen Regime war plötzlich Europa das Zauberwort. In dem geeinten Europa sollten Grenzen keine Rolle mehr spielen, dann sollten auch die Vertriebenen zu ihrem Recht kommen. Auf Europa vertröstete Ex-Kanzler Kohl auch die Schlesier als er sich 1985 an dem Motto des Deutschlandtreffens „Schlesien bleibt unser“ rieb. Nach seiner Intervention wurde das Motto geändert. „Schlesien bleibt unsere Zukunft - im Europa freier Völker“, hieß es jetzt, eine Aussage, die auch der FDP-Partner unter Genscher als unverfänglich mittragen konnte.

Dass man mit dem Wort Europa nur eine Beruhigungspille verabreichte, um die Vertriebenen zu besänftigen, stellte die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) schon in einem Kommentar (10.05.2004) auf der ersten Seite fest. Danach war es stets eine Illusion zu meinen, man werde das Recht auf die Heimat jemals umfassend verwirklichen können oder zumindest eine angemessene Entschädigung erreichen. Die Zeitung bezeichnete dies als Irrglaube, der von manchen Politikern auf fahrlässige Weise genährt und dem sich Vertriebene und ihre Funktionäre gerne hingaben. Allein dabei blieb es nicht. Deutsche Politiker störte es nicht, als das neue EU-Mitgliedsland Polen kurz vor seinem Beitritt in einem fast einstimmigen Parlamentsbeschluss zum Vermögen der deutschen Vertriebenen feststellte, die damit zusammenhängenden Fragen seien abschließend geregelt. Europäische Gerichte dürften sich damit nicht befassen. Man nahm auch keinen Anstoß daran, dass in dem Beschluss nach alter kommunistischer Lesart von „wiedergewonnenen Gebieten“ und „ehemaligen Umsiedlern“ gesprochen wurde. Die FAZ sah darin eine erstaunliche Ignoranz, die außer Acht lässt, dass Polen Mitglied des Europarates ist und damit der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Rechtsprechung des Straßburger Gerichtshofes unterliegt. Die Zeitung beklagte, dass Polen es nicht verinnerlicht hat, jetzt zur europäischen „Werte- und Rechtsgemeinschaft“ zu gehören. Gleiches gilt für die Tschechische Republik, die noch am Vorabend des Beitritts zur EU den ehemaligen Staatschef Benés, verantwortlich für die verbrecherischen „Benés-Dekrete“, für seine Verdienste ehrte.

Es fällt auf, so die FAZ in ihrem damaligen Leitkommentar, dass deutsche Menschenrechtsaktivisten sich stets energisch für ein Rückkehrrecht von Palästinensern, Albanern und Zyprern einsetzten, aber keinen Gedanken daran verschwendeten, wie die große zivilisatorische Wunde der Vertreibung von Landsleuten geheilt werden könnte. Hierzu fiel vielen Politikern nur ein, dass das Leid der Deutschen in einen Kontext zu stellen sei. Und der Kontext ist für sie, die Vertreibung als Kriegsfolge anzusehen und wie es Kanzlerin Merkel immer wieder betont, Ursache und Wirkung zu berücksichtigen. Sicher missachtet diese Argumentation das Völkerrecht, die Geschichte kennt hierfür auch kein Beispiel, dennoch wird diese angebliche Kausalität immer wieder hergestellt. Sie ist zwar abwegig, aber gleichermaßen bequem, weil man damit den Landraub und die Vertreibung als natürliche Reaktion hinnehmen kann, ohne sich mit den Ländern, die diese Verbrechen zu verantworten haben, auseinandersetzen zu müssen, geschweige die deutschen Opfer zu vertreten. Merkel ging inzwischen so weit, das Fehlurteil von Straßburg gegen die Vertriebenen gemeinsam mit dem polnischen Ministerpräsidenten Tusk zu begrüßen.

Im November 2004 forderte der damalige bayerische Ministerpräsident Stoiber die Tschechische Republik zu einer versöhnenden Geste gegenüber den Sudetendeutschen auf, ihre ausgestreckte Hand zu ergreifen und den direkten Dialog zu beginnen, um dabei alle offenen Fragen zu behandeln, von der Aufhebung der Benés-Dekrete bis zu materiellen Fragen (Meldung FAZ 04.11.2004). Prompt widersprach ihm Frau Merkel als CDU-Vorsitzende. Während eines Besuchs in Prag, so meldete der „Kölner Stadtanzeiger“ am 05.11.2004, wollte sie „Stoibers Forderung nach einem direkten Dialog der tschechischen Regierung mit den Sudetendeutschen nicht ausdrücklich unterstützen“. Gleichzeitig widersprach sie auch Vertriebenenfunktionären der eigenen Partei. Sie habe gegenüber tschechischen Politikern sehr deutlich gemacht, zitiert die Zeitung, dass sie Eigentumsklagen von Vertriebenen nicht unterstütze. Diese Unterstützung gibt es allerdings auch bei anderen Fragen nicht. Versprechungen Polens aus dem Nachbarschaftsvertrag von 1991 sind bis heute Versprechungen geblieben. Die deutsche Regierung mahnt die Umsetzung nicht an. „Die Berliner Regierung interessiert sich nicht für das Schicksal der Vertriebenen“ resümierte die FAZ deshalb schon am 10.05.2004. Und unter Hinweis auf die Deutschen, die noch in der Heimat leben, fügte sie hinzu, die Regierung nehme nicht zur Kenntnis, dass in vielen Städten und Dörfern des Ostens immer noch Deutsche leben. Daran hat sich bis heute nichts geändert. Was in Europa zum Standard des Minderheitenrechts gehört, ist in Polen noch nicht im Ansatz umgesetzt, weder die Zweisprachigkeit in Behörden in traditionellen Heimatgebieten der Deutschen, noch die Einrichtung deutscher Schulen und Kindergärten oder zweisprachige Orts- oder Straßenschilder. Wie schwer Fortschritte bei der von überheblichem Nationalstolz geprägte polnische Bevölkerungsmehrheit zu erreichen sein werden, zeigen immer neue Beispiele. Als vor kurzem ein führender Vertreter der deutschen Volksgruppe in Oberschlesien auf seinem Grundstück ein zweisprachiges Straßenschild aufstellte, schlugen die Wellen hoch. Für den staatlichen polnischen Fernsehsender war dies ein Ereignis, das in der Hauptnachrichtensendung breit ausgewalzt wurde, und zwar mit sehr negativer Tendenz. Wie Minderheitenrechte in Europa verwirklicht sind, lässt sich anhand vieler Beispiele studieren. Am 12./13. März tagte die Europäische Union der Flüchtlinge und Vertriebene (EUFV) im Plenarsaal des Südtiroler Landtags in Bozen. Der deutschsprachige Parlamentspräsident, ein Fraktionsvorsitzender und der italienischsprachige Bürgermeister zeigten in ihren Grußworten, dass es einen beachtenswerten Konsens zwischen den Volksgruppen gibt, das Autonomiestatut also nicht nur auf dem Papier steht. In den Ausführungsbestimmungen heißt es u. a., dass in Südtirol die deutsche Sprache der italienischen Sprache gleichgestellt ist. In Ausführung dieses Dekrets findet man z. B. am Gebäude der Landesverwaltung den Hinweis, dass der Bürger sich gegenüber der Behörde sowohl der deutschen als auch der italienischen Sprache bedienen darf, und die Beamten jeweils in der gewünschten Sprache das Gespräch zu führen haben. Dem Bürger wird versprochen, dass Bedienstete disziplinarrechtlich bestraft würden, wenn sie sich nicht daran hielten.

Die deutschen Südtiroler haben sich ihre Rechte in den 1960er Jahren auch unter Anwendung von Gewalt erkämpft. Die Deutschen haben geglaubt, im vereinten Europa wäre die Verwirklichung der Minderheitenrechte selbstverständlich. Die Praxis hat allerdings gezeigt, Europa allein bringt es nicht, wenn Rechte nicht eingefordert werden. Polen setzt sich vehement für die polnische Minderheit in Weißrussland, ebenso in Litauen und für Polen in Deutschland ein. Bei der deutschen Regierung fehlt es an diesem Engagement. Die bedrängten Menschen werden von ihr im Stich gelassen.

 

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