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der Landsmannschaft Schlesien - Nieder- und Oberschlesien e.V.
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Nr. 06/2010 15. April 2010
Europäische Vertriebene sind vereinigt
- Gemeinsame Initiative an die EU vorgelegt -
Rudi Pawelka, Bundesvorsitzender der Landsmannschaft Schlesien
Für die deutsche Politik ein Ärgernis, für die BdV-Spitze deshalb auch unakzeptabel: Die Europäische Union der Flüchtlinge und Vertriebenen (EUFV), der Zusammenschluss von Verbänden aus allen europäischen Vertreibungsgebieten. Über Jahrzehnte verschwendeten die Vertriebenen in Deutschland kaum einen Gedanken an die europäische Dimension dieses Verbrechens. Dabei musste spätestens in den 1970er Jahren klar sein, dass deutsche Regierungen nicht vorhatten, Rechte der deutschen Vertriebenen einzufordern. In seiner Rede zum Tag der Heimat in Berlin 2008 hatte Ex-Innenminister Schäuble diese Position auch deutlich ausgesprochen. „Erst als wir verstanden hatten, dass wir auf die völkerrechtswidrigen Vertreibungen keine Forderungen begründen durften, konnten die Erinnerungen der Vertriebenen ihren Platz bekommen“. Kanzlerin Merkel hat in verschieden Reden in der letzten Zeit die Vertreibung der Deutschen als Kriegsfolge oder als Folge des furchtbaren Unrechts nationalsozialistischer Gewaltherrschaft (These von Ursache und Wirkung) bezeichnet. Wiederholt wurde in den Schlesischen Nachrichten ausgeführt, dass diese Ansicht abwegig ist, weil es in der Geschichte kein Beispiel dafür gibt und die Vertreibung zudem ein Verbrechen gegen das Völkerrecht und gegen die Menschlichkeit darstellt und keine normale Kriegsfolge. Die deutsche Politik ist dagegen allein darauf ausgerichtet, Schuld abzutragen und dies auf Kosten deutscher Opfer. Ansprüche zu stellen oder ungelöste Fragen überhaupt zur Sprache zu bringen, stören dabei. Diese Sicht haben sich offenbar auch Vertreter des BdV zu Eigen gemacht. Gutes Einvernehmen mit der Regierung ist ihnen offenbar wichtiger, als die Vertretung von Satzungszielen.
Durch das Schicksal anderer europäischer Vertriebener wird klar, dass Vertreibungen stets andere Ursachen haben, nämlich: Nationalismus, Rassismus oder – wie im Fall der Sowjetunion – Imperialismus. In anderen Ländern wird das Problem der Vertreibung deshalb anders gesehen als in Deutschland. Ein europäischer Schulterschluss mit den Schicksalsgefährten aus den anderen Ländern ist aus alledem eine viel versprechende Perspektive. Eine Perspektive, die vor allem die Blockade in der deutschen Politik lösen kann. Was wir brauchen, ist deshalb eine Diskussion auf der Ebene Europa. Um diese Gespräche anzustoßen, hat die EUFV am 20. Februar 2010 einen Antrag an den Präsidenten der Europäischen Kommission José Manuel Duráo Barroso auf Einrichtung einer „Ständigen Kommission“ bei der Europäischen Kommission gestellt. Das Gremium soll sich mit den die Vertriebenen betreffenden Rechtsverletzungen und Diskriminierungen befassen und dienliche Lösungen zur Beilegung der noch offenen Streitfragen erarbeiten. Nach dem EU-Statut haben europäische Vereinigungen das Recht auf Einsetzung einer „Ständigen Kommission“, wenn sie in mindestens drei EU-Mitgliedsstaaten vertreten sind und ein Anliegen gegeben ist, das als Problem in diesen Ländern besteht. Nach der Kommission muss sich das Europäische Parlament mit dem Antrag befassen. Im Fall der Ablehnung kann vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg geklagt werden. Allgemein wird davon ausgegangen, das der Antrag am Ende nicht abgelehnt, sondern nur verzögert werden kann. Verschiedene Länderregierungen, aber auch Gruppen von Abgeordneten des EU-Parlaments, haben bereits Unterstützung signalisiert. Unsere europäischen Freunde sind allerdings skeptisch, was die Bundesregierung betrifft, denn sie lesen im Ausland auch, was deutsche Kanzler in Warschau oder anderenorts äußern. Sie rechnen deshalb mit Widerstand auch deutscher Parlamentarier in Brüssel, der nur mit europäischer Solidarität überwunden werden kann.
Die EUFV ist inzwischen gut aufgestellt, denn ihr gehören Organisationen an, die alle großen Vertreibungsgebiete vertreten. So sind heute Mitglied: Verbände aus Finnland, Zypern, Italien, Österreich, Deutschland, Ungarn, der Ukraine und aus Polen. Der polnische „Verband der Vertriebenen aus den Ostmarken der Republik Polen“ wurde erst durch Beschluss der Generalversammlung der EUFV am 13. März 2010 aufgenommen, nachdem er sich bereits zwei Jahre um die Mitgliedschaft beworben hatte. Grund für die Verzögerung war eine Satzungsbestimmung dieser Organisation in der es hieß, man wolle die Wahrheit verbreiten über die Bedrohung durch Ansprüche der früheren Bewohner auf Rückerstattung des Eigentums in den wiedereroberten Gebieten. Inzwischen wurde diese Passage gestrichen und ersetzt durch Aussagen, die auf eine Wiedergutmachung von Ungerechtigkeiten für Vertriebene abzielt. Das neue Statut wurde am 1. April 2009 beim Amtsgericht Katowitz eingetragen. Der Beitritt der polnischen Organisation erfolgte auch im Interesse der polnischen Regierung, dies war aus verschiedenen Hinweisen zu entnehmen. Die Problematik, die sich aus dem Beitritt dieser Mitgliedschaft ergibt, wurde innerhalb der EUFV intensiv diskutiert. Allen war klar, dass aus dem Osten vertriebene Polen heute in den Häusern vertriebener Deutscher wohnen. Es wird darauf ankommen, wie die polnischen Vertreter sich künftig verhalten, ob sie sich einsetzen auch für eine Wiedergutmachung für Deutsche. Würde dies verweigert, läge ein Verstoß gegen das Statut der EUFV vor, was ein Ausschlussgrund wäre.
Politisch ist die Mitgliedschaft der Vertreter aller Verbände der europäischen Vertreibungsgebiete von unschätzbarem Wert. Es ist das Signal dafür, dass keine Volksgruppe ausgegrenzt wird. Den Heimatländern dieser Vertriebenen wird es auf jeden Fall leichter fallen, die Initiative der EUFV zu unterstützen. Leider haben die BdV-Spitze und einige Landsmannschaften sich bisher einem Beitritt verweigert und zwar mit vorgeschobenen Argumenten, aber auch mit falschen Tatsachenbehauptungen. Dies zeigte Wirkung, sogar bis in den Südtiroler Landtag, der vor etwa zwei Jahren daraufhin einen Abgrenzungsbeschluss zur EUFV fasste. Unsere Aufklärungsarbeit bewirkte aber inzwischen, dass Generalrat und Generalversammlung in den Plenarsaal des Südtiroler Landtags zu Tagungen am 12. und 13. März 2010 eingeladen wurden. Grußworte an die Versammlungen richteten der Landtagspräsident, ein Fraktionsvorsitzender und der Bürgermeister der Stadt Bozen.
Es ist innerhalb der deutschen Vertriebenenverbände auffällig, dass vor allem von den Führungskräften Widerstand gegen die EUFV geleistet wird, die in besonderer Abhängigkeit von der Politik stehen. Dies ist für die Mitglieder, aber auch für das gesamte Anliegen schädlich. Dem Antrag an die EU wurden Dossiers über die von der EUFV vertretenen Vertreibungsgebiete mit Kartenmaterial beigefügt. Es gibt deshalb Lücken. Schlesien und Ostpreußen sind erfasst, das Sudetenland nur deshalb, weil die Sudetendeutsche Landsmannschaft Österreich und der Landesverband Baden-Württemberg Mitglieder sind. Schmerzlich ist die Ausklammerung Pommerns für die pommerschen Landsleute. Nachdem die Landsmannschaft sich noch am Anfang an Zusammenkünften beteiligt hatte, stellte sie diese Tätigkeit ohne Angabe von Gründen ein, nachdem ein neuer Vorsitzender ins Amt kam. Erfreulich ist, dass sich inzwischen auch Widerstand gegen die Linie einiger Landsmannschaften und der BdV-Spitze regt. So hat Nordrhein-Westfalen als größter BdV-Landesverband am 27. März 2010 mit sehr großer Mehrheit den Beschluss gefasst, den Antrag der EUFV an die EU zu unterstützen und die Bundesregierung aufgefordert, dieses Anliegen ebenfalls zu unterstützen und ihre Obhutspflicht gegenüber den Vertriebenen zu erfüllen.
Die EUFV hat allein durch die Vereinigung von Vertriebenenverbänden aus allen europäischen Vertreibungsregionen Großes geleistet. Sie hat darüber hinaus Aufmerksamkeit und Ansehen in vielen Ländern erworben und nun ein Projekt auf den Weg gebracht, das die Vertriebenenproblematik auf eine neue Ebene hebt. Eine Hoffnung, die uns in Deutschland aus der Erstarrung bringen kann.
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