ps    Pressedienst Schlesien

Presseinformationen der Landsmannschaft Schlesien - Nieder- und Oberschlesien e.V.

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Nr. 12/2010                                                                                                                                                  17. Juni 2010

Aufruf zur Treuespende

Liebe Landsleute!

Im September wird das Land Niedersachsen mit uns zusammen das 60-jährige Bestehen der Patenschaft über die Landsmannschaft Schlesien in Hannover feiern. Ein solches Jubiläum zeigt, dass die vertriebenen Schlesier Anliegen vertreten, die auch heute aktuell sind. Da über Jahrzehnte sehr viel Stimmung gegen die Vertriebenen gemacht wurde, haben weite Bevölkerungskreise kaum noch Vorstellungen über die Geschehnisse am Kriegsende.

Wir sind es unseren Landsleuten schuldig, dass wir an ihr Schicksal erinnern. Dabei denke ich vor allem an die Menschen, die in Lagern gequält wurden oder bei Flucht und Vertreibung ihr Leben lassen mussten. Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass Erlebnisse aus den Kinderjahren sich bei einem nicht geringen Prozentsatz heute im Alter in Krankheiten niederschlagen. Um so mehr ist es nötig, das Thema in die Öffentlichkeit zu bringen.

Es gibt aber auch noch andere Wunden zu heilen, deshalb müssen wir eine Reihe offener Fragen ansprechen.

Wir wollen auch das kulturelle Erbe Schlesiens als bedeutende deutsche Kulturlandschaft pflegen, ohne die wir Deutsche um vieles ärmer würden.

Ende Mai hat der Bundesvorstand beschlossen, auch 2011 wieder ein Deutschlandtreffen in Hannover zu veranstalten. Auch dies wird uns viel abverlangen. Damit wir die an uns gestellten Anforderungen erfüllen können, brauchen wir die Mithilfe der treuen Schlesier. Deshalb bitte ich Sie um Ihren Beitrag und Ihre persönliche Spende für die Landsmannschaft.

Schlesien Glückauf!

Rudi Pawelka

Bundesvorsitzender

Wir erbitten Ihre stets dringendste benötigte Zuwendung auf das Konto bei der Niederschlesischen Sparkasse Görlitz,

Kto. Nr. 40 410, BLZ 850 501 00 Selbstverständlich werden auf Wunsch Zuwendungsbestätigungen ausgestellt.

 

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Abdruck, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet. Belegexemplar erbeten. Erscheint nach Bedarf.