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der Landsmannschaft Schlesien - Nieder- und Oberschlesien e.V.
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Nr. 13/2010 01. Juli 2010
Anerkennung von Unrecht moralisch?
- Einsatz für Menschenrechte wird diffamiert -
Rudi Pawelka, Bundesvorsitzender der Landsmannschaft Schlesien
Um einen deutschen Politiker in Misskredit zu bringen, ja in die nationalistische Ecke zu stellen, bedarf es nicht viel. Es genügt, jemandem ein Kainsmal aufdrücken zu können, wenn man ihm Äußerungen vorhält, die in anderen Ländern völlig normal und dort bei allen politischen Kräften üblich sind. Die Anerkennung bzw. Nichtanerkennung der Oder-Neiße-Linie gehört zu diesen Themen. Polnische Politiker, unterstützt von ihren deutschen Mitstreitern, meinten noch im Frühjahr mit einem Totschlagargument, vergleichbar mit der Nazikeule, die BdV-Präsidentin Erika Steinbach aus dem Stiftungsrat der Stiftung „Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ fernhalten zu können, nämlich mit dem Argument, sie habe 1990 gegen den Grenzbestätigungsvertrag mit Polen gestimmt. Hierdurch habe sie sich als ungeeignet für die Position in der Stiftung erwiesen. Selbst in der Diskussion um das Amt des Bundespräsidenten glaubte die Berliner Schriftstellerin Daniela Dahn, ehemals in der DDR-Bürgerrechtsbewegung „Demokratischer Aufbruch“ aktiv und später mit verschiedenen Literaturpreisen ausgezeichnet (Fontane-Preis, Berlin-Preis, Tucholsky-Preis, Louise Schroeder-Medaille, Börne-Preis), den Kandidaten Gauck in die rechte Ecke stellen zu können, indem sie ein ihm zugeschriebenes Zitat zur Grenzanerkennung präsentierte: „Man sollte nicht einfach hinnehmen, dass Gauck ein Mann der Versöhnung und des Ausgleichs ist, sondern dass zum Beispiel im Schwarzbuch des Kommunismus sein Nachwort liest und sieht, dass er unter den Verbrechen des Kommunismus die Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze mit aufzählt (Sendung WDR 5 am 26.06.2010, Hallo Ü-Wagen, 11.00 – 1300 Uhr; wiedergegebenes Zitat mit sprachlichen Mängeln).
In der Tat hatte Gauck sich in einem 1998 herausgegebenen Nachwort zum „Schwarzbuch des Kommunismus“ mit der Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze durch das DDR-Regime auseinandergesetzt. Er schrieb: „Unbeliebt machten sich die Kommunisten auch, als sie Stalins Territorialforderungen nachgaben, die Westverschiebung Polens und damit den Verlust der deutschen Ostgebiete guthießen. Einheimischen wie Vertriebenen galt der Verlust der Heimat als grobes Unrecht, das die Kommunisten noch zementierten, als sie 1950 die Oder-Neiße-Grenze als neue deutsch-polnische Grenze anerkannten“. Gauck schilderte hiermit die ganz überwiegende Meinung von Politik und Bevölkerung zur damaligen Zeit. So hieß es in Adenauers Regierungserklärung vom 20.09.1949, man werde sich niemals mit der Grenzziehung abfinden und seine Rechtsansprüche bis zu einem Friedensvertrag aufrechterhalten. Der SPD-Vorsitzende Kurt Schumacher stellte sich hinter diese Forderung und erklärte auf dem Bundesparteitag 1950 in Hamburg: Das Territorium, auf das sich die Wiedervereinigung erstrecke, sei ein Gebiet, das weit über die Grenzen der Bundesrepublik hinausgehe; es umfasse die sowjetische Besatzungszone, Berlin, die Gebiete östlich der Oder und Neiße und das Saargebiet. Es ist belegt, dass deutsche Politiker nicht allein standen, sondern von den Westmächten unterstützt wurden. Der amerikanische Außenminister George Marshall forderte sogar die Revision zugunsten Deutschlands. So war dann auch die Reaktion des Deutschen Bundestages auf den Grenzvertrag zwischen der DDR und Polen mit Ausnahme der Kommunisten einhellig. Am 13.06.1950 lehnte der Bundestag das Görlitzer Abkommen ab, nachdem Kanzler Adenauer es als null und nichtig erklärt hatte und versicherte, dass die deutsche Regierung sich als Sprecherin des deutschen Volkes niemals mit der allen Grundsätzen des Rechts und der Menschlichkeit widersprechenden Wegnahme dieser rein deutschen Gebiete abfinden werde.
Dass der Konsens der demokratischen Parteien noch bis tief in die 1960er Jahre anhielt, belegen Äußerungen führender SPD-Politiker wie die von Willy Brandt, der 1963 den Schlesiern versicherte: „Verzicht ist Verrat, wer wollte des bestreiten. Das Recht auf Heimat kann man nicht für ein Linsengericht verhökern. Niemals darf auf dem Rücken der aus ihrer Heimat vertriebenen oder geflüchteten Landsleute Schindluder getrieben werden“.
Es ist bemerkenswert , dass Gauck in seinem Nachwort keineswegs eigene Bewertungen über den Görlitzer Vertrag vornahm, sondern lediglich die damals vorherrschende Auffassung wiedergab. Aber selbst das genügt anscheinend heute, um in ein schiefes Licht gerückt zu werden. Wie der Kandidat selbst zu der Frage des Verzichts auf die Gebiete östlich von Oder und Neiße steht, ließ er in seinen Ausführungen völlig offen. Dennoch forderte die Schriftstellerin Dahn, dass er sich von seinen Äußerungen, die Situationsbeschreibung über die damalige Zeit, distanzieren müsse. Die Forderung einer ehemaligen DDR-Dissidentin, die im Übrigen auch deshalb mit Gauck hadert, weil sie meint, dieser habe sich in der Aufbruchzeit nicht genügend engagiert, mutet eher skurril an, als ernst zu nehmend.
Um auf die eingangs getroffene Feststellung zurückzukommen: In keinem anderen Land der Welt wäre die Diskussion so verlaufen wie in Deutschland. Undenkbar, jemand würde dort an den Pranger gestellt, der für selbstverständliche eigene Interessen eintritt. Niemand kann erwarten, dass die Opfer der Vertreibung, eines in dieser Form beispiellosen Verbrechens, diesen Unrechtsakt freiwillig absegnen können. Mit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag, ergänzt durch den Grenzbestätigungsvertrag mit Polen, haben deutsche Politiker 1990 die territoriale Frage in ihrem Sinn erledigt, dazu das Grundgesetz in wesentlichen Teilen geändert und auch Positionen gestrichen, die bis dahin als unveränderbar galten. Die organisierten Vertriebenen haben hiergegen protestiert. Sie sahen sich zu Recht übergangen, denn hinter ihrem Rücken wurde Schindluder getrieben. Kein Wort fiel mehr über das Heimatrecht, über die Vernichtung ihrer jahrhundertealten Kultur, kein Wort über die an ihnen begangenen Verbrechen. Sie schmerzt insbesondere, dass noch nicht einmal verabredet wurde, Gedenkstätten an ehemaligen Todeslagern für Deutsche einzurichten (Lamsdorf ist als Ausnahme später erstritten worden). Völliges Unverständnis herrscht nach wie vor über die fast völlige Ignorierung der verbliebenen deutschen Volksgruppe, deren Rechtsstatus nicht abgesichert wurde. Durch die Änderung der Präambel des Grundgesetzes erfolgte sogar ihre Ausgrenzung als Deutsche, mit der Folge, dass sie als Opfer von Leistungen der deutschen Kriegsfolgengesetzgebung ausgeschlossen sind. Wir haben es auch als widersinnig verstanden, neue Grenzen zu zementieren in einem Europa, das Grenzen überwinden will. Dass gerade Deutschland den Polen dabei half, die Unrechtsdekrete der Nachkriegszeit, die Grundlage für die Entrechtung der deutschen Vertriebenen sind, in die europäische Wertegemeinschaft aufzunehmen, ist mehr als ein politischer Fehler, es ist für einen Demokraten unerträglich. Wer sich heute gegen die 1990 geschlossenen Verträge ausspricht, die ihnen innewohnenden Menschenrechtsverletzungen anprangert, braucht sich nicht zu ducken. Er vertritt eine unverzichtbare moralische Position, die Grundlage für eine Versöhnung ist. Auch die Versöhnung anderer Länder mit Deutschland wäre nicht möglich gewesen, wenn Deutschland nicht zu dem von ihm begangenen Unrecht gestanden und nicht den Versuch einer Wiedergutmachung unternommen hätte.
Abdruck, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet.
Belegexemplar erbeten. Erscheint nach Bedarf.