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Nr. 09/2012 30. April 2012
Entschädigung für DDR-Heimkinder
- Keine Anerkennung für deutsche Kinder in polnischen Zwangsarbeiterlagern -
Rudi Pawelka, Bundesvorsitzender der Landsmannschaft Schlesien
War das Schicksal ehemaliger Heimkinder in der DDR schlimmer als jahrelange Zwangsarbeit von Kindern in polnischen Zwangsarbeiterlagern? Man könnte meinen, es sei müßig, danach zu fragen. Die Frage muss aber gestellt werden, denn sie wirft ein Schlaglicht auf die Einstellung von Politikern zu Gerechtigkeit und Moral. Für ehemalige Heimkinder in der DDR soll es jetzt eine Entschädigung geben, für deutsche Kinder, die nach dem Krieg Zwangsarbeit leisten mussten, dagegen nicht. Als Muster für die Regelung soll die Vereinbarung dienen, die für Kinder in den westdeutschen Bundesländern vereinbart wurde, die in staatlichen oder kirchlichen Einrichtungen missbraucht wurden oder Gewalt ausgeliefert waren.
Bundesregierung schafft Fondslösung.
Am 26. März stellte Bundesfamilienministerin Kristina Schröder einen Bericht vor, der sich mit der Aufarbeitung der „DDR-Heimerziehung“ befasst. Zuvor war aufgrund eines Beschlusses des Bundestages vom Juni 2011 eine Arbeits- und Lenkungsgruppe eingesetzt worden, die das Papier für die Ministerin erarbeitete. 40 Millionen werden für eine Entschädigung aus einem Fonds bereitgestellt. Anders als in den westlichen Bundesländern sind kirchliche Stellen nicht daran beteiligt, sondern nur Bund und Länder, die jeweils 20 Millionen einzahlen. Entschädigt werden sollen ehemalige Insassen, die in Spezialkinderheimen und Jugendwerkhöfen untergebracht waren. Dabei soll nicht mehr im Einzelfall geprüft werden, welches Unrecht geschehen ist, wie dies bei westdeutschen Heimkindern erfolgt. Man geht davon aus, dass den Kindern, die in der DDR in Spezialheime eingewiesen wurden, Jugendliche kamen in sogenannte Jugendwerkhöfe, systematisches Unrecht zugefügt worden war. Sie seien grundsätzlich zu rehabilitieren, weil der Staat sie unter Missachtung ihrer Würde und ihrer Individualität zu Objekten staatlicher Umerziehungsmaßnahmen erniedrigte, unabhängig davon, welcher konkrete Anlass für die Einweisung bestanden haben mochte. Eine strafrechtliche Rehabilitation, wie sie von den Opfern in erster Linie auch gefordert wird, bedeutet in diesem Zusammenhang die Anerkennung des verübten Unrechts. Erst in zweiter Linie ginge es den Betroffenen um Entschädigung, so ist zu vernehmen.
Einzelklagen bisher wenig erfolgreich.
Bisher ist es im Klageweg nur vor dem Kammergericht Berlin gelungen, eine strafrechtliche Rehabilitierung zu erreichen. Dieses Urteil betraf den geschlossenen Jugendwerkhof Torgau. Man erwartet jedoch nicht, dass die Politik diese Entscheidung auf andere Heime und Jugendwerkhöfe ausdehnen wird, schon deshalb nicht, weil damit ein Präzedenzfall geschaffen würde, der auch andere Geschädigte des DDR-Regimes zu Forderungen veranlassen könnte. Der Jugendwerkhof Torgau gilt indes als Symbol für die in dem DDR-Staat an Kindern und Jugendlichen verübten Verbrechen, denn hier waren erniedrigende Behandlungen, Gewalt und sexueller Missbrauch systemimmanent. Seit der Eröffnung dieser Einrichtung 1964 und ihrer Schließung nach der Wende saßen dort insgesamt 4 000 junge Menschen ein, in der Regel für sechs Monate. Betroffene der „DDR-Heimerziehung“ können nun ab Sommer diesen Jahres Anträge auf Entschädigung stellen, die dann ohne individuelle Prüfung über das erlittene Unrecht aus dem bereitgestellten Fonds entschädigt werden. Diese späte Anerkennung ist den Opfern zu gönnen, jedoch wirft sie gleichzeitig Fragen auf.
Schlimmeres Unrecht an deutschen Kindern durch Polen bleibt unbeachtet.
Wenn in diesem Zusammenhang an die noch immer ausstehende Rehabilitierung und Entschädigung für Zwangsarbeit deutscher Kinder und Jugendlicher gefragt wird, soll die Tatsache des DDR-Unrechts nicht klein geredet werden. Es muss aber erlaubt sein zu fragen, warum Politiker mit zweierlei Maß messen. Das weitaus schlimmere Schicksal hatten zweifellos die deutschen Kinder und Jugendlichen in den Zwangsarbeiterlagern in Polen, der Tschechoslowakei oder in Jugoslawien. Sie mussten meist über Jahre hart arbeiten, hatten ständig den Tod vor Augen, denn tausende wurden durch Mord, Krankheit und Hunger dahingerafft. Dass diese Schicksale einfach übergangen werden, zeigt eine besondere Gefühlskälte und Ignoranz. Sie sind Beleg dafür, wieweit Moral und Politik auseinanderklaffen. Die Missachtung der Leiden von Deutschen durch ausländische Gewalt ist allerdings nicht unüblich. Sie ist auch von der Angst geprägt, Polen oder andere Vertreiberstaaten könnten Anstoß daran nehmen, wenn ihre Verbrechen in den Fokus der Öffentlichkeit rücken. Die Ungleichbehandlung von Opfern ist auf jeden Fall kein Ausweis für eine an den Grundsätzen von Moral und Gerechtigkeit orientierte Politik. Sie ist vielmehr ein Zeugnis dafür, dass politisches Handeln sich eher an einem durch die Medien geschaffenen Meinungsbild orientiert als an Gerechtigkeit und Moral. Wie man sieht, dürfte dies leider auf die Mehrheit zutreffen.
PS
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